Bei der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle in Vollzeit als
Sentinel / Intel-Officer (m/w/d)
am Dienstort Meschede zu besetzen.
Die Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis ist Teil der Landespolizei NRW und nimmt die polizeilichen Aufgaben im Bereich des Landrates Hochsauerlandkreis wahr. Sie ist für ca. 260.000 Einwohner zuständig und mit einer Gesamtfläche von ca. 1.960 qkm die flächengrößte Kreispolizeibehörde in NRW. In der Behörde versehen zurzeit etwa 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Dienst.
Behördenleiter ist der Landrat des Hochsauerlandkreises. Ihm unmittelbar nachgeordnet ist für den Polizeibereich der Abteilungsleiter Polizei, dem die Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität, Verkehr, Zentrale Aufgaben und der Leitungsstab unterstellt sind. Die Stelle ist organisatorisch bei der Direktion GE, Führungs- und Lagedienst, angesiedelt.
Polizeibeamte sind häufig Opfer körperlicher Angriffe. Kernelemente einer professionellen Einsatzvorbereitung in der heutigen Zeit ist eine umfangreiche Informationsgewinnung zum Einsatzort und zum polizeilichen Gegenüber. Den eingesetzten Kräften sind vorab umfangreiche und präzise Informationen zu übermitteln. Diese werden durch die Notrufannahme, polizeiliche Informationssysteme und aber auch im zunehmenden Maße durch frei zugängliche personenbezogene Informationen im öffentlichen Internet erlangt. Aufgabe der Sentinel ist es u.a. diese frei zugänglichen Informationen einzuholen, zu bewerten und den eingesetzten Polizeibeamten zeitgerecht zur Verfügung zu stellen.
Tätigkeitsschwerpunkte
Formale Voraussetzungen
Wünschenswerte Qualifikationen
Sie verfügen idealerweise über Kenntnisse in folgenden Bereichen
Soziale und persönliche Kompetenzen
Wir bieten Ihnen
Sonstige Hinweise
Für das Arbeitsverhältnis gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine Vollzeitstelle entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden und 50 Minuten.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, sofern die sachgerechte Dienstausübung nicht beeinträchtigt wird.
Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht. Bitte fügen Sie einen Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung bei.
Den gewünschten Beschäftigungsumfang sowie Ihren frühestmöglichen Eintrittstermin bitte ich in Ihrer Bewerbung anzugeben.
Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Angabe Ihrer telefonischen Erreichbarkeit sowie Ihrer zeitnahen Urlaubs- und Abwesenheitszeiten senden Sie bitte bis zum 19.10.2022 per E-Mail (bitte möglichst als eine PDF-Datei, max. 6 MB) an
ZA22.Hochsauerlandkreis@polizei.nrw.de
oder per Post an
Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis
Direktion ZA / Sachgebiet ZA 22
Steinstraße 27
59872 Meschede
Die üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Ausbildungsnachweise und Arbeitszeugnisse (bei Regierungs- bzw. Landesbeschäftigten in einem bestehenden Arbeitsverhältnis zusammen mit der Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte) fügen Sie bitte bei.
Mit der Vorlage einer Bewerbung erklären Sie sich zugleich einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens elektronisch gespeichert werden.
Von der Übersendung von Bewerbungsmappen bitte ich abzusehen, da die eingereichten Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auslagen werden nicht erstattet.
Für personalrechtliche Fragen steht Ihnen die Personalabteilung, Frau Nolte, Tel.: 0291/9020-2015 oder Frau Ochsenfeld, Tel. 0291/9020-2010 zur Verfügung.
Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Herr EPHK Kriehn, Tel.: 0291/9020-3100.
Im Auftrag
gez.
Schulte
(Direktionsleiterin Zentrale Aufgaben)
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis (KPB HSK) für
Stellenausschreibungen
Auf Grund Ihrer Bewerbung auf eine Stellenausschreibung der KPB HSK werden im erforderlichen Umfang Ihre personenbezogenen Daten (pbD) verarbeitet. Im Sinne der Art. 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 (DSGVO) gibt die KPB HSK Ihnen für die Bearbeitung Ihrer pbD als Verwaltungshandeln hierzu folgende Informationen:
1. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen
Kreispolizeibehörde HochsauerlandkreisSteinstraße 2759872 Meschede
Telefon: 0291/94-0Telefax: 0291/94-1140eMail: post@hochsauerlandkreis.de
2. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Behördlicher Datenschutzbeauftragter- persönlich -Kreispolizeibehörde HochsauerlandkreisSteinstraße 2759872 Meschede
Telefon: 0291/94-1533Telefax: 0291/94-1140eMail: datenschutz.hochsauerlandkreis@polizei.nrw.de
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Gemäß § 18 Abs. 1 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) darf die KPB HSK Ihre pbD als Bewerberin oder Bewerber zu einer Stellenausschreibung zur Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses verarbeiten. Mit dem Zusenden Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeiten dürfen. Es wird allerdings ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ohne Ihre Zustimmung zur Verarbeitung der Daten eine Teilnahme am Bewerbungsverfahren nicht möglich ist.
Im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung kann es auch erforderlich sein, besondere Kategorien pbD i. S. d Art. 9 Abs. 1 DSGVO (bspw. Gesundheitsdaten) i. V. mit § 18 Abs. 3, 6 DSG NRW zu verarbeiten.
4. Empfänger und Kategorien von Empfängern
Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich von der KPB HSK verarbeitet. Dort erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung Ihres Bewerbungsprozesses betraut sind.
5. Daten, die nicht bei Ihnen erhoben werden
Für die Eingehung eines Beschäftigtenverhältnisses ist ggf. die Einsichtnahme in Ihre Personalakte Ihres bisherigen Arbeitgebers erforderlich, welche gem. § 18 Abs. 1 Satz 3 DSG NRW jedoch nicht ohne Ihre Zustimmung erfolgen kann. Zudem ist bei Neueinstellungen gem. den Vorgaben des § 18 Abs. 4 DSG NRW eine Sicherheits-überprüfung erforderlich, für die eine Einwilligung Ihrerseits nicht erforderlich ist. Die Daten dürfen hierbei in den
Vorgangsverwaltungs- und Informationssystemen der Polizei- und der Verfassungsschutzbehörden verarbeitet werden. Hierzu dürfen Ihre Daten auch an die Verfassungsschutzbehörden übermittelt werden.
6. Dauer der Speicherung der personengezogenen Daten
Ihre pbD, die vor der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses erhoben werden, werden gem. § 18 Abs. 7 DSG NRW unverzüglich gelöscht, sobald feststeht, dass ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis nicht zustande kommt. Es sei denn, dass Sie in die weitere Speicherung eingewilligt haben oder, dass Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1867) in der jeweils gültigen Fassung abzuwarten sind. Nach Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses werden Ihre pbD gelöscht, wenn diese Daten nicht mehr benötigt werden, es sei denn, dass Rechtsvorschriften der Löschung entgegenstehen.
7. Betroffenenrechte
Nach Maßgabe von Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten im Rahmen der zu Ziff. 3. Angeführten Zwecke einschl. eventueller Empfänger und der geplanten Speicherdauer zu erhalten. Sollten nach Ihrer Meinung unrichtige pbD verarbeitet werden, steht Ihnen gem. Art. 16 DSGVO ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17 und 18 DSGVO).
Darüber hinaus haben Sie das Recht, sich hinsichtlich zu allen Fragen, die sich mit der Verarbeitung Ihrer pbD und mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte gem. dieser Verordnung im Zusammenhang stehenden Fragen ergeben, den Datenschutzbeauftragten der KPB HSK zu Rate zu ziehen. Auch Rechte aus dem Personalvertretungsrecht bleiben unberührt.
8. Beschwerderecht
Sie haben weiterhin das Recht, sich bei Beschwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde (in NRW die Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationssicherheit –LDI-) zu wenden.
Kontaktdaten:
LDI NRWKavalleriestraße 2 – 440213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0Telefax: 0211/38424-10eMail: poststelle@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de
Anzeigenart | Stellenangebot |
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Arbeitszeit | Vollzeit |
Vertragsart | Festanstellung |
Berufliche Praxis | mit Berufserfahrung |
Aus- und Weiterbildung | Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss |
Berufskategorie | Informationstechnologie, Softwareentwicklung / Sonstiges |
Arbeitsort |