Im Finanzamt Münster-Außenstadt ist ab sofort eine unbefristete Stelle im Bereich Mitarbeit (m/w/d) Büroservice in Vollzeit zu besetzen. Die ausgeschriebene Stelle umfasst insbesondere folgende Aufgaben: Poststelle Scannen der weißen Post. Vorbereiten und Scannen von nicht elektronisch eingereichten Steuererklärungen. Überprüfen, Klassifizieren und Korrekturbearbeitung des Scanguts. Bearbeitung des Rechenlaufs. Öffnen, Kennzeichnen, Scannen, Zuordnen, Verteilen und Weiterleiten der eingehenden Post (entsprechend der Zuständigkeiten). Bearbeitung der Ausgangspost einschließlich der OFD-Post und der Post-Dienstleister. Leerung des Hausbriefkastens und der damit verbundenen zum Teil umfangreichen Bewegung von Postmengen Post- und Botengänge. Annahme von Warenlieferungen jeder Art, Kontrolle, Verteilung, Einlagerung sowie Aufstellung jeglicher Art z. B. Möbel, Papier, Material, Hardware Altaktenverwaltung Pforte/Empfang Eingangskontrolle und Regelung des Besucherverkehrs Erteilung von Auskünften Ausgabe von Formularen Vermittlung aller über die Telefonzentrale eingehenden Gespräche Unterstützung oder auch Vertretung der Hausverwaltung Vertretung bei Schließdienst Mithilfe hausinterner Umzüge (Möbel und Akten auch über 20 kg) auch mit entsprechenden Geräten Herrichten von Räumen mit Bestuhlung und Tischen Winterdienst Pflege Grünanalgen Materialverwaltung Beflaggung Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Aufgaben können bei Bedarf zugewiesen werden. Es werden folgende Anforderungen gestellt: abgeschlossene Berufsausbildung Psychische und physische Belastbarkeit mit hinreichendem Seh- und Hörvermögen, insbesondere ausgeprägte körperliche Belastbarkeit, weil die Tätigkeit das Tragen und Heben schwerer Posttaschen, Kisten und Möbeln von ca. 15 – 25 kg, Leitersteigen, Arbeiten über Kopf, Knien und Bücken beinhaltet Kommunikationsfähigkeit, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie Kolleginnen und Kollegen Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Selbstständigkeit, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit Motivation und Lernbereitschaft, schnelle Auffassungsgabe wegen der Tätigkeit im Pförtnerbereich sind zudem fließende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich Computerkenntnisse (u.a. MS Outlook, MS Excel und MS Word) Flexibilität hinsichtlich des Wechsels zwischen den oben genannten Aufgaben sowie der Arbeitszeit Wir bieten: Der Arbeitszeitrahmen ist grundsätzlich von Montag bis Freitag im Rahmen zwischen 06:00 Uhr und 19:00 Uhr. Regelarbeitszeit von 39,833 Stunden 30 Urlaubstage zentrale und gut erreichbare Innenstadtlage ein äußerst kollegiales Miteinander und einen sicheren Arbeitsplatz Die Tätigkeit ist bewertet mit Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen im Finanzamt Münster-Außenstadt Herr Deeken (Tel.: 025197292009 und Frau Kraus (Tel.: 025197292516) zu Verfügung. Wenn Sie Interesse haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 04.08.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533552 Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Kopien sämtlicher Arbeitszeugnisse Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den oben genannten Link eingereichte Bewerbung angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können. Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Dem Finanzamt Münster-Außenstadt ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Finanzamt Münster-Außenstadt Friedrich-Ebert-Str. 46 48153 Münster Tel.: 0251/9729-0 E-Mail: Service-5336@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Münster-Außenstadt erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamts Münster-Außenstadt c/o Finanzamt Münster-Außenstadt Friedrich-Ebert-Str. 46 48153 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA336@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Lüdenscheid (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.