Im Auftrag des Betreuungsgerichtes übernimmt der neu gegründete Betreuungsverein der AWO Dortmund gesetzliche Betreuungen nach §1896 BGB. Wir führen gesetzliche Betreuungen von Volljährigen die auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen gesetzlichen Betreuer.
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