Aufgaben und Verantwortungsbereich
Beamte im Krankenpflegedienst (m/w/d) bei der Justizvollzugsanstalt Münster
Diese Herausforderungen erwarten Sie:
- Als Beamtin / Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) mit einer Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin / zum Gesundheits- und Krankenpfleger wirken Sie an der medizinischen Versorgung erkrankter Gefangener in einer Justizvollzugseinrichtung mit.
- Ihr Aufgabenspektrum ist groß: Sie unterstützen Ärztinnen und Ärzte beim Gesundheitsschutz, bei der Diagnostik, der Behandlung, der Versorgung und der Pflege erkrankter Gefangener.
- Konkret nehmen Sie an der ärztlichen Sprechstunde teil, führen Gesundheitsakten, erheben Patientendaten und Krankengeschichten, erfassen Basisbefunde, führen ärztliche Verordnungen aus, versorgen Wunden und noch vieles mehr.
- In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten sorgen Sie dafür, dass die Gefangenen im Vollzug verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben.
- Ihr Einsatz ist wertvoll und wichtig für die Resozialisierung der Gefangenen: Sie vermitteln ihnen, wie wichtig Zuwendung, Fürsorge und Respekt sind – hier bei uns im Gefängnis und auch später in Freiheit.
Voraussetzungen
Ihre Qualifikationen:
- erfolgreich abgeschlossene dreijährige Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung – inklusive eines staatlichen Gesundheits- und Krankenpflegeexamens
Für die Verbeamtung kommt es hierauf an:
- Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
- zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt
- deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
- absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
- Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht
Ihre Perspektiven bei uns:
- Sie werden zunächst in einem Angestelltenverhältnis eingestellt. Das Einstiegsgehalt wird anfangs entsprechend der Entgeltgruppe 7 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder – Pflegeberufe – (Kr. TV-L) gezahlt.
- Sobald Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen werden und Ihre Laufbahnausbildung zum Allgemeinen Vollzugsdienst beginnt, erhalten Sie Anwärterbezüge nach der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW). Alle Anwärterinnen und Anwärter im Allgemeinen Vollzugsdienst erhalten derzeit außerdem einen Sonderzuschlag in Höhe von 50 % der Bezüge (Stand: 1. Mai 2019).
- Mit einer erfolgreich bestandenen Laufbahnprüfung stehen Ihre Chancen sehr gut für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Sie erhalten dann eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 7.
- Genießen Sie die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung, denn Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der gesetzlichen Sozialversicherung.
Die Ausbildung:
- Die Laufbahnausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres, dauert zwei Jahre und erfolgt in wechselnden Blöcken.
- An der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS) in Wuppertal oder Hamm erhalten Sie Ihre theoretische Ausbildung (insgesamt neun Monate).
- Die praktischen Ausbildungsabschnitte absolvieren Sie bei mindestens zwei Justizvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 15 Monate).
Richten Sie Ihre Bewerbung mit
- Anschreiben und (eigenhändig geschriebener) tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- letzte Schulzeugnisse, Berufsschul-/ Lehrzeugnisse, Zeugnisse beruflicher Tätigkeit
bitte an:
Justizvollzugsanstalt Münster
Gartenstraße 26
48147 Münster