Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Kommunikationselektroniker/-in in der Direktion Zentrale Aufgaben (ZA 31)
in Vollzeit.
Organisatorische Anbindung
Unterstellung: Leiter/-in des Sachgebiets ZA 31
Dienstort: Hürth
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
Administration der vernetzten Telekommunikationsanlage, (wünschenswert UNIFY openscape)
Einrichten und schalten von Telekommunikation-Nebenstellenanschlüssen
Verwalten von BOS-Digitalfunk-Endgeräten und Zubehör
Instandsetzen von BOS-Digitalfunk-Endgeräten in polizeilichen Fahrzeugen und Liegenschaften
Betreuen und Instandsetzen der Leitstellentechnik
Betreuen und Instandsetzen der zentralen Wachtechnik in polizeilichen Lie-genschaften
Installieren und Administrieren elektronischer Zutrittskontroll-Anlagen
Planen, Installieren von Rundfunk Empfangsanlagen
Fehleranalyse und Instandsetzung
Unterstützung bei Polizeilichen Einsatzlagen, auch außerhalb der regulären Dienstzeiten
Abgeschlossene Ausbildung als:
Kommunikationselektroniker mit der Fachrichtung Telekommunikationstechnik, Funktechnik
oder
Informationselektroniker
oder
Mechatroniker
Fahrerlaubnis der Klasse B (Klasse 3)
Erfolgssichernde Kompetenzmerkmale
Wünschenswert darüber hinaus sind:
Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft
Hohes Maß an Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein
Kooperations- und Teamfähigkeit
Gewandtes und sicheres Auftreten
ein ausgeprägtes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen der deutschen Sprache
Grundkenntnisse von MS Office-Produkten (Excel, Word, Power Point)
Fortbildungsbereitschaft
:Für fachliche Fragen stehen Ihnen als Ansprechpartner
Frau KOVRin Heimbüchel (Leiterin der Direktion Zentrale Aufgaben), 02233/52-2000 und
Herr Radl (Dezernatsleiter ZA 3), 02233/52-2300
für Fragen zum Bewerbungsverfahren
Frau Titze / Frau Radke, 02233/52-2117 oder
Herr Kreuer, 02233 / 52-2112
zur Verfügung.
Hinweise zur Stelle:
Da die KPB Rhein-Erft-Kreis derzeit einen zentralen Neubau am Standort Bergheim plant, wird es zukünftig zu einer Verlegung des o.g. Dienstortes kommen.
Neben einer generell guten körperlichen Belastbarkeit erfordert die Stelle das Ausüben von mittelschweren körperlichen Tätigkeiten, wie z.B. Knien, Bücken, Heben und Tragen von Lasten.
Ggf. benötigte Hilfsmittel werden – sofern die Tätigkeit dies ermöglicht – zur Verfügung gestellt.
Bewerbungstermin:
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter dem Betreff „Kommunikationselektroniker/-in ZA 31 – 22/2022“ bis zum 05.12.2022 ausschließlich per E-Mail an die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
E-Mail Adresse: Bewerbung.Rhein-Erft-Kreis@polizei.nrw.de
Bitte beachten Sie unbedingt folgendes:
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens vorübergehend gespeichert werden (höchstens 6 Monate)
Nur Bewerbungen mit vollständigen Nachweisen (Lebenslauf, Ausbildungsnachweis und falls vorhanden Arbeits- bzw. Schulzeugnisse, Fortbildungsmaßnahmen etc.) können berücksichtigt werden. Ich bitte daher auch den beiliegenden Personalbogen auszufüllen und einzureichen.
Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX fügen ihrer Bewerbung bitte einen Nachweis über ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung bei
Ihre Bewerbung sollte eine Telefonnummer (Mobil und/oder Festnetz) enthalten, unter der Sie auch kurzfristig zu erreichen sind
Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungs- bzw. Auswahlverfahren entstehen, werden nicht übernommen
Sonstige Hinweise:
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Besetzung der Stelle ist grundsätzlich in Teilzeit möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Daher begrüßen wir besonders Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen.
Zudem richtet sich diese Ausschreibung auch ausdrücklich an Menschen mit einer Migrationsgeschichte.
Da die KPB Rhein-Erft-Kreis derzeit einen zentralen Neubau am Standort Bergheim plant, wird es zukünftig zu einer Verlegung des o.g. Dienstortes kommen.
Im Auftrag
gez.
Heimbüchel
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis bei Stellenausschreibungen
Aufgrund Ihrer Bewerbung auf eine Stellenausschreibung der KPB Rhein-Erft-Kreis werden im erforderlichen Umfang Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Im Sinne der Art. 13, 14 EU Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 (EU DSGVO 2016/679) gibt Ihnen die KPB Rhein-Erft-Kreis für die Bearbeitung Ihrer personenbezogenen Daten hierzu nachfolgende Informationen:
1. Verantwortlicher
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Philipp-Schneider-Straße 8-10
50171 Kerpen
Telefon: 02233/52-0
Fax: 02233/52--3409
E-Mail: poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de
2. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten/des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Behördlicher Datenschutzbeauftragte/r
– persönlich –
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Philipp-Schneider-Straße 8-10
50171 Kerpen
Telefon: 02233/52-2212
Fax: 02233/52-3409
E-Mail: dsb.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Gemäß § 18 Abs. 1 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) darf die KPB Rhein-Erft-Kreis Ihre personenbezogenen Daten als Bewerberin oder Bewerber zu einer Stellenausschreibung zur Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses verarbeiten. Mit dem Zusenden Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeiten dürfen. Wir weisen allerdings ausdrücklich darauf hin, dass ohne Ihre Zustimmung zur Verarbeitung der Daten eine Teilnahme am Bewerbungsverfahren nicht möglich ist.
Im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung kann es auch erforderlich sein, besondere Kategorien personenbezogener Daten i. S. d. Art. 9 Abs. 1 EU DSGVO 2016/679 (z. B. Gesundheitsdaten) zu verarbeiten.
4. Empfänger und Kategorien von Empfängern
Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich von der KPB Rhein-Erft-Kreis verarbeitet. Dort erhalten nur diejenigen Stellen Ih-re Daten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung Ihres Bewerbungsprozesses und des Eingungsverfahrens betraut sind.
5. Daten, die nicht bei Ihnen erhoben werden
Für die Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses ist ggf. die Einsichtnahme in Ihre Personalakte Ihres bisherigen Arbeitgebers er-forderlich, welche gemäß § 18 Abs. 1 Satz 3 DSG NRW jedoch nicht ohne Ihre Zustimmung erfolgen kann. Zudem ist bei Neueinstellun-gen gemäß den Vorgaben des § 18 Abs. 4 DSG NRW eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erforderlich, für die eine Einwilligung Ihrerseits nicht erforderlich ist. Die Daten dürfen hierbei in den Vorgangsverwaltungs- und Informationssystemen der Polizei- und der Verfas-sungsschutzbehörden verarbeitet werden. Hierzu dürfen Ihre Daten auch an die Verfassungsschutzbehörden übermittelt werden.
6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten, die vor der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses erhoben wurden, werden gemäß § 18 Abs. 7 DSG NRW unverzüglich gelöscht, sobald feststeht, dass ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis nicht zustande kommt, es sei denn, dass Sie in die weitere Speicherung eingewilligt haben oder dass Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897) in der jeweils geltenden Fassung abzuwarten sind. Nach Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, wenn diese Daten nicht mehr benötigt werden, es sei denn, dass Rechtsvorschriften der Löschung entgegenstehen.
7. Betroffenenrechte
Nach Maßgabe von Art. 15 EU DSGVO 2016/679 haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten im Rah-men der zu 3. angeführten Zwecke einschließlich eventueller Empfänger und der geplanten Speicherdauer zu erhalten. Sollten nach Ih-rer Meinung unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen gemäß Art. 16 DSGVO 2016/679 ein Recht auf Berich-tigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. (Art. 17, 18 und 21 EU DSGVO 2016/679).
Zudem haben Sie das Recht, sich zu allen Fragen, die sich mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahr-nehmung ihrer Rechte gemäß dieser Verordnung ergeben, die Datenschutzbeauftragte/den Datenschutzbeauftragten der KPB Rhein-Erft-Kreis zu Rate ziehen. Zudem bleiben Regelungen aus dem Personalvertretungsrecht unberührt.
8. Beschwerderecht
Sie haben weiterhin das Recht, sich bei Beschwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde (in NRW die Landesbeauftragte für Daten-schutz und Informationsfreiheit) zu wenden.
Kontaktdaten:
LDI NRW
Kavalleriestr. 2.4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 38424-0
Telefax: 0211 38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de