Justizhelfer / Justizhelferin (w / m / d) bei dem Amtsgericht Lüdenscheid

Lüdenscheid
Land Nordrhein-Westfalen
Gehaltsinformation: TV-L E 4

Benefits

  • Beruf und Familie

  • Gesundheit

  • Vorsorgeleistungen

Bei dem Amtsgericht Lüdenscheid ist demnächst eine unbefristete Stelle als 

 

Justizhelfer*in der Entgeltgruppe 4 TV-L (m/w/d)

 

zu besetzen.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.

Die Ausschreibung wendet sich des Weiteren ausdrücklich auch an Menschen jeglicher geschlechtlicher Identität sowie ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

 

Die Einstellung erfolgt zunächst als Justizhelfer*in der Entgeltgruppe 4 TV‑L. Das monatliche Anfangsgehalt beträgt im Regelfall 2.500,70 € brutto (Stand: 01.12.2022).

Nach erfolgreichem Abschluss eines mindestens achtwöchigen Ausbildungslehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz NRW und einer Dienstzeit von mindestens achtzehn Mo­naten im Beschäftigtenverhältnis ist die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis beab­sichtigt, sofern die beamtenrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für eine solche Übernahme vorliegen. Da die Altersgrenze für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei 42 Jahren (für schwerbehinderte Menschen bei 45 Jahren) liegt und zuvor eine Bewährung im Beschäftigtenver­hältnis nach dem TV-L sowie ein erfolgreicher Abschluss des Ausbildungslehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz NRW (Nebenstelle Monschau) erforderlich ist, soll die Be­werberin / der Bewerber bei der Einstellung nicht älter als 40 Jahre sein (schwerbehinderte Menschen nicht älter als 43 Jahre).

Die ausgeschriebene Stelle kann nur in Vollzeit besetzt werden.

Tätigkeitsfeld

Der Einsatz erfolgt nach der Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst. Hierzu gehören insbesondere die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden, die Wahrnehmung des Dienstes in den Terminen und Sitzungen, die Vorführung von Gefangenen und die Bewachung der vorge­führten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Perso­nen innerhalb der Justizgebäude.

 

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die über den Link

 

http://www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp?daten=1109

 

abrufbare aktuelle Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst Bezug genommen.

Anforderungen

Sicherheits- und Ordnungsaufgaben erfordern neben der beamtenrechtlich erforderlichen uneingeschränkten gesundheitlichen Eignung ein hohes Maß an körperlicher Fitness. Neben einem sicheren Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit werden zudem Verantwor­tungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit erwar­tet.

Ein erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand bildet die Mindestanforderung an einen Schulabschluss.


Die Bewerberin / der Bewerber muss

  • die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art.116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt ha­ben, besitzen,

  • Gewähr dafür bieten, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grund­ordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

  • über die erforderliche gesundheitliche Eignung verfügen (siehe oben); für schwerbe­hinderte Menschen bedeutet dies den Nachweis des für den Justizwachtmeisterdienst erforder­lichen Mindestmaßes.

 

Bewerberinnen und Bewerber, die im Lauf des Auswahlverfahrens, das einen schriftlichen Aufgabenteil und ein Vorstellungsgespräch beinhaltet, in die engere Wahl gezogen wer­den, müssen zum Abschluss des Auswahlverfahrens einen auf die Anforderungen des Justizwachtmeisterdienstes abgestimmten Sporttest ablegen. Bewerber, die den Test nicht bestehen, können nicht eingestellt werden.

Eine Beschreibung des Sporttestes finden in dem beigefügten Dokument.

Der Sporttest stellt besondere Anforderungen an die Schnell- und Maximalkraft, die Aus­dauer und das Koordinationsvermögen der Bewerberinnen und Bewerber. Aktive sportliche Betätigung und daraus resultierende körperliche Fitness sind Voraussetzung für eine er­folgreiche Teilnahme.

Aus diesem Grunde ist bereits mit der Bewerbung darzulegen, dass bei der Bewerberin/ dem Bewerber die erforderliche sportliche Fitness vorliegt.

 

Dies soll möglichst erfolgen

  • durch Vorlage des „Deutschen Sportabzeichens“ oder ‑ bei Vorliegen einer Behinde­rung ‑ des „Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung“ ‑ bei Vorlage nicht älter als ein Jahr – oder

  • durch Bescheinigung über Art und Umfang der sportlichen Aktivitäten (z.B. eines Sportvereins/Sportverbandes).

 

Soweit dies nicht möglich ist, muss in der Bewerbung die sportliche Aktivität durch Beifügung einer entsprechenden Beschreibung über Art und Umfang glaubhaft gemacht werden.

Von der Bewerberin/ dem Bewerber wird die Bereitschaft erwartet, vor der Übernahme in das Beamtenverhältnis erneut den justizspezifischen Sporttest erfolgreich abzulegen.

Weitere Informationen

  • im Landesintranet unter

    • http://lv.justiz.nrw.de/praxis-infos/wachtmeisterei/index.php

  • oder im Internet unter

    • https://www.justiz.nrw.de/Karriere/berufsbilder/gerichte_und_staatsanwaltschaften/justizwachtmeister/index.php

    • http://www.azj.nrw.de/aufgaben/justizwachtmeister/index.php

Interesse?

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte (spätestens bis zum: 05.01.2023) mit Lebenslauf, Lichtbild, beglaubigten Zeugnisabschriften und Unterlagen über Ihre bisherige Tätigkeit sowie mit den ausgefüll­ten und unterschriebenen Vordrucken:

 

Angaben zur Bewerbung um Einstellung als Justizhelfer*in

Erklärung zu Schulden und Vorstrafen und

Haftungsausschlusserklärung für die Teilnahme am justizspezifischen Sporttest

 

an:
Direktorin des Amtsgerichts
Dukatenweg 6
58507 Lüdenscheid

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Amtsgericht Lüdenscheid

Tel.: 02351/5677214 (Frau Zeller)

E-Mail: verwaltung@ag-luedenscheid.nrw.de

 

Bitte beachten Sie die anliegende detaillierte Stellenausschreibung inklusive der auszufüllenden Anlagen zur Bewerbung.

Benefits

  • Beruf und Familie

  • Gesundheit

  • Vorsorgeleistungen

Arbeitsort

Dukatenweg 6, 58507 Lüdenscheid

Mehr zum Job

Gehaltsinformation TV-L E 4
Beschäftigungsart Festanstellung
Arbeitszeit Vollzeit
Qualifikation (qualifizierender) Hauptschulabschluss
Arbeitsort
Dukatenweg 6, 58507 Lüdenscheid