20 Jobs als Bankkauffrau / Bankkaufmann (m/w/d) in Nordrhein-Westfalen

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Zentraler Erkennungsdienst
Land Nordrhein-Westfalen
Schwelm

Bei der Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle für Regierungsbeschäftigte (w/m/d) in der Direktion Kriminalität, Kriminalkommissariat 3, Zentraler Erkennungsdienst       zu besetzen. Die KPB Ennepe-Ruhr-Kreis ist eine von 47 Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Behörde ist gegliedert in die Direktionen Gefahrenabwehr / Einsatz, Kriminali­tät, Verkehr und Zentrale Aufgaben sowie den Leitungsstab. Die ausgeschriebene Stelle ist in der Direktion Kriminalität angesiedelt. Dienstort ist aktuell Schwelm. Voraussichtlich ab Mitte 2024 wird neben dem Dienstgebäude in Schwelm ein neues Zentralgebäude auf dem Gebiet der Stadt Ennepetal (Strückerberg) bezogen. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Län­der (TV-L) vom 12.10.2006 in der aktuell gültigen Fassung. Funktion: Regierungsbeschäftigte /-r Stellenbewertung: Entgeltgruppe 9a TV-L Befristung: unbefristet Regelarbeitszeit: 39 Stunden 50 Minuten pro Woche (Vollzeit) Einsatz erfolgt im Schichtdienst, bestehend aus Früh- und Spätdienst und am Wochenende Bereitschaft zur Ableistung von Überstunden in Einsatz- und Alarmierungsfällen; zeitliche Flexibilität      Formale Voraussetzun­gen 1. Verwaltungsprüfung im kommunalen Verwaltungs­dienst (Abschluss des Angestellten-/Verwaltungslehrgangs I) und mindestens 3 Jahre Be­rufserfahrung im öffentlichen Dienst ODER abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst ODER abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Technik, Handwerk, Medizin oder Handel (Büro-, Industrie-, Bankkaufmann/-frau oder Kaufmann/-frau im Groß- und Außen­handel sowie Einzelhandelskaufmann/-frau mit mindestens dreijähriger Leitungsfunktion) und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung ODER abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 3 Jah­re Berufserfahrung als Regierungsbeschäftigte/-r im Be­reich der Polizei Weitere Voraussetzun­gen gültige Fahrerlaubnis der Klasse B     Organisatorische An­bindung Unterstellung: Leitung Kriminalkommissariat 3   Erfolgskritische Aufga­ben selbständige Tatortspurensuche und -sicherung im Rah­men von Straftaten, Brandorten, ungeklärten Todesfällen, ggfls. schweren Verkehrsunfällen Tatortfotografie Fachgerechte Sicherung von Asservaten/fachgerechter Umgang mit Asservaten (Spurenträgern) Dokumentation der Tatortarbeit Bewertung von Spuren hinsichtlich Auswertbarkeit Aufbereitung des gesicherten Spurenmaterials zum Zweck der Auswertung und der Begutachtung durch Sachkundige Fertigung von Berichten, Lichtbildmappen, Listen Durchführung erkennungsdienstlicher Behandlungen und Einpflegen in polizeiliche Vorgangssysteme Unterstützung bei Leichenschauen, Teilnahme an Obdukti­onen zur Identifizierung und ergebnisbezogenen Fotografie Qualitätssicherung   Erfolgssichernde Kom­petenzmerkmale hohe physische/psychische Belastbarkeit und Verantwor­tungsbewusstsein Fundierte Grundkenntnisse im Umgang mit Microsoft Office Produkten Adobe Photoshop Affinität zu Datenbank- und IT-Anwendungen gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift Eigenständigkeit Teamfähigkeit / soziale Kompetenz Organisationstalent Fähigkeit zum strategischen Denken   Es wird der Hinweis gegeben, dass insbesondere die Tatortarbeit an unwegsamen Stellen erfolgen kann und das Tragen von Schutzausrüstung erforderlich ist, die gestellt wird. Bitte beachten Sie, dass das Vorliegen gerichtlicher Vorstrafen sowie anhängiger Straf- bzw. Ermittlungsverfahren zum Ausschluss vom Verfahren führen kann.       Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen die Leiterin des Kriminalkommissariats 3, Frau KHKin Eifler, unter der Rufnummer 02336/9166-9300. Diese kann gerne vor einer Bewerbung kontaktiert werden. Bei sonstigen Rückfragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an die Direktion Zentrale Aufgaben, SG ZA 2.1, Herr Jäger, unter der Rufnummer 02336/9166-1210.      Bewerbungstermin: Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 30.07.2024 an die Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis ZA 2.1  z. Hd. Herrn Jäger Hauptstraße 92 58332 Schwelm ZA21.Ennepe-Ruhr-Kreis@Polizei.NRW.de      Zur Wahrung der Frist ist der Poststempel maßgeblich. Bewerbungen in elektronischer Form sind erwünscht. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Kopien (gut lesbar) ausreichen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen, die keine Kopie des Zeugnisses über eine abgeschlossene Berufsausbildung enthalten, vom Auswahlverfahren ausgeschlos­sen werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern nach Ab­schluss des Auswahlverfahrens vernichtet. Bitte verzichten Sie daher auf Bewerbungsmap­pen jeglicher Art. Für die Anreise zum Vorstellungsgespräch werden keine Reisekosten erstattet. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die Wahrnehmung der Tätigkeit in Teilzeitbeschäftigung ist möglich und wird ernsthaft ge­prüft. Die Stelle ist jedoch insgesamt in vollem Umfang zu besetzen. Als familienfreundliche Behörde und Kooperationspartnerin im Netzwerk www.arbeiten-pflegen-leben.de unterstützt der Landrat als Kreispolizeibehörde die Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen durch Beratungsangebote.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Essen

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Bearbeiterin / Bearbeiter (m/w/d) im Fachbereich "Erhebungsstelle"
Land Nordrhein-Westfalen
Wuppertal

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,zum 01.11.202450 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämterim Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen. Einstellende Finanzämter sind: Ahaus, Bergheim, Bielefeld-Außenstadt, Bonn-Außenstadt, Borken, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-NordOst, Essen-Süd, Geilenkirchen, Gummersbach, Gütersloh, Hagen, Ibbenbüren, Iserlohn, Kleve, Köln-Mitte, Köln-Porz, Leverkusen, Marl, Meschede, Minden, Mönchengladbach, Münster-Außenstadt, Neuss, Oberhausen-Süd, Paderborn, Sankt Augustin, Schleiden, Siegburg, Siegen, Soest, Steinfurt, Viersen, Wesel, Wiedenbrück, Wipperfürth, Witten, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Elberfeld   Was erwartet Sie? Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:  Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Sie bringen mit: abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r, Verwaltungsfachangestellte/r, Bankkauffrau/-kaufmann einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 02.06.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:  https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100532947   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen. Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen kompetente Ansprechpersonen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Fr von 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.