Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Unterstützungen in Teilzeit (bis zu 20 Stunden/Woche) für den IT-Support.
Die Stellen sind befristet für längstens zwei Jahre und werden gemäß dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) je nach Vorkenntnissen von der Entgeltgruppe 4 bis zur Entgeltgruppe 6 TV-L (derzeit 14,44 € pro Std. in EG 4 bis 15,74 € pro Std. in EG 6) vergütet. Die Arbeitszeitgestaltung erfolgt flexibel nach Absprache.
IT-Support, Einrichten von IT-Arbeitsplätzen (PC, Notebook, etc.)
Technische Betreuung von Videokonferenzen
Unterstützung des lokalen IT-Teams
Technisches Grundverständnis der Informationstechnik
Grundkenntnisse in Microsoft-Office-Anwendungen
Bereitschaft sich in neue Software und Prozesse einzuarbeiten
Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein
Die Einstellung erfolgt gem. § 14 Abs. 2 TzBfG. Bewerberinnen/Bewerber, die bereits in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Land Nordrhein-Westfalen standen, können nicht berücksichtigt werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW) bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das OVG NRW unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mit dem Abschluss von Dienstvereinbarungen zur Flexiblen Arbeitszeit und zur Teleheimarbeit sind Maßnahmen ergriffen worden, die die Arbeitsbedingungen im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.
Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund.
Ansprechpartner
Herr Speier verwaltung@ovg.nrw.de 0251505201
Frau Lampey verwaltung@ovg.nrw.de 0251505219
Herr Langner (Auskünfte zum Aufgabenzuschnitt) verwaltung@ovg.nrw.de 0251505449
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die
Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen
Aegidiikirchplatz 5
48143 Münster
Tel.: 0251/505-0
Fax: 0251/505-352
E-Mail: datenschutz@ovg.nrw.de oder poststelle@ovg.nrw.de
Die für die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI). Sie erreichen die LDI wie folgt:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04
44 40102 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer persönlichen Daten finden Sie hier:
https://www.ovg.nrw.de/kontakt/impressum/zwi_datenverarbeitung/181025-Informationsschreiben_Justizverwaltung_OVG.pdf
Arbeitgeber
Land Nordrhein-Westfalen
Benefits |
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