259 Stellenangebote als Ingenieur (m/w/d) in Nordrhein-Westfalen

Ingenieurin / Ingenieur (w/m/d) der Elektrotechnik
Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
Arbeit vor Ort

Stellenbezeichnung: Ingenieurin / Ingenieur (w/m/d) der Elektrotechnik Die Niederlassung Düsseldorf des Bau- und Liegenschaftsbetriebes des Landes Nordrhein Westfalen (BLB NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n   Ingenieurin / Ingenieur (w/m/d) der Elektrotechnik Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ist Eigentümer, Vermieter und Betreiber fast aller Immobilien des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit rund 4.000 Gebäuden, einer Mietfläche von etwa 10,3 Millionen Quadratmetern und jährlichen Mieterlösen von rund 1,5 Milliarden Euro bewirtschaften wir eines der größten und anspruchsvollsten Immobilienportfolios Europas. Mehr als 2.800 Beschäftigte arbeiten in der Zentrale in Düsseldorf und den sieben Niederlassungen. Wirken Sie mit bei der Umsetzung der Klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030! Gestalten auch Sie mit uns zusammen das klimaneutrale Immobilienportfolio des Landes NRW! – Mehr Infos finden Sie unter http://www.blb.nrw.de/   Ihre Vorteile - Darauf können Sie sich freuen! Work-Life-Balance / Flexibilität: Bei uns können Sie flexibel zwischen 06:00 - 20:00 Uhr arbeiten, ohne feste Kernarbeitszeit und mit einem Gleitzeitkonto  Home-Office / Mobiles Arbeiten: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit bis zu 60 % pro Woche mobil aus ganz Deutschland zu arbeiten Sicherheit: Sie profitieren von einem unbefristeten und langfristig sicheren Arbeitsplatz mit attraktiven Rahmenbedingungen Onboarding: Sie starten ab dem ersten Tag mit einem individuellen Einarbeitungsplan und einem persönlichen Mentoring Weiterbildung und Karriere: Wir unterstützen Sie über unsere interne Weiterbildungsakademie und gestalten mit Ihnen individuell Ihren persönlichen und fachlichen Karriereweg Betriebliche Altersvorsorge:  Mit unserer betrieblichen Altersvorsorge VBL sichern Sie sich eine Basisversicherung für eine lebenslange Betriebsrente Nachhaltigkeit: Wir nehmen landesweit eine Vorbildfunktion bei Maßnahmen zur CO2-Reduktion ein. Gestalten auch Sie mit uns zusammen das klimaneutrale Immobilienportfolio des Landes NRW! Einzigartige Bauprojekte: Sie erhalten spannende Einblicke in die vielseitigen und außergewöhnlichen Bauprojekte des Landes NRW   Ihre Aufgaben und Möglichkeiten Sie arbeiten konstruktiv in Bauprojektteams und in verschiedenen Projekten mit Sie wirken bei der Auswahl und Vertragsabwicklung freiberuflicher Leistungen mit Sie erbringen Planungsleistungen oder Teilplanungsleistungen nach HOAI incl. Bedarfsplanung und Erstellung von Machbarkeitsstudien Sie übernehmen die Steuerung, Qualitäts- und Leistungsprüfung extern beauftragter Ingenieurbüros und ausführender Firmen Sie unterstützen bei der Planung, Vergabe, Steuerung und Abrechnung von Bauleistungen   Ihr Profil Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium (Bachelor/Diplom/Master) der Fachrichtung Elektrotechnik oder einen erfolgreichen Abschluss zur staatlich geprüften Technikerin / zum staatlich geprüften Techniker bzw. Abschluss als Meisterin oder Meister in Elektrotechnik und eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufserfahrung in einer Tätigkeit ingenieurmäßigen Zuschnitts (z. B. durch Arbeitszeugnisse zu belegen) Sie zeichnen sich durch eine strukturierte, sorgfältige und zielorientierte Arbeitsweise aus Sie überzeugen durch eine teamorientierte Persönlichkeit mit Durchsetzungsstärke und starker Kundenorientierung Die gängigen MS-Office Tools beherrschen Sie sicher Befähigung und Bereitschaft zur Führung eines Dienst-Kfz Sie bringen sichere Deutschkenntnisse mit, welche mindestens dem Sprachniveau C1 (fließend in Wort und Schrift) entsprechen   Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Portal bis zum 09.07.2025. Bewerbungen per E-Mail oder Post werden nicht berücksichtigt.    Ihr Entgelt Je nach persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen ist für Tarifbeschäftigte ein Entgelt von der Entgeltgruppe E10  bis zur E13​ TV-L (ca. 50.000,00 € - ca. 82.000,00 € jährlich) mit allen vereinbarten sozialen Leistungen (z.B. Betriebliche Altersvorsorge) möglich. Eine statusgleiche Übernahme von beamteten Bewerberinnen und Bewerbern ist bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 12 LBesO A möglich.    Was uns ausmacht ... Wir wünschen uns Menschen mit Leidenschaft und Persönlichkeit, die bei außergewöhnlichen Projekten mitwirken wollen. Der BLB NRW fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und begrüßt deshalb Bewerbungen von Menschen, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung (§ 2 SGB IX) oder sexueller Identität. Wir begrüßen Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen und werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Wir freuen uns zudem insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes. Die Stelle ist grundsätzlich auch in Teilzeit besetzbar.   Wir leben eine Unternehmenskultur der Offenheit, Diversität und Wertschätzung und schaffen so ein Umfeld, in dem sich das persönliche Potenzial bestmöglich entfalten kann.    Fachliche Ansprechpartnerin: Dorit Wagener, 0211 61707 530 Recruiter: Thomas Beißel, 0211 61700 239

Arbeit vor Ort
Bachelor of Science / Bachelor of Engineering, Diplom-Ingenieurin (FH) / Diplom-Ingenieur (FH) (m/w/d)
Land Nordrhein-Westfalen
Dortmund
Arbeit vor Ort

Das Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen ist ein kaufmännisch eingerichteter Landesbetrieb im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW. Nähere Informationen zum Landesbetrieb MPA NRW unter www.mpanrw.de Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Dezernat 22 "Sanitärtechnik, Türen und Tore, Mineralische Baustoffe, Bauchemie“ eine Stelle als   Bachelor of Science / Bachelor of Engineering, Diplom-Ingenieurin (FH) / Diplom-Ingenieur (FH) (m/w/d)   zunächst befristet zu besetzen. Eine spätere Übernahme ist bei Bewährung möglich. Die Tätigkeiten rechtfertigen in Abhängigkeit von dem Abschluss und der Berufserfahrung eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe EG 10 bis EG 11 TV-L.   Sie verstärken unser Team in diesen Aufgabenschwerpunkten: Organisation, Durchführung und Dokumentation von Prüfaufträgen im Bereich Türen und Tore, einschließlich Analyse der Ergebnisse und Berichterstellung Pflege und Optimierung von bestehenden Prüfeinrichtungen zur Überprüfung der geforderten Produkteigenschaften Unterstützung bei der Erweiterung des Prüfportfolios und Entwicklung neuer Prüfeinrichtungen Kostenbewusste Kalkulation und Angebotserstellung von Prüfdienstleistungen   Dieses Anforderungsprofil zeichnet Sie aus: Erfolgreich abgeschlossenes technisches Studium, vorzugsweise mit der Fachrichtung Elektrotechnik oder Mechatronik (Bachelor of Science oder Bachelor of Engineering bzw. Diplom-Ingenieurin / Diplom-Ingenieur (FH)) Zusätzlich ist eine abgeschlossene technische Berufsausbildung in einem der o. g. Bereiche wünschenswert Sicherer Umgang mit MS-Office-Anwendungen (Word, Excel, Access) Erfahrungen mit Visual Basic und der Programmierung von Steuerungen (SPS) sind wünschenswert Sehr gute Deutsch- und gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift Kostenbewusstsein und Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge Kundenorientiertes und strukturiertes Arbeiten, Teamfähigkeit Durchsetzungsfähigkeit und Belastbarkeit Bereitschaft zur gelegentlichen Dienstreisetätigkeit (auch mehrtägig) im In- und Ausland (Führerscheinklasse B erforderlich)   Was bieten wir? Einen sicheren Arbeitsplatz mit einer Bezahlung nach den besoldungs- und tarifrechtlichen Regelungen des Landes NRW (Informationen zur Eingruppierung nach dem TV-L finden Sie unter: https://www.tdl-online.de/tarifvertraege/tv-l) Flexible Arbeitszeiten zwischen 06.30 - 20.00 Uhr, mit Servicezeiten und einem Gleitzeitkonto für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf Die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten für eine gute Work-Life-Balance Interessante und wechselnde Aufgaben mit Weiterbildungsmöglichkeiten Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements u. a. Gesundheitskurse Kantine mit täglichem Frühstücks- und Mittagsangebot Anbindung an den ÖPNV und Parkmöglichkeiten   Das MPA NRW setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen aller Geschlechter, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und diesen Gleichgestellten im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Stellenbesetzungen können auch in Teilzeit vorgenommen werden, soweit im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.   Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, richten Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail in einer zusammenhängenden PDF-Datei unter Angabe des Betreffs "Dezernat 22" bis zum 18.05.2025 an: personalstelle@mpanrw.de   Datenschutz: Mit der Abgabe der Bewerbungen ist gleichzeitig das Einverständnis erteilt, dass vorübergehend die für das Auswahlverfahren erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet werden. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten und Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen vernichtet.

Arbeit vor Ort

Direkt in Deinen Posteingang

Sobald ein neuer Job eingestellt wird, schicken wir Dir eine Mail.

Es gelten die Nutzungsbedingungen.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
Suchagenten-Benachrichtigung
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Köln
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Sankt Augustin
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Ibbenbüren
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Solingen
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Gütersloh
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Geilenkirchen
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Wuppertal
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Hilden
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Münster
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Meschede
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Duisburg
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Siegen
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Neuss
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Köln
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Dortmund
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Münster
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Oberhausen
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Lemgo
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Marl
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Köln
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Herne
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Jülich
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Warendorf
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Kempen
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
Land Nordrhein-Westfalen
Bergisch Gladbach
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt landesweit für die Finanzämter mehrere Sachverständige, Dipl.-Ingenieure (FH) (w/m/d)(oder mit vergleichbarem Abschluss)der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz, in dem Sie Ihre fachlichen Kompetenzen anwenden und erweitern können? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig?   Dann sind Sie bei uns genau richtig!   Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Unterstützen Sie die Finanzämter bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlicher Sachverhalte in Bezug auf das Fachgebiet Bauwesen, Immobilienbewertung und in baufachlicher Hinsicht und tragen mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht festgesetzt werden.     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: Prüfung und Erstellung von Verkehrswertgutachten, Prüfung und Erstellung von Kaufpreisaufteilungen (getrennte Ermittlung des Grunds und Bodens sowie des Gebäudes als Grundlage für die steuerliche Abschreibung), Mitwirkung bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung sowie sonstige baufachliche Feststellungen für steuerliche Zwecke. Die Aufgaben sind mit Tätigkeiten im Außendienst verbunden und setzen einen gültigen Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse III) voraus.   Als persönliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise, Eigeninitiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit sowie Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche Rechtsgebiete.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: Abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplom-Ingenieur(in) (FH) oder vergleichbarer Abschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen, Kenntnisse des öffentlichen Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), der Baukosten und Baukalkulation. Berufliche Erfahrung ist von Vorteil, wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Grundstücksbewertung bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung. Sofern Sie noch nicht über fundierte Kenntnisse im Bereich der Verkehrswertermittlung verfügen, bieten wir Ihnen neben einer praxisorientierten Einarbeitungsphase berufsbegleitende Lehrgänge insbesondere zur Verkehrswertermittlung an.   Zu Beginn der Tätigkeit bieten wir eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 TV-L an. Nach erfolgreicher Einarbeitung und der damit einhergehenden tatsächlichen Aufgabenübertragung erfolgt eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Bei entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Ggf. kann eine außertarifliche Zulage gewährt werden. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für weitere Auskünfte zu den möglichen Standorten und Aufgabenbereichen steht Ihnen aus dem Fachbereich Herr Miethe (0251/934–2149) gerne zur Verfügung. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen aus dem Personalbereich Herr Zurfähr (0251/934-2639) und Frau Selhorst (0251/934-2580) gerne zur Verfügung.   Als mitarbeiterorientierte Behörde bemühen wir uns, Ihnen mit verschiedenen Instrumenten zur Verbesserung nicht nur der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch einen in örtlicher Hinsicht möglichst flexiblen Arbeitsplatz anzubieten.   Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe möglicher Standorte senden Sie uns bitte bis zum 11.05.2025 ausschließlich online in einer PDF-Datei unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534335     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort