Bei der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises ist im Kriminalkommissariat 1 der Direktion Kriminalität zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
IT-Ermittlungsberatung/ IT-Auswertung im Fachbereich "Bekämpfung der Kinderpornografie" (m/w/d)
in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis zu besetzen.
Der Dienstort befindet sich in der Liegenschaft Frankfurter Str. 12 – 18, 53721 Siegburg.
Die Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis ist zuständig für den rechtsrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises ohne Königswinter und Bad Honnef und nimmt damit für einen ca. 700 km² großen Bereich mit rund 361.000 Einwohnern die polizeilichen Aufgaben wahr.
Ihre Aufgaben
Ihr Profil
Diese Kenntnisse bringen Sie mit (wünschenswert)
Darüber hinaus bringen Sie mit
Wir bieten Ihnen
Informationsmöglichkeiten sowie Bewerbungsunterlagen
Weiterreichende Informationen zu der ausgeschriebenen Stelle erhalten Sie bei dem Leiter des Kriminalkommissariats 1, Herrn Rainer Krist, unter der Rufnummer 02241/541-4100 sowie zum Bewerbungsverfahren bei Frau Yvonne Nitschke unter der Rufnummer 02241/541-2218.
Ihre aussagekräftige Bewerbung (mit Bewerbungsbogen, Bewerbungsanschreiben, tabellarischem Lebenslauf und einem Nachweis über die Berufsausbildung) richten Sie bitte bis zum 15.08.2022 per E-Mail (Anhänge bitte als PDF-Dokument) an die Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis, Dir. ZA/ Sachgebiet ZA 2.1, E-Mail-Postfach: ZA21Bewerbungen.Rhein-Sieg-Kreis@polizei.nrw.de.
Hinweise zum Verfahren
Die administrative Vorauswahl wird durch die Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises unter Einbeziehung der örtlichen Gremien vor einem zentralen Prüfverfahren getroffen.
Danach erfolgt ein zentrales Eignungsfeststellungsverfahren beim LAFP NRW. Bei diesem zentralen Eignungsfeststellungsverfahren wird ein kognitiver Leistungstest (KLT) durchgeführt. Dieser KLT wird zur Überprüfung von kognitiven Fähigkeiten wie Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit und Gedächtnisleistung eingesetzt, die für die Ausübung der Tätigkeiten erforderlich sind. Das LAFP NRW trifft auf der Grundlage der Ergebnisse eine Entscheidung über die Zulassung zum weiteren Auswahlverfahren.
Diesem Verfahren folgt dann ein Auswahlverfahren in Form eines strukturierten Interviews bei der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises. Eine finale Freigabe erfolgt durch das LAFP NRW nach abschließender Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.
Zudem richtet sich diese Ausschreibung auch ausdrücklich an Menschen mit Migrationshintergrund.
Arbeitgeber
Land Nordrhein-Westfalen
Benefits |
---|