Bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters (m/w/d) in der Bibliothek befristet zu besetzen. Die Stelle ist zunächst befristet bis zum 31.12.2025 mit der Perspektive der Entfristung. Die Bibliothek des Oberverwaltungsgerichts ist eine Präsenzbibliothek, die den Angehörigen des Oberverwaltungsgerichts und anderer Gerichte/Behörden, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren, Jurastudentinnen und Jurastudenten sowie jeder/jedem rechtswissenschaftlich Arbeitenden zur Verfügung steht. Ihre Aufgaben sind: Verwaltung und Pflege der Bibliotheksbestände Mitarbeit bei der Bestellung von Medien, selbständige Einarbeitung von Medien in den Bibliotheksbestand (insbes. Akzessionierung & Katalogisierung) Benutzerbetreuung einschl. Beratungs- und Auskunftstätigkeit, Katalog- und Datenbankrecherche Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des nutzerorientierten Serviceangebots Mitarbeit an sachbereichsübergreifenden Aufgaben und Projekte Sie bringen mit: eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste mit Fachrichtung Bibliothek oder zur/zum Bibliotheksassistenten/-assistentin oder zur/zum Buchhändler/-in oder einen gleichwertigen Abschluss aus dem Bereich Bibliotheks- und Dokumentationswesen Erfahrung im Umgang mit einer Bibliothekssoftware, vorzugsweise BibliothecaPlus Regelwerkskenntnisse (RAK und/oder RDA) EDV-Kenntnisse (grundlegende Fertigkeiten, Microsoft-Office-Anwendungen, Internet) Fortbildungsinteresse sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, Englischkenntnisse von Vorteil Teamfähigkeit und die Bereitschaft zu selbständiger Arbeit ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und organisatorische Fähigkeiten Engagement und Verantwortungsbewusstsein Aufgeschlossenheit gegenüber der Digitalisierung Bereitschaft zur Einarbeitung in ein stark rechtswissenschaftlich geprägtes Themenfeld Ihre Perspektiven: Das Entgelt richtet sich nach den Bestimmungen der Entgeltordnung für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und kann, je nach den persönlichen Voraussetzungen, bis zur Entgeltgruppe 6 TV-L erfolgen. Entgelttabelle TV-L: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Tabelle%20TV-L.pdf. Hinzu kommt bei Tarifbeschäftigten eine Jahressonderzahlung in Höhe von ca. 75% eines Monatsgehalts. Der aktuelle Tarifabschluss, der noch nicht in eine Entgelttabelle eingearbeitet ist, ist unter https://www.tdl-online.de/presse/detail/tdl-vorsitzender-dr-andreas-dressel-wir-stehen-vor-einer-aeusserst-schwierigen-tarifrunde-1 einsehbar. Wir bieten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im OVG NRW (Internetauftritt: www.ovg.nrw.de): ein anspruchsvolles und in hohem Maße teamorientiertes Arbeitsumfeld mit selbstständiger Erledigung der Aufgaben nach der kollegialen Einarbeitung ein angenehmes Arbeitsklima in einem gut funktionierenden Team flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie unter Berücksichtigung der Öffnungszeiten der Bibliothek Mit dem Abschluss von Dienstvereinbarungen zur Flexiblen Arbeitszeit und zur Teleheimarbeit sind Maßnahmen ergriffen worden, die die Arbeitsbedingungen im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Die Ausübung der Tätigkeit ist in Vollzeit oder Teilzeit möglich. einen regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr individuelle und umfangreiche Fortbildungs- sowie Personalentwicklungsmöglichkeiten ein breites Angebot im Rahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements und einen krisensicheren Arbeitsplatz Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW) bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Gleiches gilt für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX. Für weitere Auskünfte stehen Herr Regierungsdirektor Speier unter 0251 505-201 und Frau Regierungsamtfrau Lampey 0251 505 226 zur Verfügung. Auskünfte zum Aufgabenzuschnitt erteilt Frau Verwaltungsgerichtsbeschäftigte Prief (0251/505-407). Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15.02.2024 vorzugsweise elektronisch an: verwaltung@ovg.nrw.de oder auf dem Postweg an die: Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Aegidiikirchplatz 5 48143 Münster Wir bitten darum, Bewerbungsunterlagen nur in Kopien und nicht in Mappen vorzulegen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Diese werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzgerecht vernichtet. Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Aegidiikirchplatz 5 48143 Münster Tel.: 0251/505-0 Fax: 0251/505-352 E-Mail: datenschutz@ovg.nrw.de oder poststelle@ovg.nrw.de Die für die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI). Sie erreichen die LDI wie folgt: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Tel.: 0211/38424-0 Fax: 0211/38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer persönlichen Daten finden Sie hier: https://www.ovg.nrw.de/kontakt/impressum/zwi_datenverarbeitung/Informationsschreiben_Justizverwaltung_OVG.pdf