In der Fakultät für Physik ist die folgende Position zu besetzen:
Sachbearbeiter*in (m/w/d) im Finanz- und Drittmittelmanagement
Kennziffer: Tech24612, Start nächstmöglich, Vollzeit, Vergütung nach E9a TV-L, unbefristet
Die Fakultät für Physik umfasst von Teilchenphysik, über angewandter Medizinphysik, Materialwissenschaften und der Physik des Lichtes bis hin zu Betrachtungen des Universums als Ganzes, ein sehr breites Forschungsfeld. Wir sind eine dynamische und forschungsstarke Fakultät mit 20 Forschungsgruppen und 180 Mitarbeiter*innen. Wir bilden den Nachwuchs für die zukünftigen Herausforderungen unserer Gesellschaft aus. Wir forschen und kooperieren mit nationalen und internationalen Partner*innen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft und sind gleichzeitig fest in unserer Region Ostwestfalen Lippe verankert. Zur Tätigkeit im Finanz- und Drittmittelmanagement-Team gehört die Zusammenarbeit mit den Forscher*innen der Fakultät und der zentralen Forschungsförderung sowie dem Finanzmanagement der Universität.
Ihre Aufgaben
Je nach persönlichem Profil der*des Bewerber*in ist eine Schwerpunktsetzung im Bereich der folgenden aufgeführten Aufgaben möglich:
Ihr Profil
Das erwarten wir:
Das wünschen wir uns:
Unser Angebot
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Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung. Bitte nutzen Sie hierzu vorzugsweise unser Online-Formular, welches Sie über den folgenden Link erreichen:
Kontakt
Raffaela Steiner
0521 106-5247
rsteiner@physik.uni-bielefeld.de
Anschrift
Universität Bielefeld
Fakultät für Physik
Jennifer Edelmann
Postfach 10 01 31
33501 Bielefeld
Die Universität Bielefeld ist für ihre Erfolge in der Gleichstellung mehrfach ausgezeichnet und als familienfreundliche Hochschule zertifiziert. Sie freut sich über Bewerbungen von Frauen. Dies gilt im besonderen Maße im wissenschaftlichen Bereich sowie in Technik, IT und Handwerk. Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten behinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht. An der Universität Bielefeld werden Stellenbesetzungen auf Wunsch grundsätzlich auch mit reduzierter Arbeitszeit vorgenommen, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.