Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen ist mit seinen sechs Abteilungen für die Hochschul- und Forschungspolitik, die Kultur sowie für die Weiterbildung und die Landeszentrale für politische Bildung zuständig. Es gestaltet die Rahmenbedingungen für die leistungsstarke und differenzierte Hochschullandschaft des Landes und leistet mit seiner Forschungsförderung einen Beitrag zur Lösung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen in Gegenwart und Zukunft. Im Dialog und auf der Grundlage transparenter Förderung trägt das Ministerium dazu bei, Kunst und Kultur allen Menschen in Nordrhein-Westfalen zugänglich zu machen und stärkt damit die kulturelle Entwicklung des Landes nachhaltig.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
ist im Vorzimmer der Gruppenleitung 51
„Landeszentrale für politische Bildung“
eine unbefristete Stelle zu besetzen.
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder.
Zum Aufgabenbereich gehören vielfältige Tätigkeiten (u.a.):
Terminplanung und -koordination
Entgegennahme von Telefonaten, Einholung von Auskünften
Organisation, Vor- und Nachbereitung von Besprechungen und Dienstreisen
Erledigung des Schriftverkehrs
Aktenführung
Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Fachangestellten für Bürokommunikation, zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare Ausbildung.
Sie verfügen über Kenntnisse und Erfahrungen im Sekretariatswesen.
Wir setzen fundierte Kenntnisse in der Anwendung von MS-Office-Software (Outlook, Word) voraus.
Sie sollen über Organisationsgeschick, Kommunikationsfähigkeit und teamorientiertes Arbeiten verfügen.
Sie bringen eine hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit mit.
Sie haben Freude am Umgang mit Menschen, eine hohe Dienstleistungsorientierung und ein verbindliches sowie freundliches Auftreten.
eine sichere und leistungsgerechte Vergütung inkl. einer Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL) für Tarifbeschäftigte
durch unterschiedliche organisatorische Maßnahmen die Möglichkeit, Beruf und Privatleben, sei es zu Zwecken der Kinderbetreuung, zur Pflege von Familienangehörigen oder zur Wahrnehmung von ehrenamtlichen Tätigkeiten, zu vereinbaren (z.B. durch die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung, flexible Arbeitszeitgestaltung oder Homeoffice)
ein breites Angebot im Rahmen des Behördlichen Gesundheitsmanagements
ein umfangreiches und bedarfsorientiertes Fort- und Weiterbildungsangebot
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Unterschiedliche Teilzeitmodelle sind unter Berücksichtigung der Anforderungen an die ausgeschriebene Stelle grundsätzlich möglich.
Wir sehen uns der Gleichstellung von schwerbehinderten Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen i.S.d. § 2 abs. 3 SGB IX in besonderer Weise verpflichtet und begrüßen deshalb ausdrücklich entsprechende Bewerbungen.
Darüber hinaus begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von Einwanderungsgeschichte, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung sowie sexueller Orientierung und Identität. Wir wertschätzen Vielfalt und freuen uns insbesondere auf eine entsprechende Bereicherung unseres Kollegiums.
Ihre Bewerbung (möglichst ausschließlich per E-Mail an karriere@mkw.nrw.de) richten Sie bitte
bis zum 24.02.2023
an das
Ministerium für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat Z.22
Stichwort: Bewerbung VZ51
40190 Düsseldorf
Für allgemeine Fragen stehen Ihnen Herr Niggemann (Tel.: 0211/896 4251) und für fachliche Fragen zu den Aufgaben Herr Dr. Hitze (0211/896 4843) als Ansprechpersonen zur Verfügung. Bitte reichen Sie ausschließlich Unterlagen ein, welche nach Abschluss des Verfahrens vernichtet werden können.