Bei dem Landgericht Münster ist demnächst eine unbefristete Stelle
als Justizhelfer*in der Entgeltgruppe 4 TV-L (w/m/d)
in der Laufbahngruppe 1.1 (einfacher Justizdienst)
mit dem Ziel der späteren Verbeamtung zu besetzen.
Die Ausschreibung richtet sich in gleicher Weise an alle Geschlechter.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Ebenfalls ausdrücklich erwünscht ist die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Nach der in der Landesverwaltung verwendeten Definition haben auch diejenigen Menschen einen Migrationshintergrund, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, aber
1. außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geboren und seit dem 01.01.1950 nach Deutschland zugewandert sind oder
2. bei denen mindestens ein Elternteil die Kriterien nach Nummer 1 erfüllt.
Die Einstellung erfolgt zunächst als Justizhelfer*in der Entgeltgruppe 4 TV‑L. Das monatliche Anfangsgehalt beträgt im Regelfall 2.432,59 € brutto (Stand: 01.01.2021).
Nach erfolgreichem Abschluss eines mindestens achtwöchigen Ausbildungslehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz NRW und einer Dienstzeit von mindestens achtzehn Monaten im Arbeitsverhältnis ist die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis beabsichtigt, sofern die beamtenrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für eine solche Übernahme vorliegen.
Da die Altersgrenze für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei 42 Jahren (Schwerbehinderte Menschen: bei 45 Jahren) liegt und zuvor eine Bewährung im Beschäftigtenverhältnis nach dem TV-L sowie ein erfolgreicher Abschluss des Ausbildungslehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz NRW (Nebenstelle Monschau) erforderlich ist, soll die Bewerberin / der Bewerber bei der Einstellung nicht älter als 40 Jahre sein (Schwerbehinderte: nicht älter als 43 Jahre).
Die ausgeschriebene Stelle kann nur in Vollzeit besetzt werden.
Der Einsatz erfolgt nach der Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst. Hierzu gehören insbesondere die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden, die Wahrnehmung des Dienstes in den Terminen und Sitzungen, die Vorführung von Gefangenen und die Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die über den Link
http://www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp?daten=1109
abrufbare aktuelle Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst Bezug genommen.
Sicherheits- und Ordnungsaufgaben erfordern neben der beamtenrechtlich erforderlichen uneingeschränkten gesundheitlichen Eignung ein hohes Maß an körperlicher Fitness. Neben einem sicheren Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit werden zudem Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit erwartet.
Ein erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand bilden die Mindestanforderung an einen Schulabschluss.
Die Bewerberin / der Bewerber muss
die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art.116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzen,
Gewähr dafür bieten, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
über die erforderliche gesundheitliche Eignung verfügen (siehe oben); für schwerbehinderte Menschen bedeutet dies den Nachweis des für den Justizwachtmeisterdienst erforderlichen Mindestmaßes.
Bewerberinnen und Bewerber, die im Lauf des Auswahlverfahrens, das einen schriftlichen Aufgabenteil und ein Vorstellungsgespräch beinhaltet, in die engere Wahl gezogen werden, müssen zum Abschluss des Auswahlverfahrens einen auf die Anforderungen des Justizwachtmeisterdienstes abgestimmten Sporttest ablegen. Bewerber, die den Test nicht bestehen, können nicht eingestellt werden.
Eine Beschreibung des Sporttestes finden Sie unter dem Link
Sammlung Einstellung Einfacher Justizdienst.
Der Sporttest stellt besondere Anforderungen an die Schnell- und Maximalkraft, die Ausdauer und das Koordinationsvermögen der Bewerberinnen und Bewerber. Aktive sportliche Betätigung und daraus resultierende körperliche Fitness sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme.
Aus diesem Grunde ist bereits mit der Bewerbung darzulegen, dass bei der
Bewerberin/ dem Bewerber die erforderliche sportliche Fitness vorliegt.
Dies soll möglichst erfolgen
durch Vorlage des „Deutschen Sportabzeichens“ oder ‑ bei Vorliegen einer Behinderung ‑ des „Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung“ ‑ bei Vorlage nicht älter als ein Jahr ‑ oder
durch Bescheinigung über Art und Umfang der sportlichen Aktivitäten (z.B. eines Sportvereins/Sportverbandes).
Soweit dies nicht möglich ist, muss die sportliche Aktivität durch Beifügung einer entsprechenden Beschreibung über Art und Umfang zu den Bewerbungsunterlagen glaubhaft gemacht werden.
Von der Bewerberin/ dem Bewerber wird die Bereitschaft erwartet, vor der Übernahme in das Beamtenverhältnis erneut den justizspezifischen Sporttest erfolgreich abzulegen.
im Landesintranet unter
http://lv.justiz.nrw.de/praxis-infos/wachtmeisterei/index.php
oder im Internet unter
https://www.justiz.nrw.de/Karriere/berufsbilder/gerichte_und_staatsanwaltschaften/justizwachtmeister/index.php
http://www.azj.nrw.de/aufgaben/justizwachtmeister/index.php
richten Sie bitte (spätestens bis zum: 09. Oktober 2023 einschl.) mit Lebenslauf, Lichtbild, beglaubigten Zeugnisabschriften und Unterlagen über Ihre bisherige Tätigkeit sowie mit den ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucken:
1. Angaben zur Bewerbung um Einstellung als Justizhelfer*in
2. Erklärung zu Schulden und Vorstrafen und
3. Haftungsausschlusserklärung für die Teilnahme am justizspezifischen Sporttest
an:
Landgericht Münster
Präsident des Landgerichts
Am Stadtgraben 10
48143 Münster
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Frau Elke Cluse, Telefon (0251) 494 2602
Arbeitgeber
Land Nordrhein-Westfalen
Benefits |
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