57 Jobs für Steuerfachangestellte (m/w/d) in Nordrhein-Westfalen

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Steuerfachangestellte (m/w)
rfb partner
Essen

Für unsere stetig wachsende Kanzlei suchen wir Steuerfachangestellte (m/w) mit einer erfolgreich abgeschlossenen fachspezifischen Ausbildung, die sich neuen Herausforderungen stellen möchten. Als mittelständisches Unternehmen können wir Ihnen ein breites Spektrum an fachlichen Aufgaben anbieten. Flexible Arbeitszeiten, eine leistungsgerechte Vergütung sowie berufliche Perspektiven runden unser Angebot an Sie ab. Wir wollen ein starkes Team mit den besten Mitarbeitern. Dafür unterstützen wir jeden Einzelnen, der bei uns arbeitet. Wichtig ist uns außerdem, Verantwortung früh zu übertragen und Ihnen so eigenständiges Arbeiten zu ermöglichen. Wir möchten, dass Sie sich bei uns wohl fühlen und sich stetig weiterentwickeln. Daher finden regelmäßig interne und externe Schulungen statt. Fachliche Fortbildungen und Workshops bieten wir dabei unter anderem zu Themen wie Fremdsprachen und Persönlichkeitsentwicklung an. Eigenständige Initiativen der Weiterbildung werden von uns gerne unterstützt. Planen Sie die Vorbereitung auf weitere Berufsexamina wie zum Beispiel die Weiterbildung zum Steuerfachwirt oder Steuerberater? Dann haben wir jederzeit ein offenes Ohr und geben Ihnen ausreichend Zeit, um sich gut darauf vorzubereiten. Sie suchen eine Teil- oder Vollzeitstelle und haben Spaß daran, in einem engagierten Team mitzuarbeiten? Ihr freundliches und kommunikatives Auftreten passt hervorragend zu unserer Mandanten-orientierten Kanzleiphilosophie? Dann lernen Sie uns kennen und überzeugen uns fachlich und menschlich. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie dazu bitte an: bewerbung@rfw-partner.com. Wir freuen uns darauf und hoffen, Sie bald in unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen.

Regierungsbeschäftigte / Regierungsbeschäftigter (m/w/d) in einer Serviceeinheit bei dem Sozialgericht Duisburg in Voll- oder Teilzeit
Land Nordrhein-Westfalen
Duisburg

Bei dem Sozialgericht Duisburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle für Regierungsbeschäftigte (m/w/d) in einer Serviceeinheit (Entgeltgruppe 8 TV-L) zunächst befristet zu besetzen. Die Befristung erfolgt gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Ausschreibung richtet sich daher ausschließlich an Bewerber/innen, die nicht bereits in einem Beschäftigungsverhältnis mit einer Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen stehen bzw. standen. Eine spätere Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis wird angestrebt. Ihre Aufgaben: Als Regierungsbeschäftigte / Regierungsbeschäftigter in einer Serviceeinheit unterstützen Sie das Sozialgericht in der Büroorganisation und Aktenverwaltung. Sie sind wichtige Ansprechpartnerin / wichtiger Ansprechpartner für Menschen, die Orientierung in rechtlichen Abläufen und Verfahren benötigen. Sie helfen bei der Umsetzung ihrer Anliegen und berücksichtigen dabei immer besondere Situationen und Interessen. Zu Ihren Aufgaben gehören unter anderem das Anlegen und Führen von Gerichtsakten, die Fertigung von Schreibwerk sowie von Protokollen, die Fristenüberwachung und die Wahrnehmung von richterassistierenden Tätigkeiten. Dabei erledigen Sie die in einer Service-Einheit anfallenden Aufgaben grundsätzlich in ganzheitlicher Bearbeitungsweise. Unentbehrlich bei Ihrem Einsatz sind moderne Informations- und Kommunikationstechniken, die Sie in jedem Bereich Ihrer Arbeit benötigen. Sie arbeiten gesamtverantwortlich im Team und sorgen selbstständig für eine effiziente Erledigung Ihrer Aufgaben.   Ihre Qualifikation: Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwaltsfachangestellte(r), Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r), Steuerfachangestellte(r) sowie Kaufleute für Büromanagement bzw. Quereinsteiger mit abgeschlossener Ausbildung im Bürowesen, gute schreibtechnische Fertigkeiten, sicheres Beherrschen der deutschen Rechtschreibung, Kenntnisse und Erfahrungen in der Textverarbeitung (mindestens MS-Word 2013), ausgeprägte Lern- und Leistungsbereitschaft, insbesondere die Bereitschaft, sich in neue IT-Programme einzuarbeiten, Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit in einer Servicegruppe, selbständiges Arbeiten, hohe Kommunikationsfähigkeit, Kenntnisse im Bereich der Büroorganisation, Kenntnisse über den Aufbau und die Aufgaben der Rechtspflege sind von Vorteil.   Ihre Perspektiven: Die Einstellung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Befristung erfolgt zunächst für 6 Monate. Eine spätere Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis wird angestrebt. Die Vergütung erfolgt zunächst nach der Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), derzeit ab 2.946,46 € brutto. Nach erfolgreicher Einarbeitung erfolgt die Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrages, derzeit ab 3.136,59 € brutto. Die Arbeitszeit beträgt 39,83 Std./Woche. Flexible Arbeitszeit ist obligatorisch. Der Dienstort ist Duisburg. Ein breit gefächertes Fortbildungsangebot. Durch unterschiedliche organisatorische Maßnahmen besteht die Möglichkeit, Beruf- u. Privatleben, sei es zu Zwecken der Kinderbetreuung, zur Pflege von Familienangehörigen oder zur Wahrnehmung von ehrenamtlichen Tätigkeiten, zu vereinbaren (z. B. durch Teilzeitbeschäftigung, flexible Arbeitszeitgestaltung oder Telearbeit).                                                 Richten Sie Ihre Bewerbung (auch elektronisch möglich) bitte mit: Anschreiben Tabellarischer Lebenslauf Schulabschlusszeugnis, Berufsausbildungszeugnis, Arbeitszeugnis (Kopie) Erklärung über Schulden & Vorstrafen (siehe Anhang) Einverständnis zur Speicherung personenbezogener Daten (siehe Anhang) an: Der Präsident des Sozialgerichts - Geschäftsleitung - Mülheimer Str. 54 47057 Duisburg oder per E-Mail an: verwaltung@sg-duisburg.nrw.de.

Referent*in Steuern und Buchhaltung (m/w/d)
Land Nordrhein-Westfalen
Essen

Wir im Ruhrgebiet sind die Erfinder der Industriekultur und nun schreiben wir ein neues Kapitel: Mit der Internationalen Gartenausstellung im Jahr 2027 werden wir die grünste Industrieregion der Welt. Dies wird mehr als eine Gartenschau. Unsere Leitfrage: Wie wollen wir morgen leben, wohnen und arbeiten? Gemeinsam mit 11 Städten und vier Kreisen, den Menschen vor Ort und vielen weiteren Partnern beschreiten wir neue Wege, bauen Brücken und geben Impulse für eine lebenswerte Zukunft. Wir sind die Projektgesellschaft IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH und haben die Aufgabe, die Internationale Gartenausstellung, welche sich über die gesamte Metropole Ruhr verteilen wird, vorzubereiten, zu planen und durchzuführen. Für den Bereich Finanzen & Verwaltung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Essen eine/n Referent*in Steuern und Buchhaltung (m/w/d) in Teilzeit (mindestens 24 Stunden/Woche) oder Vollzeit befristet bis zum 31. Dezember 2027. Diese spannenden Aufgaben erwarten Sie bei uns: Selbstständige Vorbereitung der laufenden Buchhaltung Mitarbeit bei der Erstellung von Quartals- und Jahresabschlüssen nach HGB Vorbereitung von Steuerprognosen, Steuerbilanzen und Steuererklärungen der gGmbH Prüfung und Gestaltung von Verträgen im Hinblick auf steuerrechtliche Aspekte Ansprechpartner und Berater für die Geschäftsführung und interne Fachabteilungen zu allen steuerrechtlichen Fragestellungen Begleitung von Steuerprüfungen Schnittstellenfunktion zum externen Steuerberater Verfolgung und Kommunikation von Steuerrechtsänderungen Vertretung und Unterstützung der Abteilungsleitung.   Ihre Qualifikation: Abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachangestellter (m/w/d), Abschluss als Steuerfachwirt (m/w/d), ein abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Rechnungswesen/Steuern oder ein vergleichbarer Ausbildungsabschluss Mindestens ein Jahr Berufserfahrung im o.g. Aufgabenbereich Kenntnisse im Gemeinnützigkeits-, Umsatzsteuer- und Handelsrecht Wirtschaftliches Denken, kaufmännisches Verständnis sowie Dienstleistungsorientierung Begeisterungsfähigkeit für das Projekt Anwenderkenntnisse in MS Office Hilfreich sind zudem Erfahrungen über die Strukturen und Prozesse der öffentlichen Verwaltung und der kommunalpolitischen Meinungsbildung.   Unser Angebot an Sie: Sie erwartet ein vielseitiges Aufgabengebiet in einem spannenden Dekadenprojekt Das Einbringen von eigenen kreativen Ideen ist ausdrücklich erwünscht Flache Hierarchien und ein dynamisches interdisziplinäres Team Teamorientierte Denk- und Arbeitshaltung Attraktives Arbeitsumfeld in verkehrsgünstiger Lage Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege durch flexible Arbeitszeiten Mitarbeiterincentives (u.a. Einkaufsvorteile, bezuschusstes Deutschlandticket, Betriebliche Altersvorsorge, frisches Obst, Getränke, etc.) Möglichkeit zur Teilnahme an mobiler Arbeit.   Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung und Ihrer Kündigungsfrist. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung (max. 20 MB in einer PDF-Datei zusammengefasst) mit dem Betreff “Bewerbung Referent*in Steuern und Buchhaltung_ Name Bewerber*in“ an bewerbung@iga2027.ruhr. Wir schätzen Vielfalt und begrüßen alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Haben Sie noch Fragen? Für Informationen steht Ihnen Ursula Meierkamp unter +49 201 5657 6918 gerne zur Verfügung oder senden Sie uns eine E-Mail an o.g. Adresse. Unsere Datenschutzinformationen für Bewerber*innen (m/w/d) nach Art. 13 DSGVO finden sich hier. IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH Huyssenallee 82-88 45128 Essen www.iga2027.ruhr

Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (m/w/d) für die Direktion Kriminalität, Kriminalkommissariat 24, Dienstort Iserlohn, Teilzeit, EG 6 TV-L
Land Nordrhein-Westfalen
Iserlohn

Bei der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis, Direktion Kriminalität, Kriminalinspektion 2, Dienstort Iserlohn ist für die Sachbearbeitung im Kriminalkommissariat 24, (EG 6 TV-L)   zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Teilzeitstelle mit einer grundsätzlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden unbefristet am Dienstort Iserlohn zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei Vorliegen der tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 der Entgeltordnung zum TV-L vorgesehen.   Die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis ist eine Landratsbehörde in Südwestfalen mit enger räumlicher Anbindung an das Ruhrgebiet. Rund 780 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sorgen für die Sicherheit von nahezu 406.800 Einwohnern. Der Märkische Kreis umfasst ein Gebiet von 1.061 km² und verfügt über zehn Wachstandorte. Leiter der Behörde ist der Landrat des Märkischen Kreises. Diesem unmittelbar nachgeordnet ist für den Polizeibereich der Abteilungsleiter Polizei, dem der Leitungsstab und die vier Direktionen Zentrale Aufgaben, Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität und Verkehr unterstellt sind. Weitere Informationen zu unserer Behörde finden Sie unter: https://maerkischer-kreis.polizei.nrw/.   Aufgabenschwerpunkte Zentrale direktionsübergreifende Vorgangserfassung Zentrale Erfassung von Anzeigen, Ermittlungsersuchen, Online-Anzeigen, Rechtshilfeersuchen, Aufenthaltsermittlungen, Verlust- und Diebstahlsmeldungen von Personaldokumenten Kontrolle und Bearbeitung von Selbsteintrittsmeldungen Eintragen und Erfassen weiterer, nicht durch Polizeibeamte/-beamtinnen gefertigte Anzeigen wie z.B. Ladendiebstahlsanzeigen und Anzeigen wegen Tankbetrug Fahrer-/Halterermittlungen Unterstützende Vorgangsverwaltung und -bearbeitung Datenrecherche Beantwortung von Anfragen / Auskünften für Rechtsanwaltskanzleien, Versicherungen, Privatpersonen, Firmen, Behörden   Formale Voraussetzungen Verwaltungsfachangestellte/r (bzw. Abschluss des sogenannten Angestelltenlehrganges I) (m/w/d) Bankkauffrau/-mann (m/w/d) Justizangestellte/r (m/w/d) Steuerfachangestellte/r (m/w/d) Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) Kauffrau/-mann für Bürokommunikation bzw. Büromanagement (m/w/d) Industriekauffrau/-mann Regierungsbeschäftigte/r in einem Arbeitsverhältnis nach TV-L (m/w/d), die administrativ im Verwaltungsbereich tätig sind   Wünschenswerte Qualifikationen mehrjährige Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung   Persönliche Kompetenzen gute Kenntnisse und sichere Anwendung der Anwendungsprogramme von Microsoft Office (Word, Outlook, Excel) gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein Organisations- und Planungsfähigkeit Kooperationsfähigkeit und Teamfähigkeit Einsatzbereitschaft und Flexibilität Verschwiegenheit Lern- und Fortbildungsbereitschaft   Zusätzlich erforderlich sind: eintragsfreies Führungszeugnis (das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde ist im Falle der beabsichtigten Einstellung zu beantragen und einzureichen) Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung   Sollten Sie die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen oder diese nicht nachweisen, kann Ihre Bewerbung für das weitere Auswahlverfahren leider nicht berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorliegen gerichtlicher Vorstrafen sowie anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren führen kann.   Sonstige Hinweise Die Stelle erfordert die Bereitschaft, Dienst auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu leisten, bei besonderen Einsatzlagen auch an Wochenenden. Wir begrüßen Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Wir wertschätzen Vielfalt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und unter Berücksichtigung der Regelungen im Gleichstellungsplan bevorzugt berücksichtigt. Ebenso freuen wir uns über Interessenbekundungen von schwerbehinderten Menschen und gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 des Sozialgesetzbuches IX.   Bewerbung Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Nachweis über Studienabschluss/Berufsabschluss, Kopien von Zeugnissen, ggf. Nachweis über Schwerbehinderung oder Gleichstellung) senden Sie bitte bis zum 7. Juni 2024 als PDF-Datei (bitte nur eine PDF-Anlage) per Mail an das Bewerbungspostfach:   Bewerbung-extern.MaerkischerKreis@polizei.nrw.de   Alternativ können Sie die Bewerbung auch auf dem Postweg senden an:   Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis ZA 2.1 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn   Bitte geben Sie in Ihrem Anschreiben Ihren frühesten Eintrittstermin bzw. Ihre Kündigungsfrist an. Beschäftigte des Landes NRW, die die o.g. formalen Voraussetzungen erfüllen, werden gebeten, ihrer Bewerbung zusätzlich eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte beizufügen. Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Mit Übersendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass die erforderlichen Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens vorübergehend gespeichert werden und eine Sicherheitsüberprüfung Ihrer Person erfolgt. Ihre Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn Sie die beigefügte Datenschutzerklärung unterschreiben und der Bewerbung beifügen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen unter Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet. Eventuell anfallende Reisekosten werden durch die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis nicht erstattet.   Weitere Informationsmöglichkeiten zum Aufgabengebiet: KHK Rainer Hindemith Leiter Kriminalkommissariat 24 Tel. 02371 / 9199 6410 zum formalen Stellenbesetzungsverfahren: Frau Laura Hiltrop Dezernat Zentrale Angelegenheiten 2.1 Tel. 02371 / 9199 2216

Sachbearbeitung im Inneren Dienst der Polizeiwache Plettenberg, Direktion Gefahrenabwehr / Einsatz (Teilzeit, EG 6 TV-L)
Land Nordrhein-Westfalen
Plettenberg

Bei der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis Direktion Gefahrenabwehr / Einsatz, Polizeiwache Plettenberg, ist für die Sachbearbeitung im Inneren Dienst (EG 6 TV-L), zum 01.09.2024 eine Teilzeitstelle mit einer grundsätzlichen Arbeitszeit von 19 Stunden und 55 Minuten unbefristet am Dienstort Plettenberg zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei Vorliegen der tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 der Entgeltordnung zum TV-L vorgesehen.   Die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis ist eine Landratsbehörde in Südwestfalen mit enger räumlicher Anbindung an das Ruhrgebiet. Rund 780 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sorgen für die Sicherheit von nahezu 406.800 Einwohnern. Der Märkische Kreis umfasst ein Gebiet von 1.061 km² und verfügt über zehn Wachstandorte. Leiter der Behörde ist der Landrat des Märkischen Kreises. Diesem unmittelbar nachgeordnet ist für den Polizeibereich der Abteilungsleiter Polizei, dem der Leitungsstab und die vier Direktionen Zentrale Aufgaben, Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität und Verkehr unterstellt sind. Weitere Informationen zu unserer Behörde finden Sie unter: https://maerkischer-kreis.polizei.nrw/. Aufgabenschwerpunkte Administrative Geschäftszimmertätigkeiten (z.B. Personaldatenpflege, Büro- und Schreibarbeiten, Postein/-ausgänge/-verteilung, Dateneingaben/-recherchen, Terminplanung/-überwachung, Einhaltung interner Meldepflichten, Telefondienst, Materialbeschaffung und -verwaltung, Asservatenverwaltung, Verwaltung kriminaltechnischer Geräte, Botengänge, Vor- und Nachbereitung von Besprechungen, Fuhrparkmanagement, Organisation polizeilicher Verwahrstücke und des Bargelds, Überwachung der Meldeauflagen, Führen von Statistiken) Waffen- und Gerätewesen (z.B. Beschaffung, Austausch, Kontrolle, Weiterleitung zum Eichen, Vorbereiten und Mitwirken bei Waffenrevisionen)   Formale Voraussetzungen Verwaltungsfachangestellte/r (bzw. Abschluss des sogenannten Angestelltenlehrganges I) (m/w/d) Bankkauffrau/-mann (m/w/d) Justizangestellte/r (m/w/d) Steuerfachangestellte/r (m/w/d) Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) Kauffrau/-mann für Bürokommunikation bzw. Büromanagement (m/w/d) Industriekauffrau/-mann (m/w/d) Regierungsbeschäftigte/r in einem Arbeitsverhältnis nach TV-L (m/w/d), die administrativ im Verwaltungsbereich tätig sind   Wünschenswerte Qualifikationen mehrjährige Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung   Persönliche Kompetenzen gute Kenntnisse und sichere Anwendung der Anwendungsprogramme von Microsoft Office (Word, Outlook, Excel) gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Organisations- und Planungsfähigkeit Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein Kommunikationsfähigkeit Kooperationsfähigkeit und Teamfähigkeit Verschwiegenheit Lern- und Fortbildungsbereitschaft   Zusätzlich erforderlich sind: eintragsfreies Führungszeugnis (das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde ist im Falle der beabsichtigten Einstellung zu beantragen und einzureichen) Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung   Sollten Sie die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen oder diese nicht nachweisen, kann Ihre Bewerbung für das weitere Auswahlverfahren leider nicht berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorliegen gerichtlicher Vorstrafen sowie anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren führen kann.   Sonstige Hinweise Die Stelle erfordert die Bereitschaft, Dienst auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu leisten, bei besonderen Einsatzlagen auch an Wochenenden.   Wir begrüßen Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Wir wertschätzen Vielfalt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und unter Berücksichtigung der Regelungen im Gleichstellungsplan bevorzugt berücksichtigt. Ebenso freuen wir uns über Interessenbekundungen von schwerbehinderten Menschen und gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 des Sozialgesetzbuches IX.   Bewerbung Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Nachweis über Studienabschluss/Berufsabschluss, Kopien von Zeugnissen, ggf. Nachweis über Schwerbehinderung oder Gleichstellung) senden Sie bitte bis zum 7. Juni 2024 als PDF-Datei (bitte nur eine PDF-Anlage) per Mail an das Bewerbungspostfach:   Bewerbung-extern.MaerkischerKreis@polizei.nrw.de   Alternativ können Sie die Bewerbung auch auf dem Postweg senden an:    Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis ZA 2.1 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn   Bitte geben Sie in Ihrem Anschreiben Ihren frühesten Eintrittstermin bzw. Ihre Kündigungsfrist an. Die Fristsetzung ist eine Ausschlussfrist; danach eingehende Bewerbungen können keine Berücksichtigung mehr finden. Beschäftigte des Landes NRW, die die o.g. formalen Voraussetzungen erfüllen, werden gebeten, ihrer Bewerbung zusätzlich eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte beizufügen.  Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Mit Übersendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass die erforderlichen Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens vorübergehend gespeichert werden und eine Sicherheitsüberprüfung Ihrer Person erfolgt. Ihre Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn Sie die beigefügte Datenschutzerklärung unterschreiben und der Bewerbung beifügen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen unter Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet. Eventuell anfallende Reisekosten werden durch die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis nicht erstattet.

Sachbearbeitung im Inneren Dienst der Polizeiwache Halver, Direktion Gefahrenabwehr / Einsatz (Teilzeit, EG 6 TV-L)
Land Nordrhein-Westfalen
Halver

Bei der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis Direktion Gefahrenabwehr / Einsatz, Polizeiwache Halver, ist für die Sachbearbeitung im Inneren Dienst (EG 6 TV-L), zum 01.09.2024 eine Teilzeitstelle mit einer grundsätzlichen Arbeitszeit von 19 Stunden und 55 Minuten unbefristet am Dienstort Halver zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei Vorliegen der tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 der Entgeltordnung zum TV-L vorgesehen.   Die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis ist eine Landratsbehörde in Südwestfalen mit enger räumlicher Anbindung an das Ruhrgebiet. Rund 780 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sorgen für die Sicherheit von nahezu 406.800 Einwohnern. Der Märkische Kreis umfasst ein Gebiet von 1.061 km² und verfügt über zehn Wachstandorte. Leiter der Behörde ist der Landrat des Märkischen Kreises. Diesem unmittelbar nachgeordnet ist für den Polizeibereich der Abteilungsleiter Polizei, dem der Leitungsstab und die vier Direktionen Zentrale Aufgaben, Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität und Verkehr unterstellt sind. Weitere Informationen zu unserer Behörde finden Sie unter: https://maerkischer-kreis.polizei.nrw/. Aufgabenschwerpunkte Administrative Geschäftszimmertätigkeiten (z.B. Personaldatenpflege, Büro- und Schreibarbeiten, Postein/-ausgänge/-verteilung, Dateneingaben/-recherchen, Terminplanung/-überwachung, Einhaltung interner Meldepflichten, Telefondienst, Materialbeschaffung und -verwaltung, Asservatenverwaltung, Verwaltung kriminaltechnischer Geräte, Botengänge, Vor- und Nachbereitung von Besprechungen, Fuhrparkmanagement, Organisation polizeilicher Verwahrstücke und des Bargelds, Überwachung der Meldeauflagen, Führen von Statistiken) Waffen- und Gerätewesen (z.B. Beschaffung, Austausch, Kontrolle, Weiterleitung zum Eichen, Vorbereiten und Mitwirken bei Waffenrevisionen)   Formale Voraussetzungen Verwaltungsfachangestellte/r (bzw. Abschluss des sogenannten Angestelltenlehrganges I) (m/w/d) Bankkauffrau/-mann (m/w/d) Justizangestellte/r (m/w/d) Steuerfachangestellte/r (m/w/d) Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) Kauffrau/-mann für Bürokommunikation bzw. Büromanagement (m/w/d) Industriekauffrau/-mann (m/w/d) Regierungsbeschäftigte/r in einem Arbeitsverhältnis nach TV-L (m/w/d), die administrativ im Verwaltungsbereich tätig sind   Wünschenswerte Qualifikationen mehrjährige Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung   Persönliche Kompetenzen gute Kenntnisse und sichere Anwendung der Anwendungsprogramme von Microsoft Office (Word, Outlook, Excel) gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Organisations- und Planungsfähigkeit Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein Kommunikationsfähigkeit Kooperationsfähigkeit und Teamfähigkeit Verschwiegenheit Lern- und Fortbildungsbereitschaft   Zusätzlich erforderlich sind: eintragsfreies Führungszeugnis (das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde ist im Falle der beabsichtigten Einstellung zu beantragen und einzureichen) Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung   Sollten Sie die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen oder diese nicht nachweisen, kann Ihre Bewerbung für das weitere Auswahlverfahren leider nicht berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorliegen gerichtlicher Vorstrafen sowie anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren führen kann.   Sonstige Hinweise Die Stelle erfordert die Bereitschaft, Dienst auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu leisten, bei besonderen Einsatzlagen auch an Wochenenden.   Wir begrüßen Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Wir wertschätzen Vielfalt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und unter Berücksichtigung der Regelungen im Gleichstellungsplan bevorzugt berücksichtigt. Ebenso freuen wir uns über Interessenbekundungen von schwerbehinderten Menschen und gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 des Sozialgesetzbuches IX.   Bewerbung Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Nachweis über Studienabschluss/Berufsabschluss, Kopien von Zeugnissen, ggf. Nachweis über Schwerbehinderung oder Gleichstellung) senden Sie bitte bis zum 7. Juni 2024 als PDF-Datei (bitte nur eine PDF-Anlage) per Mail an das Bewerbungspostfach:    Bewerbung-extern.MaerkischerKreis@polizei.nrw.de   Alternativ können Sie die Bewerbung auch auf dem Postweg senden an:    Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis ZA 2.1 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn   Bitte geben Sie in Ihrem Anschreiben Ihren frühesten Eintrittstermin bzw. Ihre Kündigungsfrist an. Die Fristsetzung ist eine Ausschlussfrist; danach eingehende Bewerbungen können keine Berücksichtigung mehr finden. Beschäftigte des Landes NRW, die die o.g. formalen Voraussetzungen erfüllen, werden gebeten, ihrer Bewerbung zusätzlich eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte beizufügen.  Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Mit Übersendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass die erforderlichen Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens vorübergehend gespeichert werden und eine Sicherheitsüberprüfung Ihrer Person erfolgt. Ihre Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn Sie die beigefügte Datenschutzerklärung unterschreiben und der Bewerbung beifügen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen unter Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet. Eventuell anfallende Reisekosten werden durch die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis nicht erstattet.

Sachbearbeitung im Kriminalkommissariat 24, Direktion Kriminalität, Dienstort Menden, Teilzeit, EG 6 TV-L
Land Nordrhein-Westfalen
Menden

Bei der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis Direktion Kriminalität, Kriminalinspektion 2, Kriminalkommissariat 21, Dienstort Menden, ist für die Sachbearbeitung im Inneren Dienst (EG 6 TV-L)   zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Teilzeitstelle mit einer grundsätzlichen Arbeitszeit von 19 Stunden und 55 Minuten unbefristet zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei Vorliegen der tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 der Entgeltordnung zum TV-L vorgesehen. Die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis ist eine Landratsbehörde in Südwestfalen mit enger räumlicher Anbindung an das Ruhrgebiet. Rund 780 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sorgen für die Sicherheit von nahezu 406.800 Einwohnern. Der Märkische Kreis umfasst ein Gebiet von 1.061 km² und verfügt über zehn Wachstandorte. Leiter der Behörde ist der Landrat des Märkischen Kreises. Diesem unmittelbar nachgeordnet ist für den Polizeibereich der Abteilungsleiter Polizei, dem der Leitungsstab und die vier Direktionen Zentrale Aufgaben, Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität und Verkehr unterstellt sind. Weitere Informationen zu unserer Behörde finden Sie unter: https://maerkischer-kreis.polizei.nrw/. Aufgabenschwerpunkte Allgemeine Verwaltungstätigkeiten des Inneren Dienstes (Personaldatenpflege, Büro- und Schreibarbeiten, Postein/-ausgänge/-verteilung, Dateneingaben/-recherchen, Ter-minplanung/-überwachung, Einhaltung interner Meldepflichten, Telefondienst, Material-beschaffung und -verwaltung, Asservatenverwaltung, Verwaltung kriminaltechnischer Geräte, Botengänge, Vor- und Nachbereitung von Besprechungen) Administrative Vorgangsbearbeitung im Bedarfsfall Datenabfragen und Statistiken Fuhrparkmanagement   Formale Voraussetzungen Verwaltungsfachangestellte/r (bzw. Abschluss des sogenannten Angestelltenlehrgan-ges I) (m/w/d) Bankkauffrau/-mann (m/w/d) Justizangestellte/r (m/w/d) Steuerfachangestellte/r (m/w/d) Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) Kauffrau/-mann für Bürokommunikation bzw. Büromanagement (m/w/d) Regierungsbeschäftigte/r in einem Arbeitsverhältnis nach TV-L (m/w/d), die administrativ im Verwaltungsbereich tätig sind   Wünschenswerte Qualifikationen mehrjährige Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung   Persönliche Kompetenzen sehr gute Kenntnisse in den Anwendungsprogrammen von Microsoft Office (Word, Outlook, Excel) gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Bereitschaft zu serviceorientiertem Handeln Kommunikationsfähigkeit Kooperationsfähigkeit Teamfähigkeit Verschwiegenheit   Zusätzlich erforderlich sind: eintragsfreies Führungszeugnis (das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde ist im Falle der beabsichtigten Einstellung zu beantragen und einzureichen) Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung   Sollten Sie die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen oder diese nicht nachweisen, kann Ihre Bewerbung für das weitere Auswahlverfahren leider nicht berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorliegen gerichtlicher Vorstrafen sowie anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren führen kann.   Sonstige Hinweise Die Stelle erfordert die Bereitschaft, Dienst auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu leisten, bei besonderen Einsatzlagen auch an Wochenenden. Wir begrüßen Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Wir wertschätzen Vielfalt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und unter Berücksichtigung der Regelungen im Gleichstellungsplan bevorzugt berücksichtigt. Ebenso freuen wir uns über Interessenbekundungen von schwerbehinderten Menschen und gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 des Sozialgesetzbuches IX.   Bewerbung Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Nachweis über Studienabschluss/Berufsabschluss, Kopien von Zeugnissen, ggf. Nachweis über Schwerbehinderung oder Gleichstellung) senden Sie bitte bis zum 7. Juni 2024 als PDF-Datei (bitte nur eine PDF-Anlage) per Mail an das Bewerbungspostfach:   Bewerbung-extern.MaerkischerKreis@polizei.nrw.de   Alternativ können Sie die Bewerbung auch auf dem Postweg senden an:   Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis ZA 2.1 Friedrichstraße 70 58636 Iserlohn   Bitte geben Sie in Ihrem Anschreiben Ihren frühesten Eintrittstermin bzw. Ihre Kündigungsfrist an. Die Fristsetzung ist eine Ausschlussfrist; danach eingehende Bewerbungen können keine Berücksichtigung mehr finden. Beschäftigte des Landes NRW, die die o.g. formalen Voraussetzungen erfüllen, werden gebeten, ihrer Bewerbung zusätzlich eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte beizufügen. Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Mit Übersendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass die erforderlichen Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens vorübergehend gespeichert werden und eine Sicherheitsüberprüfung Ihrer Person erfolgt. Ihre Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn Sie die beigefügte Datenschutzerklärung unterschreiben und der Bewerbung beifügen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen unter Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet. Eventuell anfallende Reisekosten werden durch die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis nicht erstattet.

Mitarbeit (m/w/d) in der Steuerabteilung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen am Dienstsitz Münster
Land Nordrhein-Westfalen
Münster

In der Steuerabteilung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist am Dienstsitz Münster zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle im mitarbeitenden Bereich mit einem Stellenanteil von 0,5 in Teilzeit zu besetzen. Die Oberfinanzdirektion NRW unterstützt an den Standorten Münster und Köln die 129 nordrhein-westfälischen Finanzämter bei der Steuerfestsetzung und Steuererhebung, bei der Ermittlung und Prüfung in Einzelfällen und übt sowohl die Dienst- als auch Fachaufsicht aus. Tätigkeitsprofil Für die Tätigkeit in der Steuerabteilung suchen wir engagierte und zuverlässige mitarbeitende Personen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Bearbeitung von Vorgängen des zwischenstaatlichen Informationsaustausches. Hierzu gehört insbesondere: die weitgehend selbständige Bearbeitung der von einer ausländischen Finanzverwaltung bereitgestellten bzw. die für eine Übermittlung an eine ausländische Finanzverwaltung vorgesehenen Informationen. Dies betrifft sowohl Einzelvorgänge als auch die im Rahmen des automatischen Informationsaustausches von einer ausländischen Finanzverwaltung übersandten Massenauskünfte. die Umsetzung der übrigen im Rahmen der internationalen Amtshilfe durch Informationsaustausch mit den Finanzämtern und dem Bundeszentralamt für Steuern zu führende Korrespondenz. die Verwaltung der Einzelvorgänge einschließlich der mit der fristgerechten Umsetzung des Informationsaustausches verbundenen Terminüberwachung. Das Aufgabengebiet umfasst zudem die Einstellung von Veröffentlichungen der Referate St 1 und St 2 im Intranet (intern), die allgemeine Mitarbeit im Referat St 1.   Anforderungsprofil Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Steuerfachangestellte/r Großhandelskauffrau/-mann Industriekauffrau/-mann Bankkauffrau/-mann Verwaltungsangestellte/r einschlägige, langjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software   Wir bieten Ihnen: einen zukunftssicheren Arbeitsplatz mit ausgezeichneten und familienfreundlichen Rahmenbedingungen (z.B. flexible Arbeitszeiten, Jahressonderzahlung, betriebliche Altersversorgung, wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden 50 Minuten) eine kreative, eigenverantwortliche Tätigkeit in einem interessanten und abwechslungsreichen Aufgabengebiet und kollegialem Arbeitsumfeld die Möglichkeit, die eigene Bandbreite und Berufserfahrung zu erweitern.   Eine umfassende Einarbeitung in die Aufgaben wird gewährleistet. Die Oberfinanzdirektion bietet einen flexiblen Einsatz. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, Ihre Tätigkeit im Rahmen von mobiler Arbeit i. H. v. bis zu 60 % des Beschäftigungsumfangs auszuüben.   Die Tätigkeit ist bewertet mit Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 8 TV-L möglich.   Wenn Sie Interesse haben, richten Sie Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen: tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Nachweis über ggfs. vorliegende Schwerbehinderungen ggf. Angaben zu bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen bei vorheriger Tätigkeit im öffentlichen Dienst bitte bis zum 19.05.2024 ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Finanzverwaltung unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533044   Bei Unvollständigkeit der genannten Unterlagen, kann Ihre Bewerbung leider keine Berücksichtigung finden. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können. Falls Sie Fragen zum Arbeitsgebiet haben, stehen Ihnen Frau Reuter als zuständige Sachbearbeiterin (0251 934-2362) sowie der zuständige Referent Herr Eimler (0251 934-2297) gerne zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Re-gelungen bevorzugt berücksichtigen. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Leverkusen

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Witten

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Bergheim

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Meschede

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Minden

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Oberhausen

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Dortmund

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Ibbenbüren

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Siegen

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Bonn

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Bielefeld

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Geilenkirchen

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Ahaus

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Wesel

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.