Du hast Spaß am Umgang mit Menschen und interessierst dich für die Finanzwelt und deren Produkte, sowie etwas Neues? Dann bist du bei uns genau richtig! Sei Vorreiter und starte schon ab dem 01.08.2026 deine Ausbildung als Digitale/r Bankkaufmann/-frau ! Digital beraten? Über Geldanlagen, Finanzierungen und unsere Konten – mit deiner Beratung online, per Telefon oder per Video-Chat in unserem digitalen Beratungscenter kein Problem. Als digitaler Bankkaufmann (m/w/d) stehst du unseren Kunden bei jedem Problem und in jeder Lebenslage zur Seite. Als digitaler Bankkaufmann kannst du unsere Sparkasse aktiv in die Zukunft begleiten. An erster Stelle in der Ausbildung steht die Kundenberatung – Online- und Telefonvertrieb und der stationäre Vertrieb. Ergänzend zu den Tätigkeiten im digitalen Beratungscenter hast Du durch Einsätze in unseren Fachbereichen die Möglichkeit, viele verschiedene Einblicke in die Sparkasse Duisburg zu bekommen. Um in der Berufsschule den Anschluss zu den neuen Inhalten Bankbetriebslehre, Wirtschaftswissenschaften und weiteren Themengebieten zu bekommen, führt die Sparkasse Duisburg einen vorbereitenden innerbetrieblichen Unterricht durch. Für die persönliche Weiterentwicklung bieten Gruppen- und Projektarbeit, sowie Planspiele die optimale Möglichkeit.
Du interessierst dich für Finanzen und willst dein Wissen mit unseren Kunden teilen? Dann bist Du bei der Sparkasse Duisburg genau richtig! Bei der Beratung und Unterstützung unserer Kunden stehen vor allem die Themen Kontoführung und Zahlungsverkehr, Kapitalanlagen und Kreditgeschäft im Vordergrund. Hierbei ist es wichtig, dass Du gerne mit Menschen in Kontakt trittst und unsere Kunden mit der perfekten Lösung und der Erfüllung Ihrer Wünsche begeisterst. Die Ausbildung Sparkasse Duisburg ist dein Grundstein für eine Karriere, die in der Kundenberatung startet und viele weitere Möglichkeiten und Facetten bietet. Du wirst in unseren Geschäftsstellen zu den Themen Kundenservice und Beratung ausgebildet. Diese Aufgabenbereiche werden durch Verkaufs- und Verhaltensseminare gefördert. Ergänzend zu den Tätigkeiten in den Geschäftsstellen hast Du durch Einsätze in unseren Fachbereichen die Möglichkeit, viele verschiedene Einblicke in die Sparkasse Duisburg zu bekommen. Um in der Berufsschule den Anschluss zu den neuen Inhalten Bankbetriebslehre, Wirtschaftswissenschaften und weiteren Themengebieten zu bekommen, führt die Sparkasse Duisburg einen vorbereitenden innerbetrieblichen Unterricht durch. Für die persönliche Weiterentwicklung bieten Gruppen- und Projektarbeit, sowie Planspiele die optimale Möglichkeit.
Du interessierst dich für Finanzen und willst dein Wissen mit unseren Kunden teilen? Dann bist Du bei der Sparkasse Duisburg genau richtig! Bei der Beratung und Unterstützung unserer Kunden stehen vor allem die Themen Kontoführung und Zahlungsverkehr, Kapitalanlagen und Kreditgeschäft im Vordergrund. Hierbei ist es wichtig, dass Du gerne mit Menschen in Kontakt trittst und unsere Kunden mit der perfekten Lösung und der Erfüllung Ihrer Wünsche begeisterst. Die Ausbildung Sparkasse Duisburg ist dein Grundstein für eine Karriere, die in der Kundenberatung startet und viele weitere Möglichkeiten und Facetten bietet. Du wirst in unseren Geschäftsstellen zu den Themen Kundenservice und Beratung ausgebildet. Diese Aufgabenbereiche werden durch Verkaufs- und Verhaltensseminare gefördert. Ergänzend zu den Tätigkeiten in den Geschäftsstellen hast Du durch Einsätze in unseren Fachbereichen die Möglichkeit, viele verschiedene Einblicke in die Sparkasse Duisburg zu bekommen. Um in der Berufsschule den Anschluss zu den neuen Inhalten Bankbetriebslehre, Wirtschaftswissenschaften und weiteren Themengebieten zu bekommen, führt die Sparkasse Duisburg einen vorbereitenden innerbetrieblichen Unterricht durch. Für die persönliche Weiterentwicklung bieten Gruppen- und Projektarbeit, sowie Planspiele die optimale Möglichkeit.
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Du interessierst dich für Finanzen und willst dein Wissen mit unseren Kunden teilen? Dann bist Du bei der Sparkasse Duisburg genau richtig! Bei der Beratung und Unterstützung unserer Kunden stehen vor allem die Themen Kontoführung und Zahlungsverkehr, Kapitalanlagen und Kreditgeschäft im Vordergrund. Hierbei ist es wichtig, dass Du gerne mit Menschen in Kontakt trittst und unsere Kunden mit der perfekten Lösung und der Erfüllung Ihrer Wünsche begeisterst. Die Ausbildung Sparkasse Duisburg ist dein Grundstein für eine Karriere, die in der Kundenberatung startet und viele weitere Möglichkeiten und Facetten bietet. Du wirst in unseren Geschäftsstellen zu den Themen Kundenservice und Beratung ausgebildet. Diese Aufgabenbereiche werden durch Verkaufs- und Verhaltensseminare gefördert. Ergänzend zu den Tätigkeiten in den Geschäftsstellen hast Du durch Einsätze in unseren Fachbereichen die Möglichkeit, viele verschiedene Einblicke in die Sparkasse Duisburg zu bekommen. Um in der Berufsschule den Anschluss zu den neuen Inhalten Bankbetriebslehre, Wirtschaftswissenschaften und weiteren Themengebieten zu bekommen, führt die Sparkasse Duisburg einen vorbereitenden innerbetrieblichen Unterricht durch. Für die persönliche Weiterentwicklung bieten Gruppen- und Projektarbeit, sowie Planspiele die optimale Möglichkeit.
Du interessierst dich für Finanzen und willst dein Wissen mit unseren Kunden teilen? Dann bist Du bei der Sparkasse Duisburg genau richtig! Bei der Beratung und Unterstützung unserer Kunden stehen vor allem die Themen Kontoführung und Zahlungsverkehr, Kapitalanlagen und Kreditgeschäft im Vordergrund. Hierbei ist es wichtig, dass Du gerne mit Menschen in Kontakt trittst und unsere Kunden mit der perfekten Lösung und der Erfüllung Ihrer Wünsche begeisterst. Die Ausbildung Sparkasse Duisburg ist dein Grundstein für eine Karriere, die in der Kundenberatung startet und viele weitere Möglichkeiten und Facetten bietet. Du wirst in unseren Geschäftsstellen zu den Themen Kundenservice und Beratung ausgebildet. Diese Aufgabenbereiche werden durch Verkaufs- und Verhaltensseminare gefördert. Ergänzend zu den Tätigkeiten in den Geschäftsstellen hast Du durch Einsätze in unseren Fachbereichen die Möglichkeit, viele verschiedene Einblicke in die Sparkasse Duisburg zu bekommen. Um in der Berufsschule den Anschluss zu den neuen Inhalten Bankbetriebslehre, Wirtschaftswissenschaften und weiteren Themengebieten zu bekommen, führt die Sparkasse Duisburg einen vorbereitenden innerbetrieblichen Unterricht durch. Für die persönliche Weiterentwicklung bieten Gruppen- und Projektarbeit, sowie Planspiele die optimale Möglichkeit.
Du hast Spaß am Umgang mit Menschen und interessierst dich für die Finanzwelt und deren Produkte, sowie etwas Neues? Dann bist du bei uns genau richtig! Sei Vorreiter und starte schon ab dem 01.08.2025 deine Ausbildung als Digitale/r Bankkaufmann/-frau ! Digital beraten? Über Geldanlagen, Finanzierungen und unsere Konten – mit deiner Beratung online, per Telefon oder per Video-Chat in unserem digitalen Beratungscenter kein Problem. Als digitaler Bankkaufmann (m/w/d) stehst du unseren Kunden bei jedem Problem und in jeder Lebenslage zur Seite. Als digitaler Bankkaufmann kannst du unsere Sparkasse aktiv in die Zukunft begleiten. An erster Stelle in der Ausbildung steht die Kundenberatung – Online- und Telefonvertrieb und der stationäre Vertrieb. Ergänzend zu den Tätigkeiten im digitalen Beratungscenter hast Du durch Einsätze in unseren Fachbereichen die Möglichkeit, viele verschiedene Einblicke in die Sparkasse Duisburg zu bekommen. Um in der Berufsschule den Anschluss zu den neuen Inhalten Bankbetriebslehre, Wirtschaftswissenschaften und weiteren Themengebieten zu bekommen, führt die Sparkasse Duisburg einen vorbereitenden innerbetrieblichen Unterricht durch. Für die persönliche Weiterentwicklung bieten Gruppen- und Projektarbeit, sowie Planspiele die optimale Möglichkeit.
Wenn Du eine anspruchsvolle, herausfordernde Tätigkeit mit sehr guten Perspektiven suchst, Interesse an finanziellen und wirtschaftlichen Zusammenhängen hast und gerne mit bzw. für Menschen arbeitest, liegst Du mit einer Ausbildung zur Bankkauffrau oder zum Bankkaufmann bei der Volksbank Beckum-Lippstadt eG genau richtig!
Wir sind eine kundenorientierte, moderne Volksbank mit einer Bilanzsumme von rund 4,5 Mrd. EUR sowie 27 Geschäftsstellen und 29 SB-Standorten. Mit 540 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begleiten wir unsere Kunden, von denen rund 74.000 Mitglieder sind, in allen Finanzfragen, und dies nachhaltig und vertrauensvoll – ganz im Sinne der genossenschaftlichen Philosophie. Wir sind mit zwei Hauptsitzen in Lüdenscheid und Siegen vertreten. Das Geschäft für und mit den Menschen in unserer Region gehört hierbei zu unserer ausgeprägten Kernkompetenz. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Intensivkunden-/ Sanierungsbetreuer für unser Kreditmanagement in Siegen oder Meinerzhagen.
Wir sind eine kundenorientierte, moderne Volksbank mit einer Bilanzsumme von rund 4,5 Mrd. EUR sowie 27 Geschäftsstellen und 31 SB-Standorten. Mit 540 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begleiten wir unsere Kunden, von denen rd. 74.000 Mitglieder sind, in allen Finanzfragen, und dies nachhaltig und vertrauensvoll – ganz im Sinne der genossenschaftlichen Philosophie. Wir sind mit zwei Hauptsitzen in Lüdenscheid und Siegen vertreten. Das Geschäft für und mit den Menschen in unserer Region gehört hierbei zu unserer ausgeprägten Kernkompetenz. In unserem KundenDialogCenter (KDC) stehen Sie unseren Mitgliedern und Kunden als Ansprechpartner/in über verschiedene Medien zur Seite und lösen verschiedene Anfragen und Anliegen auf dem digitalen Weg. Sie arbeiten in einem modernen Umfeld, mit einem großen und motivierten Team zusammen und machen ein modernes und digitales Banking für unsere Kunden persönlich und erlebbar.
Willkommen bei der Volksbank Beckum-Lippstadt eG – Ihrem Partner für nachhaltige und innovative Finanzdienstleistungen. Verstärken Sie unser Team.
Wir sind eine kundenorientierte, moderne Volksbank mit einer Bilanzsumme von rund 4,5 Mrd. EUR sowie 27 Geschäftsstellen und 29 SB-Standorten. Mit 540 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begleiten wir unsere Kunden, von denen rund 74.000 Mitglieder sind, in allen Finanzfragen, und dies nachhaltig und vertrauensvoll – ganz im Sinne der genossenschaftlichen Philosophie. Wir sind mit zwei Hauptsitzen in Lüdenscheid und Siegen vertreten. Das Geschäft für und mit den Menschen in unserer Region gehört hierbei zu unserer ausgeprägten Kernkompetenz. „Private Banking“ beinhaltet die ganzheitliche und individuelle Betreuung unserer top vermögenden Kunden unter Berücksichtigung einer breiten Palette von Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen. Einen Schwerpunkt stellt die strategische Vermögensplanung dar. Diese bildet die Basis für vertiefende Leistungen wie z.B. die Vermögensstrukturierung, das Generationenmanagement und vieles mehr. Da ein Großteil der Kunden einen unternehmerischen Hintergrund hat, erfolgt die Betreuung der Kunden in enger Abstimmung mit dem Bereich Firmenkunden. Das Team teilt sich in 9 Betreuer, 3 Wertpapier-Spezialisten und 5 Assistentinnen auf und ist an 6 Standorten vertreten.
Wir sind eine kundenorientierte, moderne Volksbank mit einer Bilanzsumme von rund 4,5 Mrd. EUR sowie 27 Geschäftsstellen und 31 SB-Standorten. Mit 540 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begleiten wir unsere Kunden, von denen rd. 74.000 Mitglieder sind, in allen Finanzfragen, und dies nachhaltig und vertrauensvoll – ganz im Sinne der genossenschaftlichen Philosophie. Wir sind mit zwei Hauptsitzen in Lüdenscheid und Siegen vertreten. Das Geschäft für und mit den Menschen in unserer Region gehört hierbei zu unserer ausgeprägten Kernkompetenz. Für unser Compliance-Office am Standort in Siegen suchen wir kompetente Verstärkung. Sie überwachen die Einhaltung von rechtlichen Vorgaben und Regelungen und unterstützen bei der Umsetzung der neuesten Compliance-Richtlinien.
Seit über 70 Jahren steht Maiworm Großküchentechnik für innovative Komplettlösungen von gewerblichen, küchentechnischen Anlagen aller Größenordnungen. Mit der Planung und Einrichtung von Großküchentechnik, Verkauf von Ausstattung für die Gemeinschaftsverpflegung sowie Montage, Reparatur und Wartung bietet Maiworm seinen Kunden ein breites Leistungsspektrum. Als professioneller Partner beliefern wir Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen, Betriebskantinen, Mensen wie auch Hotellerie und Gastronomie u.v.m. Fachliche Kompetenz und überdurchschnittliches Engagement haben uns zu einem der leistungsstärksten Partner weit über die Region hinaus gemacht. Um diese Spitzenposition auch in Zukunft halten und ausbauen zu können, suchen wir motivierte Auszubildende für Groß- und Außenhandelsmanagement (m/w/d) Mit einer Ausbildung bei Maiworm Großküchentechnik schaffst du dir eine fundierte Basis für deine weitere berufliche Entwicklung. Dich erwarten äußerst abwechslungsreiche Aufgaben in einem modernen Arbeitsumfeld und eine individuelle Betreuung.. Ausbildungsdauer: 3 Jahre Berufsschule: 1-2 mal wöchentlich Ausbildungsbeginn: 01.08.2025
Willkommen bei der Volksbank Beckum-Lippstadt eG – Ihrem Partner für nachhaltige und innovative Finanzdienstleistungen. Verstärken Sie unser Team.
Wir – das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW – sind eine junge und innovative Landesoberbehörde und gehören in den Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen. Wir zahlen nicht nur Gehälter an Regierungsbeschäftigte und verbeamtete Personen des Landes NRW, sondern sind auch zuständig für die Zahlung von Beihilfen und Versorgungsbezügen. Sachbearbeitung (m/w/d) in der Bezügeabrechnung Unsere Abteilungen Besoldung/Versorgung und Entgelte sind zuständig für die Zahlung der Bezüge aller Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen. Während der Besoldungsbereich die Gehälter für alle Beamtinnen und Beamte berechnet und zahlt, berechnet und zahlt die Abteilung Entgelte die Bezüge aller Tarifbeschäftigen. Das bieten wir eine strukturierte Einarbeitung fachliche und persönliche Fortbildungsmöglichkeiten in unserem Haus sowie in entsprechenden Akademien mobiles Arbeiten (z.B. Homeoffice) unter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse flexible Arbeitszeiten zwischen 06:00 Uhr und 19:00 Uhr viele verschiedene Arbeitszeitmodelle – zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Vereinbarkeit von Beruf & Pflege und für eine gesunde Work-Life-Balance. ein attraktives Arbeitsumfeld in einem modernen und verkehrsgünstig gelegenen Dienstgebäude Ihre Aufgaben Sie berechnen, setzen fest und zahlen eigenverantwortlich die Bezüge der Landesbeschäftigten nach den geltenden Rechtsvorschriften. Sie pflegen und verwalten die Personaldaten und sind für die Abwicklung von Sonderzahlungen und rechtlichen Änderungen zuständig. Sie sind Ansprechperson für die Bezügeempfänger und -empfängerinnen sowie die Dienststellen und beraten in allen Fragen rund um die Bezügeabrechnung. Ihr Profil Sie arbeiten gerne eigenständig, bringen eigenverantwortlich Ihre Ideen ein und sind offen für neue Technologien. Auch bei hohem Arbeitsaufkommen sind Sie in der Lage, organisiert und strukturiert zu arbeiten. Sie überzeugen durch Ihren ausgeprägten Servicegedanken und Ihre kommunikativen Fähigkeiten. Der Umgang mit Menschen sowie die Arbeit mit Rechtsgrundlagen macht Ihnen Freude. Eine vertrauensvolle und unterstützende Zusammenarbeit innerhalb Ihres Teams schätzen Sie sehr. Bewerben können sich Verwaltungswirte sowie Verwaltungswirtinnen (Laufbahngruppe 1.2) Finanzwirte sowie Finanzwirtinnen (Laufbahngruppe 1.2) Justizfachwirte sowie Justizfachwirtinnen (Laufbahngruppe 1.2) Verwaltungsfachangestellte (vgl. Laufbahngruppe 1.2) Justizfachangestellte (vgl. Laufbahngruppe 1.2) Darüber hinaus ist ein Quereinstieg für folgende Personen möglich: Personen mit einer kaufmännischen Ausbildung (z.B.: Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement, Personalwesen, Finanzbuchhaltung oder Bankkaufmann/Bankkauffrau) Steuerfachangestellte Rechtsanwaltsfachangestellte Von Vorteil sind Kenntnisse im Besoldungs- bzw. Tarifrecht und/oder in der Gehaltsabrechnung. Die Stelle bietet Beförderungsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A9 und im Tarifbeschäftigtenbereich Bewertungsmöglichkeiten bis zu Entgeltgruppe 9a TV-L. Die Entgelttabellen für Tarif beschäftigte finden Sie hier. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen über das Bewerbungsportal Bewerbung.NRW. Die Frist endet am 18.05.2025. Bewerbungshinweis: Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an, inwiefern Sie einen der beiden Fachbereiche (Besoldung und Entgelte) bevorzugen. Allgemeine Hinweise (u. a. Bewerbung schwerbehinderter Menschen, Teilzeitbeschäftigung) zu unseren Stellenausschreibungen finden Sie hier.
Die Universität Duisburg-Essen sucht am Campus Duisburg BWL, Mercator School of Management, am Lehrstuhl Betriebliche Finanzwirtschaft und Banken Kauffrau/-mann für Büromanagement (w/m/d, Nr. 203-25) (Entgeltgruppe 8 TV-L) Ihre Aufgabenschwerpunkte: Organisationsaufgaben (insb. Terminkoordination, Planung und Abrechnung von Dienstreisen, Raumplanung) Sekretariatsaufgaben (insb. Korrespondenz, Gästebetreuung, Vorbereitung und Betreuung von Besprechungen, Sitzungen, Seminaren und Konferenzen) Bewirtschaftung von Haushalts- und Drittmittel in SAP (insb. Beschaffungsvorgänge, Kosten-kontrolle, Kalkulation von Personal- und Sachmittelausgaben) Aktualisierung und Pflege der Homepage des Lehrstuhls (in TYPO3) Unterstützung bei der Personalplanung (insb. Vorbereitung von Beschäftigungsverträgen für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte) Ansprechpartner/in für studentische Anfragen (zum Lehrangebot des Lehrstuhls) Forschungsunterstützende Tätigkeiten (z.B. Recherchen, Layout von Berichten) Ihr Profil: Abgeschlossene kaufmännische oder verwaltungstechnische Ausbildung (oder vergleichbare Qualifikation) Routinierter Umgang mit Softwareprodukten (insb. Microsoft Office und SAP) sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in neue Softwareanwendungen (bspw. LaTeX) Grundkenntnisse der Buchhaltung Sehr gute Kenntnisse der deutschen Schrift und Sprache Gute Englischkenntnisse (insb. zur mündlichen und schriftlichen Korrespondenz) Sehr gute Team-, Kommunikations- und Organisationsfähigkeit Selbständiges und flexibles Arbeiten Sicheres und serviceorientiertes Auftreten Wir bieten: Ein sicheres und unbefristetes Arbeitsverhältnis in einem abwechslungsreichen, vielseitigen Aufgabengebiet und ein lebendiger Arbeitsbereich eine interessante, verantwortungsvolle Tätigkeit mit großem Gestaltungspotenzial, bei der Sie Kontakte mit nahezu allen Bereichen der UDE haben Fort- und Weiterbildungsangebot Sport- und Gesundheitsangebote (Hochschulsport) Gleitende Arbeitszeit (GLAZ) und die die Möglichkeit von Homeoffice eine gute ÖPNV-Anbindung und kostenfreie Parkplätze Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung, siehe untenstehenden Link, mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Anlagen) unter Angabe der Kennziffer https://udue.de/Kennziffer20325 Die Befristung richtet sich nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz, so dass nur Personen berücksichtigt werden können, die noch nicht an der Universität Duisburg-Essen beschäftigt waren. Die Vorstellungsgespräche sind für den 22.05.2025 geplant. Die Universität Duisburg- Essen verfolgt das Ziel, die Vielfalt ihrer Mitglieder zu fördern (s. http://www.uni-due.de/diversity) Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter i. S. des § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht. Bewerbungen senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen unter Angabe der Kennziffer an den Kanzler der Universität Duisburg-Essen, Sachgebiet 4.2, z. H. Herrn Prof. Dr. Matthias Pelster. Weitere Informationen zur Stelle erhalten Sie bei Herrn Prof. Dr. Matthias Pelster und zum Bewerbungsverfahren im Personalsachgebiet bei Frau Sonja Nothhelfer (Telefon 0203 379-2115, E-Mail: sonja.nothhelfer@uni-due.de).
Mitarbeit Heranziehung (m/w/d) Ausland für den „Rückgriff Unterhaltsvorschuss“ beim Landesamt für Finanzen NRW – am Standort Hamm Wir sind eine moderne, digitale Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen mit vielfältigen Aufgaben. Sie sind auf der Suche nach einer sinnstiftenden, anspruchsvollen Tätigkeit? Sie wollen für etwas Gutes einstehen und für Gerechtigkeit sorgen? Sie sind kommunikationsstark und durchsetzungsfähig, vielleicht sogar Erfahren im Umgang mit dem Unterhaltsvorschussgesetz bzw. der (Sozial-)Leistungsverwaltung oder sind bereit, sich in dieses Themenfeld einzuarbeiten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Möchten Sie nachhaltig zu diesem Erfolg beitragen? Dann werden Sie Teil unseres Teams! Neugierig? Schauen Sie sich das Video an! Ihre Aufgaben - Gestalten Sie gemeinsam im Team die Zukunft unserer Abteilung UVG. Als Mitarbeit Heranziehung Ausland: arbeiten Sie im Team mit den Sachbearbeitungen und unterstützen diese in der Heranziehung bearbeiten Sie überwiegend digitale Posteingänge übernehmen Sie die Vorprüfung von Neufällen und die ersten Bearbeitungsschritte übernehmen Sie im weiteren Verlauf der Bearbeitung eigenverantwortlich einzelne Teilaufgaben des Rückgriffs, wie z.B. die Aufenthaltsermittlung im In- und Ausland, öffentliche Zustellungen, oder die Überprüfung von Zahlungseingängen, Prüfung von Altersstufenwechseln, Pflege von Statistiken. Ihr Profil - Qualifikation und Persönlichkeit zeichnen Sie aus. vorliegende Verbeamtung der Besoldungsgruppe A 6 bis A7 in der Laufbahngruppe 1.2 im allgemeinen Verwaltungsdienst oder abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder abgeschlossene Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement, Bankkauffrau/Bankkaufmann, Industriekauffrau/Industriekaufmann, Rechtsanwalts- oder Sozialversicherungsfachangestellten sowie Steuerfachangestellten, oder andere abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung im Bereich Unterhaltsvorschussrecht wünschenswert aber nicht zwingend: Berufliche Erfahrungen in der Verwaltung des öffentlichen Dienstes ausgeprägte Sozialkompetenz: Team-, Konflikt- sowie Kooperationsfähigkeit ein hohes Maß an Gewissenhaftigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Belastbarkeit eine zielorientierte und strukturierte Arbeitsweise Interesse an digitalen Arbeitsprozessen gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Ihre Perspektive - Freuen Sie sich auf ein kollegiales Arbeitsumfeld, das Ihnen viel mehr als nur ein sicheres Einkommen bietet. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, welches für Voll- sowie Teilzeit geeignet ist und sich sowohl an die oben genannten verbeamteten Personen, als auch an Tarifbeschäftigte und Quereinsteiger richtet. Es findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 Anwendung und bei vorliegender Verbeamtung mit Eingruppierung in der Besoldungsgruppe A 6 bis A7 in der Laufbahngruppe 1.2 im allgemeinen Verwaltungsdienst. Unsere Benefits: Erfahren Sie hier gerne mehr! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 15.05.2025 über unser Online-Bewerbungsverfahren: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534427 Sie wünschen weitere Informationen? Wir sind gerne für Sie da. Für fachliche Fragen: Herr Luther 0211/8222-4002 Frau Beckmann 0211/8222-4218 Für Fragen bzgl. Ihrer Bewerbung: Recruiting-Team 0211/8222-1718 Hinweise: Bewerbungen von Frauen werden besonders begrüßt und in Bereichen, in denen sie noch unterrepräsentiert sind, bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Zudem hat das LaFin die Charta der Vielfalt unterzeichnet und setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität. Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite.
Das Polizeipräsidium Krefeld beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt innerhalb der Direktion Kriminalität eine Stelle Sachbearbeiter/in Geschäftszimmertätigkeiten (m/w/d) – KI Polizeilicher Staatsschutz (EG 9a TV-L) – befristet mit Sachgrund (Abwesenheitsvertretung) bis zum 31.12.2027, längstens jedoch bis zur Rückkehr des/der Stelleninhabers/Stelleninhaberin – zu besetzen. Das Polizeipräsidium Krefeld ist eine von 47 Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen und beschäftigt ca. 670 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Polizeipräsidium Krefeld ist gegliedert in die Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität, Verkehr und Zentrale Aufgaben sowie den Leitungsstab. Die Direktion Kriminalität ist gegliedert in drei Kriminalinspektionen. Die Aufgabe der Kriminalinspektion Polizeilicher Staatsschutz ist die Verhütung und vorbeugende Bekämpfung sowie die Verfolgung von Straftaten der Phänomenbereiche politisch motivierter Kriminalität (PMK). Diese gliedern sich in die Bereiche: Rechtsextremismus (PMK-R), Linksextremismus (PMK-L), ausländische Ideologie (PMK-AI), religiöse Ideologie (PMK-RI), sonstige Zuordnung (PMK SZ) - Straftaten der nicht zuordenbaren Kriminalität (u. a. Hasskriminalität, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Straftaten gegen die sexuelle Orientierung/geschlechtliche Identität, Reichsbürger und Selbstverwalter, Staatsdelegitimierer), Spionage und Sabotage. Außerdem werden Maßnahmen zur Früherkennung des islamistischen Terrorismus umgesetzt. Dienstort ist Krefeld. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 12.10.2006 in der aktuell gültigen Fassung. Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 9a TV-L. Was Sie mitbringen müssen: Abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellte/n, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellte/n, Bürokaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Büromanagement, Kaufmann/-frau für Bürokommunikation, Bankkaufmann/-frau oder vergleichbarer Abschluss oder abgeschlossener Verwaltungslehrgang I (ehemals Angestelltenlehrgang I) oder sonstige Beschäftigte der Polizei des Landes NRW, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen (mind. 3 Jahre) Tätigkeiten der Laufbahngruppe 1.2 ausüben Wünschenswerte Anforderungen: Berufserfahrung im Bereich der Polizeiverwaltung Sicherer Umgang mit aktuellen Microsoft-Office-Produkten Führerschein Klasse B Erfolgskritische Aufgaben: Mitwirkung an alltäglichen Geschäftsprozessen im Geschäftszimmer (insbesondere E-Mail-Verwaltung nach Phänomenbereichen, Fortbildungs- sowie Urlaubsplanung, Führen von Listen, Materialverwaltung, allgemeine Schreibarbeiten und Erstellen von Bereitschaftsplänen etc.) Administrative Aufgaben (z. B. Pflege elektronischer Kalender, Beantragung Auskunftssperren Einwohnermeldeamt und Straßenverkehrsamt, Ablage etc.) Vorgangsverwaltung und Auskunftserteilung Ermittlungsunterstützung/Zuarbeit im Bereich Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität Eintragung von Vorgängen in den genutzten Vorgangsverwaltungssystemen/ polizeilichen Datenbanken Kfz-Verwaltung Zutrittskontrolle Dienststelle KI Staatsschutz Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen der KI Staatsschutz, Fallkonferenzen, Beschulungen und Dienstunterrichten Annahme von Asservaten (AMS) Erfolgssichernde Kompetenzmerkmale: Organisations- und Planungsfähigkeit Sorgfalt Verantwortungsbewusstsein Informationskompetenz Ausdrucksvermögen Kommunikationsfähigkeit Teamfähigkeit Bereitschaft zur Ableistung flexibler Arbeitszeiten Bereitschaft zur fachlichen Weiterbildung Sonstige Hinweise: Die wöchentliche Arbeitszeit in Vollzeit beträgt gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder 39 Stunden 50 Minuten. Im Rahmen der tarifrechtlichen Regelungen besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung. Das Vorliegen gerichtlicher Vorstrafen sowie anhängiger Straf- bzw. Ermittlungs-verfahren führt zum Ausschluss vom Verfahren. Für die Übernahme der Tätigkeit ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsübermittlungen (SÜ 2) erforderlich. Hierzu müssten Sie ggfls. zu gegebener Zeit Ihre Zustimmung erteilen. Um die SÜ 2 durchführen zu können, wird vorausgesetzt, dass sich Ihr Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der EU befindet. Das ist uns wichtig: Uns liegt die berufliche Entwicklung von Frauen besonders am Herzen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte Menschen sowie Menschen mit einer Migrationsgeschichte. Bewerbung: Ihre Bewerbung mit den folgenden Unterlagen unter Angabe Ihrer telefonischen Erreichbarkeiten reichen Sie bitte bis zum 2. Juni 2025 ein: Bewerbungsschreiben Lebenslauf Arbeitszeugnisse Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis (Klasse B/Klasse 3) Ohne entsprechende Nachweise können die Bewerberinnen und Bewerber bei der Vorauswahl nicht berücksichtigt werden. Die dabei ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber nehmen dann an einem Auswahlverfahren in Form eines strukturierten Interviews teil. Sofern Bewerberinnen und Bewerber die Rechte schwerbehinderter Menschen oder diesen gleichgestellten Menschen i. S. d. § 2 SGB IX in Anspruch nehmen möchten, werden sie gebeten, ihrer Bewerbung einen Nachweis über ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“ Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden. Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant. Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office) Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX) Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können. Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können. Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.
Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“ Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden. Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant. Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office) Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX) Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können. Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können. Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.
Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“ Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden. Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant. Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office) Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX) Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können. Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können. Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.
Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“ Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden. Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant. Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office) Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX) Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können. Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können. Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.
Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“ Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden. Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant. Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office) Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX) Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können. Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können. Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.
Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“ Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden. Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant. Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office) Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX) Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können. Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können. Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.
Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“ Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden. Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant. Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office) Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX) Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können. Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können. Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.
Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“ Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden. Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant. Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office) Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX) Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können. Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können. Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). 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Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“ Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden. Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant. Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office) Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX) Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können. Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können. Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.
Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“ Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden. Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant. Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office) Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX) Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können. Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können. Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.
Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“ Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden. Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant. Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office) Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX) Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können. Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können. Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.
Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“ Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden. Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant. Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office) Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX) Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können. Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können. Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.