Die Bezirksregierung Köln sucht eine Sachbearbeitung (m/w/d) im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Katastrophenschutz am Standort Köln (Entgeltgruppe 12 TV-L)
in Dezernat 22 – zum nächstmöglichen Zeitpunkt – befristet bis zum 31.07.2026
Unser Auftrag: Gemeinsam Sinnvolles leisten!
Die Bezirksregierung Köln ist eine moderne, leistungsfähige und bürgerfreundliche Landesbehörde. Sie vertritt viele Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen in den unterschiedlichsten Fachbereichen.
Die über 2000 Mitarbeitenden gestalten gemeinsam die Gegenwart und Zukunft des Regierungsbezirks für dessen 4,5 Millionen Einwohner:innen. Zur Erfüllung der abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeiten mit gesellschaftlichem Mehrwert suchen wir Ihre Unterstützung.
Ihr zukünftiges Aufgabengebiet: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Das Dezernat 22 - Gefahrenabwehr der Bezirksregierung Köln übt bezirksweit die Aufsicht in den Bereichen Brandschutz, Zivil- und Katastrophenschutz sowie im Rettungsdienst aus. Darüber hinaus werden Aufgaben im Rahmen des nichtpolizeilichen Krisenmanagements und des Geheimschutzes wahrgenommen. Wir suchen nun Verstärkung für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Katastrophenschutz, die hauptsächlich durch die Zusammenarbeit mit den Niederlanden und Belgien sowie nachgeordneten Behörden geprägt ist und in gemeinsamen Verbünden erfolgt.
Hier wirken Sie mit:
Was Sie mitbringen müssen: Das Anforderungsprofil
Fachlich:
Wünschenswert:
Persönlich:
Von Vorteil sind:
Ihre Bewerbung: Direkt an uns!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal BV+. Dort registrieren Sie sich einmalig, geben Ihre Daten ein und laden ein PDF-Dokument [Vorname-Nachname] mit allen Bewerbungsunterlagen hoch.
Bewerben Sie sich bis zum 24.11.2024:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533785
Hinweise:
Eine Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Es ist vorgesehen, vor der Entscheidung über die Stellenbesetzung Auswahlgespräche zu führen.
Personen, die sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis beim Land NRW befunden haben, können gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht berücksichtigt werden.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX oder für Personen, die danach gleichgestellt werden können. Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides ist den Bewerbungen beizufügen.
Die Bewerbungen von Personen mit Einwanderungsgeschichte werden begrüßt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um einen entsprechenden Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org./zab).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung