Die Justizvollzugsanstalt Rheinbach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Verwaltungsbeschäftigten für die Hauptgeschäftsstelle (Poststelle).
I. Beschreibung der Behörde
Die Justizvollzugsanstalt Rheinbach ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges und zuständig für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen an männlichen erwachsenen Strafgefangenen. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach dem Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen. Aktuell verfügt die Justizvollzugsanstalt Rheinbach über eine Belegungsfähigkeit von 613 Haftplätzen.
II. Stellenbeschreibung
Die Justizvollzugsanstalt Rheinbach besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Verwaltungsbeschäftigte/r (m/w/d).
Vergütung / Arbeitszeit
Die Einstellung erfolgt im Beschäftigungsverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung richtet sich nach Entgeltgruppe 5 TV-L. Zusätzlich wird eine Justizvollzugszulage gewährt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden und 50 Minuten. Eine Teilzeitbeschäftigung ist nach Absprache möglich, jedoch mindestens 75 % einer Vollzeitbeschäftigung.
Aufgaben / Tätigkeiten:
Es ist schwerpunktmäßig ein Einsatz als Leitung der Poststelle vorgesehen. Die Aufgaben der Poststelle sind im Wesentlichen:
III. Anforderungsprofil
Voraussetzungen:
IV. Bewerbungsgesuche/-unterlagen:
Bewerbungen sind bis spätestens 11.12.2024, unter Beifügen der nachstehend genannten Unterlagen, an die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Rheinbach, Aachener Straße 47, 53359 Rheinbach, zu richten (poststeIIe@jva-rheinbach.nrw.de).
Urkunden und Zeugnisse sind als Kopien einzureichen. Die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen ist Voraussetzung für die Einladung zum Auswahlverfahren.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Für etwaige Rückfragen stehen Ihnen Herr Michaelis (02226/86-201) und Frau Loch (02226/86-300) gerne zur Verfügung.