Beim Polizeipräsidium Wuppertal ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle (39,83 Std./Wo.) für Regierungsbeschäftigte zu besetzen:
„Fotografin/Fotograf (m/w/d) bei der Kriminaltechnik“
Eingruppierung je nach Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen in der EG 9a der Entgeltordnung (EGO) zum TV-L.
Eingruppierung je nach Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen in der EG 9a der Entgeltordnung (EGO) zum TV-L. Dies entspricht je nach zuzuordnender Erfahrungsstufe einem Bruttoentgelt im Monat von 3.520,10 Euro bis 4.490,04 Euro in Vollzeit
Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe erfolgt gem. § 16 TV-L in einer Einzelfallprüfung.
Das Polizeipräsidium Wuppertal ist mit ca. 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zuständig für das Bergische Städtedreieck Wuppertal, Remscheid und Solingen.
An der Spitze der Behörde steht der Polizeipräsident mit seinen Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität, Verkehr und Zentrale Aufgaben sowie dem Leitungsstab und der Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit.
Werden Sie Teil unseres Teams!
Tragen Sie durch Ihre Arbeit Ihren Teil zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Ordnung und Sicherheit bei!
Das Land NRW braucht Sie!
Die wahrzunehmende Stelle ist in der Direktion Kriminalität, Kriminalinspektion 1, Kriminalkommissariat 15 angesiedelt.
Aufgabenbereich:
Im Schwerpunkt erwartet Sie die spannende Aufgabe der fotografischen und videografischen Dokumentation z. B. an Tatorten bei Obduktionen und Beweisfotografie.
Weitere erfolgskritische Aufgaben:
Folgende Voraussetzungen müssen Sie mitbringen:
Wünschenswert sind weiterhin:
Erfolgssichernde Kompetenzmerkmale
Die Bereitschaft zur fortlaufenden und intensiven Fortbildung sowie die Bereitschaft zur Aufgabenerfüllung auch außerhalb der Regelarbeitszeit und zeitliche Flexibilität in Einsatz- und Alarmierungsfällen bei möglicher Mehrarbeit wird erwartet.
Die Aufgaben sind auch in Mordkommissionen wahrzunehmen, Rufbereitschaft ist abzuleisten.
Dafür bieten wir Ihnen:
Bewerberkreis
Das Land Nordrhein-Westfalen verfolgt konsequent das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Teilzeitbeschäftigung ist bei uns grundsätzlich, Telearbeit unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange möglich.
Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte Menschen im Sinne von § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX sowie Menschen mit einer Migrationsgeschichte.
Weitere Auskünfte erteilen bei Fragen
zur Stellenausschreibung:
und zum Arbeitsplatz:
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit den nachfolgend aufgeführten Unterlagen unter Angabe des Stichwortes „Foto“ auf dem Postweg bis zum 11.04.2025 (Posteingang) an das
Bitte folgende Anlagen als eine PDF-Datei beifügen: Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, (z.B. abgeschl. Studium), ggf. Nachweis über Schwerbehinderung oder Gleichstellung i.S.d. § 2 SGB IX) und die Kopie des Führerscheins Klasse B. Bitte geben Sie in Ihrem Anschreiben Ihren frühesten Eintrittstermin an.
Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bitte übersenden Sie keine Originale, sondern ausschließlich Kopien der o.a. Unterlagen, da wir diese nicht zurück-senden. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Bitte verwenden Sie daher auch keine Bewerbungsmappen, sondern heften Ihre Unterlagen lediglich zusammen.
Informationen gemäß Art. 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten
Im Zusammenhang mit der Bewerbung bei der Polizei NRW werden bei Ihnen personenbezogenen Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise:
1. Angaben zum Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Polizeipräsidium Wuppertal
Friedrich-Engels-Allee 228
42285 Wuppertal
Telefon: 0202/284-0 / Telefax: 0211/284-8448
E-Mail: poststelle.wuppertal@polizei.nrw.de
E-Government:
Internet: https.//wuppertal.polizei.nrw
2. Angaben zum Vertreter des Verantwortlichen
entfällt
3. Angaben zum Datenschutzbeauftragten
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen lauten:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter des PP Wuppertal
Friedrich-Engels-Allee 228
42285 Wuppertal
Telefon: 0202/284-2009 / Telefax: 0211/284-8448
E-Mail: datenschutz.wuppertal@polizei.nrw.de
4. Angaben zu der Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW):
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0 / Telefax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de
5. Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (einschließlich des Zwecks der „Übermittlung“, der unter 5. bereits dargestellt ist)
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an das Bundesamt für Justiz für Anfragen beim Bundeszentralregister (BZR) und dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichem Verfahrensregister (VStR) sowie an Polizei- und Verfassungsschutzbehörden.
Ihre Einwilligung für die Übermittlung und Überprüfung Ihrer Daten ist gemäß der Vorschrift des Art. 88 DSGVO i.V.m. § 18 (4) Datenschutzgesetz NRW nicht erforderlich.
7. Absicht Übermittlung an Drittland oder eine internationale Organisation
Sowie
entfällt, da nicht beabsichtigt
8. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
Ihre Daten werden für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert.
Bei Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses werden die Daten zu Ihrer Person in die Personaldatenbank übernommen, im Ablehnungsfall oder bei Vorliegen anderer Gründe, die einem Beschäftigungsverhältnis entgegenstehen sollten, werden die Daten zu Ihrer Person gelöscht.
9. Rechte der Betroffenen
Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu:
10. Widerrufsrecht bei Einwilligung
entfällt
11. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 4. dieses Bogens.
12. Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten
Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung von Daten. Im Rahmen Ihrer Bewerbung sollen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereit stellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Bewerbung erforderlich sind. Ohne diese Daten werden wir jedoch Ihre Aufnahme in den Bewerbungsprozess ablehnen müssen.