Beim Schulpsychologischen Dienst des Kreises Heinsberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer Schulpsychologin / eines Schulpsychologen (m/w/d)
befristet bis zum 08.10.2023 mit 32 Wochenstunden zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst psychologische Beratungsangebote zur Unterstützung des Bildungs- und Erziehungsauftrags von Schule. Die Beratung richtet sich an alle an Schule Beteiligten (Schüler*innen, Eltern, Lehrkräfte, andere Fachkräfte und Schulleitungen). Neben der Einzelfallberatung auf der Grundlage systemischer Diagnostik und der Konfliktmoderation gehören einzelfallübergreifende Angebote wie Coaching und Supervision, schulinterne und schulübergreifende Fortbildungsangebote sowie Moderation von Arbeits- und Projektgruppen bis hin zur Begleitung von Schulentwicklungsprozessen zum Aufgabenfeld.
Beschäftigungsverhältnis:
Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses auf der Grundlage des Tarifvertrages der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 13 TV-L.
Abgeschlossenes Studium der Psychologie
an einer Universität mit Diplom oder Masterabschluss
an einer Fachhochschule mit Mastergrad (Nach Einstufung in einem Akkreditierungsverfahren als ein f. d. höheren Dienst eingestuftes Studium)
möglichst 1-jährige hauptberufliche Tätigkeit nach dem erfolgreichen Abschluss des Fachstudiums, die der Vorbildung des Bewerbers/der Bewerberin entspricht und die ihm/ihr die Eignung zur selbständigen Tätigkeit in seiner/ihrer Laufbahn vermittelt hat.
Folgende weitere fachliche und persönliche Kompetenzen sind erwünscht:
Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Schule
Sicheres Auftreten und Eigenständigkeit in der Durchführung von Veranstaltungsformaten (Vorträge und Workshops)
Zusatzqualifikation im Bereich der psychologischen Beratung überdurchschnittliche Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
Besitz der Erlaubnis zum Führen eines Pkw´s
Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) sowie von
Bewerberinnen und Bewerbern mit Einwanderungsgeschichte sind gewünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
richten Sie bitte bis spätestens 17.02.2023 (Es gilt der Eingangsstempel der Bezirksregierung Köln) per E-Mail in einem PDF-Dokument (max. 5 MB) an
bewerbung.schulpsychologie@brk.nrw.de
oder per Post an
Bezirksregierung Köln
Dezernat 47-Psy-HS
z. H. Herrn Ströter
Zeughausstraße 2-10
50606 Köln
Wenn Sie eine Bewerbung auf dem Postweg übersenden, beachten Sie bitte, dass eingereichte Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens
vernichtet und nicht zurück gesandt werden. Verzichten Sie daher bitte auf die Übersendung von Originaldokumenten und Bewerbungsmappen.