Die Bezirksregierung Köln sucht
eine:n weitere:n Mitarbeiter:in (m/w/d)
für das Eingangsbüro in den Bereichen Ausbildungsförderung und Aufstiegsfortbildungsförderung sowie Auslandsförderung
am Standort Köln
(Entgeltgruppe E 6 TV-L)
in Dezernat 49 – zum nächstmöglichen Zeitpunkt – unbefristet
Mach den Unterschied.
Unser Auftrag: Gemeinsam Sinnvolles leisten!
Die Bezirksregierung Köln ist eine moderne, leistungsfähige und bürgerfreundliche Landesbehörde. Sie vertritt viele Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen in den unterschiedlichsten Fachbereichen.
Die über 2000 Mitarbeitenden gestalten gemeinsam die Gegenwart und Zukunft des Regierungsbezirks für dessen 4,5 Millionen Einwohner:innen. Zur Erfüllung der abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeiten mit gesellschaftlichem Mehrwert suchen wir Ihre Unterstützung.
Unser Angebot: Ihre Benefits
Ihr zukünftiges Aufgabengebiet: Ausbildungsförderung
Das Dezernat 49 ist zuständig für die Ausbildungsförderung, insbesondere für eine Ausbildung in den BENELUX-Staaten (Auslands-BAföG) und die Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung („Aufstiegs-BAföG“ oder „Meister-BAföG“/AFBG).
Ihre Aufgaben:
Ihr Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
Was Sie mitbringen müssen: Das Anforderungsprofil
Fachlich:
Persönlich:
Erwartet werden:
Ihre Bewerbung: Direkt an uns!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal Bewerbung.NRW. Dort registrieren Sie sich einmalig, geben Ihre Daten ein und laden ein PDF-Dokument [Vorname-Nachname] mit allen Bewerbungsunterlagen hoch.
Bewerben Sie sich bis zum 12.11.2024 über folgenden Link:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533816
Sie wollen noch mehr zur Stelle wissen? Melden Sie sich gerne bei den genannten Ansprechpersonen.
Hinweise
Eine Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Es ist vorgesehen, vor der Entscheidung über die Stellenbesetzung Auswahlgespräche zu führen.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX oder für Personen, die danach gleichgestellt werden können. Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides ist den Bewerbungen beizufügen.
Die Bewerbungen von Personen mit Einwanderungsgeschichte werden begrüßt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um einen entsprechenden Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org./zab).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!