IT-Fachkraft (w/m/d) für die IuK-Ermittlungsunterstützung und IT-Ermittlungsberatung. im Bereich des sex. Missbrauchs von Kindern / Kinderpornografie

Viersen
Land Nordrhein-Westfalen
Gehaltsinformation: TV-L E 10 TV-L E 11

Benefits

  • Beruf und Familie

  • Gesundheit

  • Vorsorgeleistungen

Die Kreispolizeibehörde Viersen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/-n Tarifbeschäftigte/-n (w/m/d) als IT-Fachkraft für die IuK-Ermittlungsunterstützung und IT-Ermittlungsberatung im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern / Bekämpfung der Kinderpornografie im Kriminalkommissariat 3.

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit einem wöchentlichen Stundenumfang von 39 Stunden und 50 Minuten.

Aufgabenschwerpunkte

  • fachgerechte Untersuchung, Sicherung und Auswertung von technischen und digitalen Asservaten wie Smartphones, Tablets, Laptops, Netzwerken, etc. mit forensischer Sicherungs-/Auswertesoftware

  • Vornahme von weitergehenden Auswertungen, welche über die Möglichkeiten der Sachbearbeitung hinausgehen

  • Bewertung und Interpretation von Daten, die bei der Auswertung gefunden wurden

  • Fertigung eigener Berichte, insbesondere Dokumentation der Datensicherung und -aufbereitung in gerichtsverwertbarer Form gegenüber der Staatsanwaltschaft und Gericht

  • Fachbezogene Beratung und Unterstützung der Sachbearbeitung hins. Ermittlungsmöglichkeiten, als auch bei Einsatzplanung und Durchführung von Sofort-/Durchsuchungsmaßnahmen

  • Sachverhaltsbezogene Aufklärung im Internet (zum Beispiel über die zu erwartende technische Ausrüstung relevanter Adressaten polizeilicher Maßnahmen)

  • Administrierung der Auswerterechner

  • Unterstützung / Einweisung der Sachbearbeitung bei der Auswertung der Asservate mit forensischen Tools

  • Beratung der Sachbearbeitung über zielführende und rechtlich zulässige technische Ermittlungsmöglichkeiten sowie Auswerteumfang und -aufwand

Ihr Profil

  • Abgeschlossenes Studium (Diplom oder Bachelor) in den Bereichen Informatik, Mathematik, IT-Sicherheit, Nachrichten-, Kommunikations- oder Elektrotechnik.
    In diesen Fällen erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11

    • oder erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als

      • Fachinformatiker/-in

      • Informationstechnischer Assistent/-in

      • Elektroniker/-in für Geräte und Systeme

      • Elektroniker/-in für Informations- und Telekommunikationstechnik

      • Elektroniker/-in für Informations- und Systemtechnik

      • Systemelektroniker/-in

    • mit nachgewiesener mehrjähriger und einschlägiger Berufserfahrung im Bereich Informationstechnik oder mit nachgewiesener Studienzeit (mind. 3 Semester) in einem der oben genannten Studienfächer. In diesen Fällen erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10

  • analytisch, logisches Denkvermögen

  • Selbstständigkeit

  • Durchsetzungsvermögen

  • Verschwiegenheit

  • Bereitschaft zur Aus- und Fortbildung auch in Eigeninitiative

  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein sowie Teamfähigkeit

  • Fahrerlaubnis Klasse B

  • Führungszeugnis ohne Einträge (muss erst bei Einstellung vorliegen), kein Vorliegen gerichtlicher Vorstrafen bzw. anhängiger Straf- bzw. Ermittlungsverfahren

Hinweise

Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in eine der jeweils genannten Entgeltgruppe.

Die Kreispolizeibehörde Viersen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen und ist bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen.

In Bereichen, in denen sie noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Wahrnehmung der Tätigkeit in Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht.

Sie sind neugierig geworden?

Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (ausschließlich per E-Mail in Form eines einzigen PDF-Dokuments) bis zum 14.02.2023 an die E-Mailadresse

Bewerbungen.Viersen@polizei.nrw.de

 

Die Bewerbungen müssen der Kreispolizeibehörde Viersen zum genannten Termin mit allen erforderlichen Unterlagen (Zeugniskopien, Nachweis des/der Abschlüsse, Nachweis der Beschäftigungen etc.) vorliegen. Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Um das Stellenbesetzungsverfahren zeitnah abwickeln zu können, wird auf die Versendung von Eingangsbestätigungen verzichtet. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie unaufgefordert eine schriftliche Mitteilung. Von daher wird darum gebeten, von Nachfragen zum Verfahrensstand Abstand zu nehmen.


Für weitere fachliche Informationen zur den ausgeschriebenen Stellen steht Ihnen gerne Herr Michael Teckenburg, Telefon: 02162 377-3300, als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen gerne Herr Patrick Bing, Telefon: 02162 377-4200 zur Verfügung.

 

Der Umgang und insbesondere die Auswertung inkriminierter Dateien (Bildern/Videos) aus dem Bereich der Kinderpornografie ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, mit der ggfs. auch belastende Eindrücke verbunden sein können. Bitte bewerten Sie für sich selbst im Vorfeld einer Bewerbung, ob Sie den psychischen Belastungen, auch über einen längeren Zeitraum, gewachsen sind.

 

Hinweise zum Auswahlverfahren

Die administrative Vorauswahl wird durch die Kreispolizeibehörde Viersen vor den zentralen Prüfverfahren/ Verfahrensteilen getroffen. Danach werden die ausgewählten vollständigen Bewerbungsvorgänge durch die Kreispolizeibehörde Viersen dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten NRW (LAFP) für den zentralen Verfahrensteil übermittelt.

Anschließend werden die Bewerberinnen und Bewerber vom LAFP NRW zum zentralen Eignungsfeststellungsverfahren eingeladen. Bei dem zentralen Verfahren handelt es sich um einen Kognitiven Leistungstest (KLT).

Der KLT wird mittels eignungs-diagnostischer PC-Verfahren externer Dienstleister durchgeführt.

Das LAFP NRW trifft auf der Grundlage der Ergebnisse aus dem KLT eine Entscheidung über die Zulassung zum weiteren Auswahlverfahren (Eignungsfeststellung).

Diesem Verfahren folgt ein dezentraler Verfahrensteil in der Kreispolizeibehörde Viersen, der aus einem strukturierten Interview besteht. Die Einladung hierzu erfolgt durch die Kreispolizeibehörde Viersen.

Nach Abschluss des dezentralen Auswahlverfahrens meldet die Kreispolizeibehörde Viersen dem LAFP NRW, welche Bewerberin/ welcher Bewerber unter Berücksichtigung der Grundsätze der Bestenauslese zur Einstellung vorgesehen ist. Eine finale Freigabe erfolgt durch das LAFP NRW.

 

DATENSCHUTZ

Benefits

  • Beruf und Familie

  • Gesundheit

  • Vorsorgeleistungen

Arbeitsort

Lindenstraße 50, 41747 Viersen

Mehr zum Job

Gehaltsinformation TV-L E 10 TV-L E 11
Beschäftigungsart Festanstellung
Arbeitszeit Vollzeit, Teilzeit
Qualifikation Abschluss Hochschule / Duales Studium / Berufsakademie , Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss, Mit Berufserfahrung (mehr als 3 Jahre)
Arbeitsort
Lindenstraße 50, 41747 Viersen