Beim Schulpsychologischen Dienst der Stadt Aachen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle
einer Schulpsychologin / eines Schulpsychologen (m / w / d)
befristet bis zum 31.12.2023 im Umfang von 19 Stunden wöchentlich zu besetzen.
Der Aufgabenbereich umfasst folgende Tätigkeiten:
Intensive Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Schulen
Supervisionen
Lehrkräftefortbildungen
Diagnose und Beratung im Einzelfall
Unterstützung der Schule bei der Entwicklung, Umsetzung von Förderkonzepten
Beschäftigungsverhältnis
Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses auf der Grundlage des Tarifvertrages
der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 13 TV-L. Die Arbeitszeit regelt sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Voraussetzung:
Abgeschlossenes Studium der Psychologie
an einer Universität mit Diplom oder Masterabschluss
an einer Fachhochschule mit Mastergrad (Nach Einstufung in einem Akkreditierungsverfahren als ein f. d. höheren Dienst eingestuftes Studium)
möglichst 1-jährige Tätigkeit nach dem erfolgreichen Abschluss des Fachstudiums, die der Vorbildung des Bewerbers/der Bewerberin entspricht und die ihm/ihr die Eignung zur selbständigen Tätigkeit in seiner/ihrer Laufbahn vermittelt hat.
Folgende weitere fachliche und persönliche Kompetenzen sind erwünscht:
Überdurchschnittliche Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
Erfahrung in den genannten Aufgabengebieten, insbesondere in Fortbildungen, Diagnostik, Intervention und Beratung sowie pädagogischer Psychologie (z. B. durch Praktika)
Erfahrung in Projektarbeit
Freude an der Weiterentwicklung von Beratungskonzepten und -formen
Kenntnisse und Erfahrungen in der schulpsychologischen Arbeit im Bereich Systemberatung Extremismus
Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich schulischer Krisenprävention und –intervention bzw. Bereitschaft zur intensiven Einarbeitung in diese Themen
Besitz der Erlaubnis zum Führen eines Pkw´s
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Interessenbekundungen von Frauen werden daher nach Maßgabe des
Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) sowie von
Bewerberinnen und Bewerbern mit Einwanderungsgeschichte sind gewünscht.
richten Sie bitte bis spätestens 17.02.2023 (es gilt der Eingangsstempel der Bezirksregierung Köln) per E-Mail in einem PDF-Dokument (max. 5 MB) an bewerbung.schulpsychologie@brk.nrw.de
oder per Post an
Bezirksregierung Köln
Dezernat 47-Psy-AC
z. H. Herrn Ströter
Zeughausstraße 2-10
50606 Köln
Wenn Sie eine Bewerbung auf dem Postweg übersenden, beachten Sie bitte, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des
Ausschreibungsverfahrens vernichtet und nicht zurückgesandt werden. Verzichten Sie daher bitte auf die Übersendung von Originaldokumenten und Bewerbungsmappen.
Arbeitgeber
Land Nordrhein-Westfalen
Benefits |
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