Sachbearbeitung Ausbildungsberatung und Prüfungsdurchführung
für Umwelttechnische Berufe (w/m/d)
(befristet für zwei Jahre*, Vollzeit/Teilzeit geeignet, EG 9b – 11 TV-L, Fachbereich 58, Dienstort Duisburg)
IHRE AUFGABEN
IHR PROFIL
fachlich
Von Vorteil
Persönlich
BENEFITS
DAS SIND WIR
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein – Westfalen (LANUV) ist als Landesoberbehörde in den Bereichen Naturschutz, technischer Umweltschutz für Wasser, Boden und Luft sowie Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit tätig.
Der Fachbereich 58 ist unter anderem zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz und übernimmt in dieser Funktion für die umwelttechnischen Berufe vergleichbare Aufgaben wie die Industrie- und Handelskammern. Ihr Einsatz erfolgt im Bereich „Umwelttechnische Berufe“. Zu Ihren Aufgaben gehört u.a. die Organisation und Durchführung von Prüfungen sowie die Ausbildungsberatung in festgelegten Berufen.
DAS IST UNS WICHTIG
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht.
Außerdem sehen wir uns der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bewerbungen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung grundsätzlich bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits in Ihrem Bewerbungsanschreiben hinzuweisen und einen Nachweis über den GdB oder die Gleichstellung anzufügen.
Ebenso wendet sich die Ausschreibung ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
HABEN WIR IHR INTERESSE GEWECKT?
Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 04.12.2024 per E-Mail (in einem PDF-Dokument) an E-Mail: jobs@lanuv.nrw.de unter Angabe der Kennziffer: FB 58_P2385
Die Eingruppierung erfolgt auf der Grundlage der Kenntnisse und der Berufserfahrung. Sie ist bis einschließlich Entgeltgruppe 11 TV-L möglich.
Die Befristung erfolgt auf Grundlage des § 14 TzBfG. Die Bewerberin / der Bewerber darf nicht bereits beim Land NRW beschäftigt gewesen sein.
Starten Sie Ihre Karriere bei uns – Wir geben auch Berufs- und Quereinsteigern eine Chance!