Bei dem Arbeitsgericht Bocholt ist ab dem 01.02.2023 oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Stelle als
Regierungsbeschäftigte*r (m/w/d) in einer Serviceeinheit
zu besetzen.
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle im Rahmen einer Neueinstellung
Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Arbeitszeit beträgt derzeit 39,83 Stunden/Woche.
Der Dienstort ist Bocholt.
Es handelt sich um eine Tätigkeit in einer Serviceeinheit nach der Protokollerklärung Nr. 2 Teil II Abschnitt 12.1 der Entgeltordnung zum TV-L. Die Tätigkeit beinhaltet alle Aufgaben, die nach Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Geschäftsstelle obliegen oder im Interesse des Geschäftsbetriebs übertragen werden.
das Anlegen und Führen von Gerichtsakten unter Nutzung des fachspezifischen IT- Programms
die Fertigung von langem und kurzem Schreibwerk sowie von Protokollen
die eigenverantwortliche Überwachung von Fristen
die Wahrnehmung von richterassistierenden Tätigkeiten
das Ausführen von Verfügungen
Die Beschäftigten in einer Serviceeinheit erledigen ihre Aufgaben einschließlich des Schreib- und Protokolldienstes grundsätzlich in ganzheitlicher Bearbeitungsweise.
Sie arbeiten gesamtverantwortlich im Team und sorgen selbstständig für eine effiziente Erledigung ihrer Aufgaben.
Fachoberschulreife oder ein gleichwertiger Schulabschluss
abgeschlossene Berufsausbildung (Justizfachangestellte*r, Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellte*r, Verwaltungsfachangestellte*r)
gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache
Kenntnisse im Bereich der Büroorganisation
gute Kenntnisse im Umgang mit MS-Office
gute schreibtechnische Fertigkeiten sowie digitale Affinität
ausgeprägte Lern- und Leistungsbereitschaft, insbesondere die Fähigkeit, sich in kürzester Zeit in andere zum Einsatz kommende IT-Programme einzuarbeiten
Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit in einer Servicegruppe
selbstständiges, eigenverantwortliches Arbeiten
Offenheit gegenüber notwendigen Veränderungsprozessen
Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit sowie Belastbarkeit bei hoher Sozialkompetenz
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG NRW) bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellter im Sinne von § 2 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Sollten Sie Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich bitte an Frau Niestegge oder Herrn Krieger (Tel: 02871/295-1343/ -1345).
Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich mit aussagefähigen Unterlagen
tabellarischer, unterschriebener Lebenslauf, Geburtsurkunde
Zeugniskopien betreffend Schulabschluss und Abschluss der Berufsausbildung
Unterlagen über Ihre bisherigen Tätigkeiten
ein aktuelles Führungszeugnis
Einverständnis zur Speicherung personenbedingter Daten (siehe Anlage im Anhang)
auf dem Postweg (elektronische Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden) bis zum 06.12.2022 an die
Direktorin des Arbeitsgerichts Bocholt
Benölkenplatz 2
46399 Bocholt
Hinweis zum Datenschutz
Mit der Abgabe einer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten während des laufenden Bewerbungsverfahrens elektronisch gespeichert werden. Sofern Sie nicht ausdrücklich widersprechen, bleiben Ihre Daten für einen eventuellen späteren Gebrauch für die Dauer eines Jahres nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und werden erst dann gelöscht. Im Falle eines Widerspruchs erfolgt die Löschung gemäß den gesetzlichen Löschungsfristen bereits zwei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.