DAS SIND WIR
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein – Westfalen (LANUV) ist als Landesoberbehörde in den Bereichen Naturschutz, technischer Umweltschutz für Wasser, Boden und Luft sowie Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit tätig. Hier finden Sie weitere Informationen zum Arbeitgeber LANUV.
Der Fachbereich „Automatisierte Luftqualitätsuntersuchungen“ überwacht in NRW die Luftqualität mit mehreren aufeinander abgestimmten Messsystemen für anorganische Gase (NO/NO2, O3, SO2) und Feinstaub (PM2.5 und PM10). Dafür haben wir überall im Land Messcontainer aufgestellt, so dass die Luftqualität sowohl an verkehrsbelasteten Orten als auch im städtischen Hintergrund sowie in ländlichen Regionen außerhalb der Ballungsräume erfasst werden kann. Darüber hinaus unterhalten wir eine weitere Messstation am Flughafen Düsseldorf zur Untersuchung von Ultrafeinen Partikeln.
Informationen zur aktuellen Luftqualität und zu Messeinrichtungen finden Sie hier.
Wir suchen eine
Wissenschaftlerin / einen Wissenschaftler (w/m/d)
für das Aufgabengebiet „Ultrafeine Partikel“ im Fachbereich für Luftqualitätsuntersuchungen
(befristet für 3 Jahre, Vollzeit/Teilzeit geeignet, EG 13 TV-L Entgelttabelle, im Fachbereich 42, Dienstort Essen)
Sie betreuen unsere Messeinrichtungen für Ultrafeine Partikel (UFP), überwachen die Qualität der Messungen, entwickeln Konzepte für neue UFP – Messstandorte und setzen diese beim Aufbau neuer Standorte um.
Darüber hinaus führen Sie umfassende Auswertungen der erfassten UFPMessdaten durch, schreiben Berichte und präsentieren Ergebnisse auf nationalen/internationalen Tagungen und Kongressen.
fachlich
Sie besitzen ein wissenschaftliches Hochschulstudium (univ. Diplom oder konsekutiver Master) einer Universität bzw. wissenschaftlichen Hochschule aus dem Bereich der Ingenieur- oder Naturwissenschaften oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit einem dem Aufgabenbereich entsprechenden Schwerpunkt. Die Voraussetzung wird auch mit einem akkreditierten Masterabschluss an einer Fachhochschule erfüllt (ein Nachweis der Akkreditierung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen).
von Vorteil
Sie verfügen bereits über Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Ultrafeiner Partikelmesstechnik.
Sie haben bereits Erfahrung in der Auswertung und Analyse von großen naturwissenschaftlichen Datensätzen.
persönlich
Sie besitzen eine gute Kommunikationsund Teamfähigkeit.
Sie zeigen ein hohes Maß an Eigeninitiative, Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit.
Sie arbeiten ziel- und ergebnisorientiert.
sinnhafte Tätigkeit in einer nachhaltig arbeitenden Behörde
flexible Arbeitszeitmodelle
Teilzeitbeschäftigung/Homeoffice
gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Zusätzliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
breites Angebot im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
attraktives Fortbildungsangebot und gute Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten
Das ist uns wichtig
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht.
Außerdem sehen wir uns der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Im Fall gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen bevorzugt berücksichtigt.
Ebenso wendet sich die Ausschreibung ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.b
Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 13.10.2023 per E-Mail (in einem PDF-Dokument) an jobs@lanuv.nrw.de unter Angabe der Kennziffer: FB 42_Geh_P1997
Ihre fachlichen Fragen beantwortet gerne Herr Dr. Freitag Tel.: 02361/305-3510 E-Mail steffen.freitag@lanuv.nrw.de
Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Gehmeyr Te.: 02361/305-6102 E-Mail ina.gehmeyr@lanuv.nrw.de
Die Befristung erfolgt auf Grundlage des § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG.
Bei Vorliegen geeigneter Voraussetzungen ist bei der Eingruppierung nach TV-L die Gewährung einer Personalgewinnungszulage möglich, d.h. sofern förderliche Berufserfahrung vorhanden ist, kann auch eine höhere Erfahrungsstufe gewährt werden.
Arbeitgeber
Land Nordrhein-Westfalen
Benefits |
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