Bei der Staatsanwaltschaft Köln ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Justizbeschäftige/r (m/w/d) im Vorzimmer der Behördenleitung
in Vollzeit, zunächst befristet bis zum 31. Januar 2023 zu besetzen. Die spätere Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis ist angestrebt.
Die Ausschreibung richtet sich in erster Linie an Bewerber/innen (m/w/d) mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Justizangestellte/r (m/w/d), Justizfachangestellte/r (m/w/d), Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellte/r (m/w/d), Steuerfachangestellte (m/w/d) sowie Fachkräfte im kaufmännischen Bereich (m/w/d).
Eine praktische Einarbeitung findet im Rahmen dieses tariflichen Arbeitsverhältnisses als Justizbeschäftigte/r (m/w/d) statt.
Der Einsatz erfolgt in der Verwaltungsabteilung der Staatsanwaltschaft Köln.
Zum Aufgabengebiet gehören im Wesentlichen:
Allgemeine Sekretariatsaufgaben u.a. Erledigung der Korrespondenz der Behördenleitung und allgemeine Schreibtätigkeiten, Post- und E-Mailbearbeitung, Telefonmanagement.
Dokumentenverwaltung sowie Planung, Koordination und Überwachung von Terminen inkl. erforderlicher Vor- und Nachbereitung.
Organisation, Empfang und Betreuung von Besuchen und Besprechungen der Behördenleitung.
Überwachung und Verwaltung des postalischen und elektronischen Posteingangs.
Kurzfristige Übernahme von Aufgaben nach Weisung der Behördenleitung.
Aufgabenorientiertes Einsetzen von Informations- und Kommunikationstechniken.
Eine Erweiterung des Aufgabengebietes um allgemeine Verwaltungsaufgaben ist geplant.
Fachoberschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich oder als Justiz-, Rechtsanwalts-, oder Steuerangestellter (m/w/d)
Weiterbildung als geprüfte/r Sekretär/Sekretärin (m/w/d) bzw. Kauffrau/-mann für Büromanagement
Sicherheit und Prägnanz im mündlichen und schriftlichen Ausdruck, einschließlich Protokollführung
Organisationsgeschick, Flexibilität, hohe Kommunikations- und Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit
Strukturierte und eigenständige Arbeitsweise, schnelle Auffassungsgabe sowie Genauigkeit und Entscheidungsfreude
Souveräne Kommunikation, freundliches, selbstsicheres und entschlossenes Auftreten
Fundierte EDV-Kenntnisse in den gängigen Office-Anwendungen
Die Ausschreibung richtet sich an Menschen jeglichen Geschlechts.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf, aktuelles Lichtbild, Zeugniskopien betreffend Schulabschluss und Abschluss der Berufsausbildung, Unterlagen über Ihre bisherigen Tätigkeiten sowie weiterer Nachweise gemäß Anforderungsprofil, ggf. Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte) bis zum 15.06.2023 auf dem Postweg oder per EMail an verwaltung@sta-koeln.nrw.de
An den
Leitenden Oberstaatsanwalt
- Verwaltungsabteilung -
Am Justizzentrum 13
50939 Köln
Hinweis zum Datenschutz:
Mit Abgabe einer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten während des laufenden Bewerbungsverfahrens elektronisch gespeichert werden. Sofern Sie nicht ausdrücklich widersprechen, bleiben Ihre Daten für einen eventuellen späteren Gebrauch für die Dauer eines Jahres nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und werden erst dann gelöscht. Im Falle eines Widerspruches erfolgt die Löschung gemäß den gesetzlichen Löschungsfristen bereits zwei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.