Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht ab dem 01.06.2022
zwei Amtliche Forstwirtschaftliche Sachverständige (AFS)(w/m/d)
in Voll- oder Teilzeit
für die Regionen Südwestfalen und Bergisches Land/Eifel.
Wer wir sind
Sie suchen eine Karriere mit Zukunft, in der Sie etwas bewegen können? Willkommen im Team! Wir sind rund 33.000 Kolleginnen und Kollegen in Finanzämtern, Ausbildungseinrichtungen, der Oberfinanzdirektion, dem Rechenzentrum und dem Ministerium der Finanzen, die Verantwortung übernehmen – für die Menschen in Nordrhein-Westfalen.
Wen wir suchen
Zur Verstärkung unserer Sachverständigen-Teams suchen wir ab dem 01.06.2022 unbefristet zwei Amtliche Forstwirtschaftliche Sachverständige (AFS) für die Dienstsitzfinanzämter in Olpe bzw. Bergisch Gladbach.
Was sind Ihre Aufgaben
Ihr Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen die forstfachliche Mitwirkung in Form verwaltungsinterner gutachtlicher Stellungnahmen bei den verschiedenen Besteuerungsverfahren mit Schwerpunkt im Bereich forstwirtschaftlicher, fischereilicher sowie jagdlicher Nutzung und Weihnachtsbaumkulturen. Die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben erfordert die Bereitschaft, Außendiensttermine auch in zum Teil unwegsamem Gelände durchzuführen.
Was wir Ihnen bieten
In Ihrem künftigen Aufgabengebiet erfüllen Sie als AFS in Voll- oder Teilzeit in einem motivierten Team von Sachverständigen aus den weiteren Fachrichtungen Landwirtschaft, Gartenbau, Bauingenieurwesen und Immobilienwirtschaft eine verantwortungsvolle Position.
Ihr Aufgabenbereich ist mit umfangreicher Außendiensttätigkeit im Wald und in fischereilichen Einrichtungen verbunden, deren Planung und Durchführung Sie ebenso eigenverantwortlich übernehmen wie die Aufgaben in Ihrem Bezirk.
Nach erfolgreich absolvierter Einarbeitungszeit kann Ihnen hierfür ggf. ein persönlich zugewiesener Dienstwagen zur Verfügung gestellt werden.
Durch das Arbeiten im Gleitzeitmodell wird eine flexible Arbeitszeitgestaltung ermöglicht.
Sie können sich im Rahmen einer einjährigen vollzeitigen Einarbeitungszeit umfassend und intensiv auf Ihr neues Einsatzgebiet vorbereiten. Dabei begleiten Sie unsere Sachverständigen bei ihrer Tätigkeit und nehmen zeitweise am steuerrechtlichen Grundstudium an der Fachhochschule für Finanzen NRW in Nordkirchen teil. Darüber hinaus hospitieren Sie in verschiedenen für Ihr künftiges Aufgabengebiet relevanten Dienststellen.
Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis ist bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen vorgesehen. Die Besoldung erfolgt nach den beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (Laufbahngruppe 2.1, Eingangsbesoldungsgruppe A 10 LBesO).
➜ Sie verfügen über …
➜ Sie suchen …
einen krisensicheren Arbeitsplatz mit guten Aufstiegsmöglichkeiten, flexibler Arbeitszeit- und Aufgabengestaltung sowie einem ausgeglichenen Verhältnis an Außendienst- und Innendiensttätigkeit in einem ausgesprochen kollegialen und hilfsbereiten Umfeld?
➜ Dann richten Sie Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen:
bis zum 20.05.2022 ausschließlich per E-Mail unter Angabe der gewünschten Einsatzregion an die Oberfinanzdirektion NRW:
Sie benötigen noch weitergehende Informationen?
Für Auskünfte zum Arbeitsgebiet und zur Tätigkeit stehen Ihnen Herr Flocke (0251/934-2902) und Herr Dr. Hillebrand (0221/9778-2337) gerne zur Verfügung.
Sofern Sie Fragen zum Stellenbesetzungsverfahren haben, können Sie sich an Frau Bohm (0251/934-2220) und Herrn Heitkamp (0251/934-2195) vom Personalreferat der Oberfinanzdirektion NRW wenden.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Die Ausschreibung wendet sich auch an Personen mit Migrationshintergrund.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die
Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Albersloher Weg 250
48155 Münster
E-Mail: Service-5300@fv.nrw.dehttps://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/oberfinanzdirektion-nrw
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragte (r) der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Albersloher Weg 250
48155 Münster
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Ab-satz 2 Buchstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt (Name) (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte.
Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.