In der Kreispolizeibehörde Bochum ist in der Direktion ZA / ZA 1 zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle mit
einer Verwaltungsbeamtin oder einem Verwaltungsbeamten der Laufbahngruppe 2, 1. Einsteigsamt
(ehemalige Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen)
zu besetzen.
Das Polizeipräsidium Bochum ist als eine der großen Polizeibehörden in NRW mit knapp 2.000 Bediensteten zuständig für die Städte Bochum, Herne und Witten. Die Behörde gliedert sich in die Direktionen Gefahrenabwehr/ Einsatz, Kriminalität, Verkehr und Zentrale Aufgaben. Zur Direktion Zentrale Aufgaben gehören neben dem Direktionsbüro ZA und dem Polizeiärztlichen Dienst, drei weitere Dezernate:
ZA 1 – Recht, Haushalt und Organisation, Liegenschaften, Interner Service
ZA 2 – Personalwesen, Beschwerdemanagement, Aus- und Fortbildung
ZA 3 – IT, Fahrzeugwesen, Waffen- und Gerätewesen.
Die zu besetzende Stelle ist im Bereich Recht Waffenrecht – Sachgebiet ZA 12 angesiedelt.
Funktion:
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter
Funktionszuordnung:
Besoldungsgruppe A 9 – A 11 LBesO NRW
Organisatorische Anbindung:
Unterstellung: Der jeweiligen Sachgebietsleitung
Vertritt: Kann als Vertretung der jeweiligen Sachgebietsleitung eingesetzt werden
Wird vertreten durch: ./.
Örtliche Anbindung:
Bochum, Uhlandstraße 31
Sie befinden sich in einem aktiven Beamtenverhältnis als Verwaltungsbeamtin / Verwaltungsbeamter der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemalige Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes)
oder
Sie haben Ihren Vorbereitungsdienst zur Laufbahngruppe 2.1 in der allgemeinen inneren Verwaltung mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung abgeschlossen und können diese mit einem entsprechenden Nachweis vorweisen. Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zur Übernahme in ein Beamtenverhältnis müssen vorliegen.
Erfolgssichernde Kompetenzmerkmale:
Organisations- und Planungsfähigkeit
Kommunikationsfähigkeit
Teamfähigkeit
Eigenständigkeit
Soziale Kompetenz
Fortbildungsbereitschaft
Verständnis als Serviceleister
Bereitschaft zu eigeninitiativem und eigenverantwortlichem Arbeiten
sicheres und gewandtes Auftreten gegenüber allen Kontaktpersonen
sicherer Umgang mit dem PC und den Standardanwendungen
gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Für den Bereich Waffenrecht (ZA 12)
Waffenrechtliche Angelegenheiten
Widerruf, Rücknahme und Versagung von Erlaubnissen
Waffenbesitzverbote
Bearbeitung waffenrechtlicher Erlaubnisse (z.B. kleine Waffenscheine, Ausstellung von Waffenbesitzkarten)
Vorbereitung von Entscheidungsvorlagen in Grundsatzangelegenheiten mit Bezug zum Waffenrecht
Konzeptionierung, Organisation und Controlling von Arbeitspaketen der Arbeitsrate Waffenrecht (z.B. Umgang mit Asservaten bei Waffenamnestien, sprunghafter Anstieg von Anträgen auf kleine Waffenscheine, Koordinierung der Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen bei ca. 4000 Waffenbesitzern/-innen)
Leitung der Arbeitsrate Waffenrecht
Wir bieten Ihnen als wertschätzende und mitarbeiterfreundliche Behörde neben großer Aufgabenvielfalt gute Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten, ein modernes Arbeitsumfeld mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, Maßnahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements, umfangreiche Sportangebote, eine gute ÖPNV-Anbindung und vieles mehr.
Im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bieten wir zudem Hilfestellungen bei Unterstützungsfragen zum Thema Kinderbetreuung und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger an.
Das Polizeipräsidium Bochum fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Bewerbungen Schwerbehinderter und gleichgestellter Personen im Sinne des § 2 (1) SGB IX sind erwünscht.
Zum Stellenbesetzungsverfahren werden alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die die formalen Voraussetzungen erfüllen.
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Anforderungen des Artikels 33 Grundgesetz (GG), unter Zugrundelegung eines strukturierten Auswahlgespräches.
Bewerbungsunterlagen und Bewerbungsfrist:
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Angabe Ihrer telefonischen Erreichbarkeit 30.03.2023 grundsätzlich per E-Mail (Anhänge bitte als PDF-Dokument) an das
Polizeipräsidium Bochum, Dir ZA/ ZA 2 / SG ZA 22, E- Mail-Postfach: SG22.Bochum@polizei.nrw.de
Alternativ kann die Bewerbung auch in Papierform an die Postanschrift (Uhlandstraße 35, 44791 Bochum) erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Eingang beim Polizeipräsidium Bochum zur Einhaltung der Frist maßgeblich ist.
Die eingereichten Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden. Bitte sehen Sie deshalb von der Übersendung aufwändiger Bewerbungsmappen ab. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf des Verfahrens innerhalb von drei Monaten vernichtet.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens vorübergehend gespeichert werden. Sobald die Daten nicht mehr erforderlich sind, werden sie umgehend gelöscht.
Ansprechpartner / - innen für Rückfragen:
Weitere Informationen zu der zu besetzenden Stelle erhalten Sie von
Herr Sulig, ZA 12
Tel: 0234/ 909 –2120
Fragen zum Aufbau und Ablauf des Auswahlverfahrens beantwortet Ihnen
Frau Ackermann, ZA 22
Tel: 0234/ 909 - 2284
Frau Gerl, ZA 22
Tel: 0234/ 909 - 2220