Informationen zum Job
In der Fakultät für Rechtswissenschaft ist die folgende Position zu besetzen:
Sachbearbeiter*in (m/w/d) im Prüfungsamt
Kennziffer: Tech24623; Start nächstmöglich; Teilzeit 75 %; Vergütung nach E9a TV-L; unbefristet
An der Fakultät für Rechtswissenschaft studieren derzeit ca. 4.000 Studierende, welche durch das Team im Prüfungsamt auf ihrem Weg zum Abschluss betreut werden. Sie erwartetet eine verantwortungsvolle Aufgabe in einem Team mit kurzen Abstimmungswegen.
Ihre Aufgaben
Aufgabe der Sachbearbeitung im Prüfungsamt ist die Organisation und Abwicklung von Prüfungsangelegenheiten im Rahmen des rechtswissenschaftlichen Examens-Studiums und von Bachelor- und Master-Studiengängen. Dies umfasst insbesondere:
- Verwaltung von Prüfungsleistungen mit Hilfe eines EDV-gestützten Anwenderprogramms (Dateneingabe, Datenpflege) (40 %)
- Beratung der Studierenden (30 %)
- Ausstellung von Bescheinigungen und Zeugnissen (20 %)
- Verwaltung der Prüfungsakten (5 %)
- Unterstützung der Fakultätsassistentin im Gremienmanagement (5 %)
Ihr Profil
Das erwarten wir:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem verwaltungsbezogenen oder kaufmännischen Beruf (z. B. Verwaltungsfachangestellte*r, Kauffrau*mann für Büromanagement, Industriekauffrau*mann)
- alternativ: andere abgeschlossene geeignete Ausbildung (z. B. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte*r) mit mehrjähriger praktischer Erfahrung in der Verwaltung, vorzugsweise im Wissenschafts- und Hochschulbetrieb
- alternativ: abgeschlossenes rechtswissenschaftlich geprägtes (Fach-)Hochschulstudium (z. B. Erste Prüfung/Erstes Staatsexamen, Bachelor) oder mindestens abgeschlossener universitärer Teil des Studiengangs Erste Prüfung/Erstes Staatsexamen (abgeschlossener Schwerpunktbereich) mit ersten Berufserfahrungen in der Verwaltung
- gute EDV-Kenntnisse, insbesondere in MS Office (Word, Excel)
- Fähigkeit zum selbstständigen, sorgfältigen und strukturierten Arbeiten sowie Organisationsgeschick
- Souveränität, Engagement und Durchsetzungsfähigkeit
- hohe Sozialkompetenz sowie situationsangemessene mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit
- Teamfähigkeit sowie Serviceorientierung
- hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
- Aufgeschlossenheit gegenüber dem Wissenschaftsbetrieb
- Bereitschaft, in der lernenden Organisation „Universität“ kontinuierlich an Prozessänderungen mitzuwirken
Das wünschen wir uns:
- Berufserfahrung in der Verwaltung, idealerweise im Wissenschaftsbetrieb/Hochschulbereich
- Kenntnisse im Umgang mit Studien- und Prüfungsordnungen
- Erfahrung in der Prüfungsverwaltung
- gute Englischkenntnisse
Unser Angebot
- Vergütung nach E9a TV-L
- unbefristet
- Teilzeit 75 %
- interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten
- Vielzahl von Gesundheits-, Beratungs- und Präventionsangeboten
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- fester Dienstort (Bielefeld) ohne Reisetätigkeit
- flexible Arbeitszeiten
- FlexWork: grundsätzliche Möglichkeit zum mobilen Arbeiten (Umfang abhängig vom konkreten Aufgabenfeld)
- betriebliche Zusatzversorgung (VBL)
- kollegiale Zusammenarbeit
- spannende und abwechslungsreiche Tätigkeiten
Interessiert?
Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung. Bitte nutzen Sie hierzu vorzugsweise unser Online-Formular, welches Sie über den folgenden Link erreichen: https://uni-bielefeld.hr4you.org/job/apply/3822/sachbearbeiter-in-m-w-d-im-pruefungsamt?page_lang=de
Kontakt
Anschrift
- Universität Bielefeld
- Fakultät für Rechtswissenschaft
- Sebastian Kraus
- Postfach 10 01 31
- 33501 Bielefeld
Die Universität Bielefeld ist für ihre Erfolge in der Gleichstellung mehrfach ausgezeichnet und als familienfreundliche Hochschule zertifiziert. Sie freut sich über Bewerbungen von Frauen. Dies gilt im besonderen Maße im wissenschaftlichen Bereich sowie in Technik, IT und Handwerk. Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten behinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht. An der Universität Bielefeld werden Stellenbesetzungen auf Wunsch grundsätzlich auch mit reduzierter Arbeitszeit vorgenommen, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.