Beim Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bielefeld ist zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eine Stelle als IT-Assistenz (w/m/d) im Supportteam der örtlichen IT-Stelle zu besetzen.
Bestandsverwaltung der IT-Komponenten
Annahme, Verwaltung und Verteilung von Hardwarelieferungen
Verwaltung des Gerätepools
Sicherstellen der Betriebsbereitschaft von Hard- und Software inklusive des Aufbaues und Austausches der IT-Ausstattung an Arbeitsplätzen
Erstbearbeitung von technischen Funktionsstörungen
Erste Hilfe bei Bedienungsproblemen
Problemmanagementsystem
Verarbeitungskontrolle (Datenbank-Updates, Softwarestände, Sicherung)
anfallende sonstige Hilfstätigkeiten im Bereich der IT-Stelle.
Sie haben eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung und sind in diesem Bereich mindestens 3 Jahre tätig.
Sie haben Erfahrungen im IT-Support für Anwender und sind mit diesen Aufgaben vertraut.
Sie verfügen über einen sicheren Umgang mit dem PC und der gängigen Software (MS Office)
Sie sind leistungsbereit und verfügen über ein hohes Maß an Flexibilität, Eigeninitiative, Teamfähigkeit, sozialer Kompetenz und physischer Belastbarkeit.
Sie sind aufgeschlossen gegenüber Neuerungen und bringen ein ausgeprägtes Organisationsgeschick sowie ein sicheres Auftreten mit.
eine leistungsgerechte Bezahlung. Die Einstellung erfolgt mit Entgeltgruppe 6 der Entgeltordnung des Tarifvertrages für den
öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (vgl.: http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg)
flexible Arbeitszeiten
die Mitarbeit in einem freundlichen und kollegialen Team.
Dann schicken Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 28.11.2022 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links:
https://bewerbung-nrw.de/BVPlus/?stellenID=100531342
Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei:
- tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
- Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen
- Arbeitszeugnisse
- Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen
- Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen.
Benötigen Sie noch weitergehende Informationen?
Für Auskünfte zum Arbeitsgebiet und Fragen zum Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen Frau Mucha (Tel: 0521/548-4697) oder Frau Hahler (Tel. 0521/548-4571) gerne zur Verfügung.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen weiblicher Beschäftigter werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines anderen Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Dem Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bielefeld ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bielefeld
Ravensberger Str. 90
33607 Bielefeld
Tel.: 0521/548-1381
E-Mail: Service-5381@fv.nrw.de
https://www.finanzverwaltung.nrw.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bielefeld erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bielefeld
c/o Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bielefeld
Ravensberger Str. 90
33607 Bielefeld
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA5381@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bielefeld (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte.
Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO
Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO
Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO
Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO
Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.
Gehaltsinformation | Entgeltgruppe 6 |
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Beschäftigungsart | Festanstellung |
Arbeitszeit | Vollzeit, Teilzeit |
Qualifikation | Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss, Mit Berufserfahrung (1 bis 3 Jahre) |
Arbeitgeber
Land Nordrhein-Westfalen
Benefits |
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