Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen hat zum nächst möglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als Regierungsbeschäftigte(r) (m/w/d) beim Pool-Finanzamt Aachen-Kreis (Finanzverwaltung NRW) zu besetzen. Die Einsätze erfolgen schwerpunktmäßig in den Finanzämtern Aachen–Stadt und Aachen-Kreis. Die Finanzverwaltung bietet Ihnen ein interessantes und abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld als Mitarbeitende der Amtlich Landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS), welches sowohl Innendienstarbeiten als auch zeitweise Außendienst- und Geländetätigkeiten umfasst. Dabei wirken Sie mit bei der steuerlichen Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte. Sie unterstützen die Sachverständigen bei deren gutachterlichen Tätigkeit sowie insbesondere bei der Bodenschätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens. Ihre Aufgabengebiete im Innen- und Außendienst sind im Wesentlichen: Unterstützung der ALS z. B. durch das Anfertigen von Lageplänen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit landwirtschaftlicher und gärtnerischer Nutzung sowie Flächenabgrenzungen und Flächenberechnungen für Hofstellen und Gewächshäuser; Durchführung von Berechnungen für die Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und gärtnerischer Nutzungsteile (Einheitswert, Grundsteuerwert, Grundbesitzwert) sowie enge Zusammenarbeit mit den in den Grundstücksstellen arbeitenden Personen; Anwendung des in der Finanzverwaltung verwendeten Geographischen Informationssystems (GIS) und der zugehörigen Datenbanken; Erfassung georeferenzierter Daten mit GPS-gestützter Software im Gelände; Führung der (GIS-gestützten) Kaufpreissammlung für landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen; Unterstützung der ALS bei der Vorbereitung und Durchführung der landwirtschaftlichen Bodenschätzung nach Bodenschätzungsgesetz mit Hilfe von Luftbildkarten und liegenschaftsbezogenen Informationen aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) der Katasterverwaltung; Anfertigung und Fortführung digitaler Bodenschätzungskarten am Bildschirm; Informationsaustausch mit Bau- und Katasterämtern, Grundbuchämtern und der Bezirksregierung; Zusammenarbeit mit den Bausachverständigen und Amtlichen Forstsachverständigen der Finanzverwaltung. Sie verfügen über: eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung als Vermessungstechniker/in, Geomatiker/in, Bauzeichner/in oder vergleichbarer Ausbildungsberuf oder vergleichbare abgeschlossene Berufsausbildung; (Vor-)Kenntnisse in der Anwendung geographischer Informationssysteme (GIS); Arbeit mit digitalen Karten und maßstabsgerechten Skizzen verschiedener Maßstäbe; EDV-Anwenderkenntnisse im Bereich der Standardsoftware MS Office; Bereitschaft, sich in die EDV-Programme und in überwiegend steuerliche Tätigkeiten einzuarbeiten; ausgeprägte Teamfähigkeit und Bereitschaft zur gemeinsamen Arbeit im Sachverständigenteam; Einsatzbereitschaft und körperliche Belastbarkeit auch für Außendienst im Gelände; einen PKW-Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) und ggfls. einen privaten PKW. Wir bieten Ihnen: ein kollegiales, attraktives und krisensicheres Arbeitsumfeld im Pool der Amtlich Landwirtschaftlichen Sachverständigen beim Finanzamt Aachen-Kreis mit überwiegendem Einsatz in den Finanzämtern Aachen-Kreis und Aachen-Stadt. abwechslungsreiche Aufgaben und spannende Herausforderungen im Innen- und Außendienst; der Außendienstanteil macht aktuell ungefähr 30% der gesamten Tätigkeit aus; selbständiges Arbeiten im Team; eine maßgeschneiderte Einarbeitung, die es Ihnen ermöglichen soll, die ggf. noch fehlenden notwendigen Kenntnisse zu erwerben; eine bedarfsorientierte kontinuierliche Fortbildung; eine Einstellung als Regierungsbeschäftigte/r nach Entgeltgruppe 6 TV-L, bei entsprechender Berufserfahrung und Qualifikation nach E 7; eine grundsätzliche Entwicklungsmöglichkeit bis in die Entgeltgruppe 9a TV-L. Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen, daher werden Bewerbungen von Frauen ausdrücklich begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Befähigung und Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Nähere Einzelheiten zur Tätigkeit und dem Aufgabenbereich können bei Herrn Fuhs, Finanzamt Euskirchen unter Tel.-Nr. 02251/982-2324 erfragt werden. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen Frau Vaegs, Finanzamt Aachen-Kreis unter Telefon-Nr. 0241/469-2847 und Frau Sturmann, Finanzamt Aachen-Kreis unter Telefon-Nr. 0241/469-3074 zur Verfügung. Bitte bewerben Sie sich bis zum 20.08.2024 ausschließlich per Mail an GST-5202@fv.nrw.de Folgende Unterlagen fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung bei: tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Dem Finanzamt Aachen-Kreis ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Finanzamt Aachen-Kreis Krefelder Str. 210 52070 Aachen E-Mail: GST-5202@fv.nrw.de http://www.finanzverwaltung.nrw.de Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Aachen-Kreis erreichen Sie wie folgt: Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamtes Aachen-Kreis c/o Finanzamt Aachen-Kreis Krefelder Str. 210 52070 Aachen E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA-5202@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzamt Aachen-Kreis Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO · Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter http://www.ldi.nrw.de.