Küchenhilfskraft" (m/w/d)

Schloß Holte-Stukenbrock
Land Nordrhein-Westfalen

Externe Stellenausschreibung Nr. 6.3.7 MA 4

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine


Küchenhilfskraft (m/w/d) in Teilzeit (19,25 Stunden)

 EG 3 TV-L NRW

in Schloß Holte-Stukenbrock.



Ein Beruf ist mehr als nur Geld verdienen. Übernehmen Sie in Ihrem neuen Job Verantwortung für eines der wichtigsten Themen unserer Zeit: Die Innere Sicherheit. Wir beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen sind verantwortlich für die Aus- und Fortbildung der Polizei in NRW. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer bürgerorientierten, professionellen und rechtstaatlichen Polizeiarbeit. Weitere Informationen zum LAFP NRW finden Sie unter folgendem Link: https://lafp.polizei.nrw/.


Wir sorgen für:

  • einen spannenden, abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit guten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in einem kollegialen Umfeld
  • karrierebewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Als Landesoberbehörde bieten wir gute Entwicklungsmöglichkeiten
  • eine Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege durch verschiedene Maßnahmen (z.B. flexible Arbeitszeiten, Telearbeit, Teilzeit, Notfalllaptop etc.)
  • Maßnahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements, hierzu zählt auch die kostenfreie Nutzung eines umfangreichen Sportangebots für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z. B. Fitnessraum, Schwimmbad, Mehrzwecksportanlage etc.)
  • Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL) für Tarifbeschäftigte


Werden Sie Teil unseres Teams und sorgen Sie mit uns für die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen!



Ihre neue Stelle ist dem Dezernat ZA 3 zugeordnet. Das Dezernat ZA 3 ist organisatorisch innerhalb des LAFP NRW der Zentralabteilung zugeordnet.


Die Zentralabteilung umfasst folgende Aufgabenbereiche:

  • Dezernat ZA 1: Interne Personalangelegenheiten, Gleichstellungsbeauftragte, Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten, interne Fortbildung, Organisation
  • Dezernat ZA 2: N.N.
  • Dezernat ZA 3: Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten, Veranstaltungsmanagement, IuK-Technik, Kfz-, Waffen- und Geräteangelegenheiten, Verpflegungswesen



Ihre neuen Aufgaben:

  • Gemüse und Salate putzen oder schälen, zerkleinern und marinieren
  • Erledigung aller sonstigen Nebenarbeiten bei der Zubereitung der Speisen
  • Herrichtung von Buffets für Frühstück und Abendessen
  • Salatsaucen vor-/zubereiten auf Anweisung der Köchin / des Kochs
  • Dessert zubereiten auf Anweisung der Köchin / des Kochs
  • Ausgabe der Verpflegung
  • Arbeitstägliches Reinigen der Küche und aller Nebenräume, säubern der Kochanlagen, Küchenmaschinen und –geräte
  • Reinigen des Geschirrs und des Bestecks, Reinigung der Tische im Speisesaal
  • Mitwirken bei der Tisch- und Speisesaaldekoration
  • Sammeln und Entsorgen der Küchenabfälle und Speisereste in die dafür vorgesehenen Behälter
  • Durchführung des Wäschedienstes

Voraussetzungen

Ihr Profil

Was Sie mitbringen müssen (formale Voraussetzungen):

  • keine


Wünschenswert wären:

  • eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung in einer Küche
  • eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung in einer Großküche


Diese Stelle passt zu Ihnen, wenn Sie über folgende Kompetenzmerkmale verfügen:

  • Physische Belastbarkeit
  • Teamfähigkeit
  • Ergebnisorientierung/Leistungsmotivation
  • Flexibilität im Handeln
  • Auftreten / Repräsentation          


Das ist uns wichtig:

Das LAFP NRW fördert Chancengerechtigkeit und Vielfalt. Frauen sind besonders zur Bewerbung eingeladen und werden nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt berücksichtigt. Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Personen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen. Zudem wendet sich diese Ausschreibung ausdrücklich auch an Menschen mit einer Migrationsgeschichte.



Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit den folgenden Unterlagen:

  • Personalbogen,
  • Anschreiben,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Arbeitszeugnis,
  • Nachweis über Berufsausbildung / Studium sowie die wünschenswerten Kriterien


Bitte senden Sie Ihre Bewerbung unter Angabe der Stellennummer 6.3.7 MA 4, Ihrer telefonischen Erreichbarkeiten sowie Ihrer zeitnahen Urlaubs- und Abwesenheitszeiten bitte bis zum


31.01.2022


an: ZA12personalverwendung.lafp@polizei.nrw.de

oder per Post an                             

Landesamt für Ausbildung, Fortbildung

und Personalangelegenheiten der Polizei NRW

Zentralabteilung, ZA1.2

Im Sundern 1

59379 Selm



Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird ein Versand per Post empfohlen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in den entsprechenden Hinweisen (s. a. unter Ziffer 10 “Datenschutzhinweise DS-GVO2018”.


Informationen über den Verfahrensablauf (insbesondere Einladungen zum Auswahlverfahren) werden grundsätzlich an Ihre angegebene Emailadresse gesteuert.



Auswahlentscheidung:

Es wird darauf hingewiesen, dass sich das LAFP NRW eine Vorauswahl der Bewerber/innen nach Aktenlage anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen vorbehält. Die dabei ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber nehmen dann an einem Auswahlverfahren teil.


Das Auswahlverfahren findet in Form eines (teil-)strukturierten Interviews statt, welches voraussichtlich im I. Quartal 2022 durchgeführt wird.



Sonstige Hinweise

Bitte übersenden Sie die Unterlagen im pdf-Format. Alle aus dem Internet eingehenden E-Mails, die dem o. g. Format nicht entsprechen, (z. B. *.doc, *.xls, *.ppt, etc.) werden aus Sicherheitsgründen automatisch blockiert.


Es handelt sich um eine körperlich schwere Tätigkeit.

Die Schichtarbeitszeiten der Küche SHS liegen im Rahmen von Montag bis Freitag von 05:30 Uhr bis 20:00 Uhr. In Einzelfällen kann auch Dienst außerhalb dieser Zeiten erforderlich werden.


Im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bietet das LAFP NRW den Beschäftigten einen kompetenten und kostenfreien Beratungs- und Vermittlungsservice zur Kinderbetreuung sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei Fragen der Hilfs- und Pflegebedürftigkeit von Angehörigen durch ein Familienserviceunternehmen an. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von der Gleichstellungsbeauftragten (02592-68-8221).


Für die Übernahme der Stelle ist eine gesundheitliche Eignung erforderlich. Diese wird durch eine amtsärztliche Einstellungsuntersuchung festgestellt.



Weitere Informationsmöglichkeiten

Haben Sie Fragen zur ausgeschriebenen Stelle? Dann stehen Ihnen Frau Prüßner unter der Rufnummer 05257 - 987 6711 oder Frau Zylka unter der Rufnummer 05257 - 987 6753 gern zur Verfügung. Informationen zum Auswahlverfahren erteilt Ihnen Frau Mühling, TD ZA 1.2, Tel-Nr. 02592 / 68 - 6124.


Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!


Kontakt für Bewerbung

Frau Mühling

Arbeitsort

Lippstädter Weg 26, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Mehr zum Job

Anzeigenart Minijob, Aushilfe
Arbeitszeit Teilzeit
Vertragsart Festanstellung
Berufliche Praxis mit Berufserfahrung
Aus- und Weiterbildung keine
Berufskategorie Hotel, Gastronomie, Tourismus, Kultur / Sonstiges
Arbeitsort
Lippstädter Weg 26, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock