Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter (w/m/d)
im Referat 306 „Kommunale Personalangelegenheiten“ im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
unbefristet zum nächstmöglichen Zeitpunkt
(Besoldungsgruppe A 11 LBesO A NRW bzw. bis Entgeltgruppe 11 TV-L)
Unser Ministerium
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen trägt im Besonderen dazu bei, dass Städte und Gemeinden sich weiterentwickeln und die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in unseren 396 Städten und Gemeinden sowie 31 Kreisen in Nordrhein-Westfalen auch in der Zukunft gewahrt bleibt und die Digitalisierung zum Wohle der Menschen eingesetzt wird.
Wir unterstützen diejenigen vor Ort, die Heimat in Nordrhein-Westfalen tagtäglich gestalten. Neben dem Gemeindefinanzausgleich und anderer kommunaler Rechtsgrundlagen sind wir für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau, die Städtebauförderung und die Erarbeitung einer Digitalagenda und Datenstrategie für Nordrhein-Westfalen zuständig sowie die oberste Bauaufsichts-, Kommunalaufsichts- und Denkmalbehörde in Nordrhein-Westfalen.
Ihr Referat
Referat 306 „Kommunale Personalangelegenheiten“ ist verantwortlich für die Bearbeitung von Fragen des kommunalen Dienstrechts, insbesondere die Betreuung und Fortentwicklung der dienstrechtlichen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung. Daneben obliegt dem Referat, die unmittelbare Aufsicht über die kommunalen Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen nach dem Gesetz über die kommunalen Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen (Versicherungsaufsicht).
Ihr Aufgabenbereich
Umfasst insbesondere:
Wir setzen voraus
die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (Diplom-Verwaltungswirt/-in bzw. Bachelor) des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder eine vergleichbare Qualifikation
oder
ein abgeschlossenes Studium (Diplom FH oder Bachelor) mit dem Abschluss Bachelor of Laws, der Verwaltungswissenschaften, der Wirtschaftswissenschaften oder einer vergleichbaren Fachrichtung
Wir erwarten
Wir bieten Ihnen
Haben Sie Fragen an uns?
Im Falle von Fragen können Sie sich wenden an:
Fragen zum Aufgabenbereich
Frau Referatsleiterin Sabine Löchner
Fragen zum Bewerbungsverfahren
Frau Referentin Friederike Schultze
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie Ihre aussagefähige Bewerbung bitte bis zum 17. Oktober 2024 per E-Mail (in einer PDF-Datei) an: bewerbung@mhkbd.nrw.de oder postalisch an das:
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat 103 Personal
Stichwort: „306 SB“
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Aus Gründen der Verwaltungsökonomie werden Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurückgesandt. Es wird deshalb darum gebeten, auf die Verwendung von Bewerbungsmappen zu verzichten.
Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 1 b) Kommunalwahlgesetz (KWahlG NW) Beamtinnen oder Beamte sowie Tarifbeschäftigte bei Übertragung einer Funktion in der Kommunalaufsicht nicht gleichzeitig einer nordrhein-westfälischen Kommunalvertretung angehören können.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Sie werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Bewerbungen schwerbehinderter bzw. gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des SGB IX sind erwünscht.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erteilen Sie gleichzeitig das Einverständnis, dass die für das Auswahlverfahren erforderlichen personenbezogenen Daten vorübergehend gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten und Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht bzw. vernichtet.
Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Ihre Bewerbung kann in diesem Fall nicht mehr im laufenden Auswahl- und Einstellungsverfahren berücksichtigt werden.