Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ist eine internationale Forschungsuniversität mit einem breiten Fächerspektrum. 200 Jahre Geschichte, rund 31.500 Studierende, mehr als 6.000 Beschäftigte und ein exzellenter Ruf im In- und Ausland: Die Universität Bonn zählt zu den bedeutendsten Universitäten Deutschlands und wurde als Exzellenzuniversität ausgezeichnet. Das Institut für Informatik sucht für sein „Lamarr-Institut für Maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zunächst befristet bis zum 30. Juni 2032 und in Vollzeit eine*n PR-Referent*in Presse und Veranstaltungen Als internationales KI-Spitzenforschungszentrum mit den Standorten Bonn, Sankt Augustin und Dortmund setzt das Lamarr-Institut für Maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz seinen Schwerpunkt auf die wertebasierte Erforschung und Entwicklung von leistungsfähiger, vertrauenswürdiger und ressourcenschonender Künstlicher Intelligenz. Das PR-Team des Lamarr-Instituts verantwortet die strategische Wissenschaftskommunikation inklusive crossmedialem Content Marketing, Stakeholder-Engagement und Media Relations. Im Fokus stehen Thought Leadership, der Wissenschaftsdialog sowie der Wissenstransfer in Unternehmen, Politik und Gesellschaft. Ihre Aufgaben: Pressearbeit und Wissenschaftskommunikation: Entwicklung und Umsetzung von crossmedialen PR-Strategien inkl. Agenda Setting und Positionierung des Lamarr-Instituts in Fach-, Publikums- und Onlinemedien sowie Social Media (dt./en.), Verfassen und Veröffentlichen von Presseinformationen, Fachartikeln, Whitepaper und weiteren Publikationen in Zusammenarbeit mit den Wissenschaftler*innen des Lamarr-Instituts, Aufbau und Pflege von Journalist*innen-Netzwerken sowie themen- und zielgruppenorientierten Presseverteilern, Organisation sowie inhaltliche Vor- und Nachbereitung von Presseterminen und Interviews, Konzeption und Produktion crossmedialer Inhalte (Text, Bild, Video, Audio) zur Vermittlung unserer Forschungsthemen, Zusammenarbeit mit dem Referat für Hochschulkommunikation der Universität Bonn sowie den Pressestellen der Lamarr-Partnerinstitutionen, Aufbau und Pflege von Kontakten mit themenverwandten Institutionen und Einrichtungen. Veranstaltungsmanagement und Transferkommunikation: strategische Entwicklung von zielgruppengerechten Veranstaltungskonzepten und deren Umsetzung – von wissenschaftlichen Symposien über innovative Beteiligungsformate zur Wissenschaftskommunikation bis hin zu öffentlichkeitswirksamen Fachveranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmenden, standortübergreifende Projektleitung, Budgetplanung und zentrale Steuerung der Veranstaltungsprojekte, Entwicklung und Durchführung von Marketing- und PR-Kampagnen sowie Produktion von Kommunikationsmaterialien (dt./en.) zur Eventbewerbung und Teilnehmendenakquise, Konzeption, Koordination und Betreuung von Messeauftritten, Informationsständen sowie internen und externen Veranstaltungen, inklusive Moderation interner Events, Steuerung externer Dienstleister und Agenturen inkl. Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, Repräsentation des Lamarr-Instituts auf Fach- und Publikumsveranstaltungen, Mitarbeit an der Konzeption und Realisierung von Exponaten und Demonstratoren zur interaktiven Vermittlung der Lamarr-Forschung. Ihr Profil: Fachliche Qualifikationen: Masterabschluss oder vergleichbarer wissenschaftlicher Hochschulabschluss (idealerweise aus dem Bereich Germanistik, Kommunikations-/Medienwissenschaft, Technologie-/Innovationskommunikation oder verwandten Themenbereichen), fundierte Berufserfahrung in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, vorzugsweise in der IT-Branche, Wissenschaftskommunikation oder für Forschungseinrichtungen und Hochschulen, Erfahrung im Veranstaltungsmanagement und -marketing, inkl. Projektleitung, Budgetverwaltung und Projektsteuerung, sicherer Umgang mit MS-Office, CMS-Programmen (z. B. WordPress, Typo3), Website-Tracking-Tools (z. B. LeadLab) sowie Adobe Creative Cloud, Praktische Erfahrung in der Steuerung externer Dienstleister und Agenturen inkl. Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, Inhaltliche Affinität zu Technologiethemen, insbesondere Künstliche Intelligenz, sowie die Fähigkeit, komplexe Forschungsinhalte zielgruppengerecht und verständlich zu kommunizieren, Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift. Soft Skills: ausgeprägte Kommunikationsstärke, Kreativität und Teamfähigkeit, strategisches Denken, eigenverantwortliches Arbeiten und eine strukturierte Arbeitsweise, Reisebereitschaft (In- und Ausland). Wir bieten: eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit bei einem der größten Arbeitgeber der Region, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, betriebliche Altersversorgung (VBL), zahlreiche Angebote des Hochschulsports, eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV durch die zentrale Lage in Bonn sowie die Möglichkeit kostengünstige Parkangebote zu nutzen, Entgelt nach Entgeltgruppe 13 TV-L. Die Universität Bonn setzt sich für Diversität und Chancengleichheit ein. Sie ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Ihr Ziel ist es, den Anteil von Frauen in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen und deren Karrieren besonders zu fördern. Sie fordert deshalb einschlägig qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerbungen werden in Übereinstimmung mit dem Landesgleichstellungsgesetz behandelt. Die Bewerbung geeigneter Menschen mit nachgewiesener Schwerbehinderung und diesen gleichgestellten Personen ist besonders willkommen. Wenn Sie sich für diese Position interessieren, senden Sie bitte Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 06.04.2025 unter Angabe der Kennziffer 3.4/2025/47 über das Online-Bewerbungsformular zu. Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an Frau Zoé Sánchez (Tel.: 0228 73-69309).
Stellenausschreibung Im Polizeipräsidium Mönchengladbach ist zum 1. April 2025 eine Vollzeitstelle (entspricht 39,83 Wochenstunden) als Sachbearbeiter*in im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (m/w/d)(bis zur EG 11 TV-L) zu besetzen. Das Polizeipräsidium Mönchengladbach ist eine Kreispolizeibehörde mit ca. 900 Beschäftigten, davon ca. 710 Beamtinnen und Beamte und ca. 160 Tarifbeschäftigte. Eine flexible und familienorientierte Personalpolitik ermöglicht den Mitarbeiter*innen eine gute Balance von Beruf und Familie. Umfangreiche Angebote wie eine individuelle und flexible Arbeitszeitgestaltung und ein vielfältiges Gesundheitsmanagement tragen hierzu bei. Durch die gute Infrastruktur mit zwei Hauptbahnhöfen und vier angrenzenden bzw. durchquerenden Bundesautobahnen ist Mönchengladbach von den Ballungszentren Düsseldorf, Köln und dem Ruhrgebiet innerhalb kürzester Zeit zu erreichen. Organisatorische Anbindung Die o.g. Stelle ist der Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unterstellt. Der Dienstort ist Mönchengladbach. Formale Voraussetzungen Abgeschlossene Ausbildung als · Journalist*in (m/w/d) mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung im Bereich Journalismus (z.B. Zeitung, Radio etc.) oder abgeschlossenes Studium in einem der nachfolgend genannten Bereiche · Public Relations/ Kommunikationsmanagement · Medienwissenschaften · Kommunikationswissenschaften · Journalistik und gültige Fahrerlaubnis der Klasse B Wünschenswerte Voraussetzungen · mehrjährige und einschlägige Berufserfahrung im journalistischen Bereich oder im Bereich digitale Kommunikation · sehr gute Kenntnisse der Microsoft Office-Produkte und professioneller Bildbearbeitungsprogramme · Hohe IT-Affinität, insbesondere Interesse und Erfahrungen beim Einsatz von Online-Medien und sozialen Netzwerken wie FB, Instagram im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit · Erfahrungswissen und Kenntnisse im Umgang mit Foto und Filmkamera · Erfahrungswissen im Bereich der Erstellung von print- und digitalen Medien (Broschüren, Handouts, Filme etc.) · Erfahrungswissen im Umgang mit Social Media (Erstellung von Beiträgen, Storys, Reels sowie einem damit verbundenen Monitoring) Aufgabenbereich · Erstellung und Herausgabe von Pressemitteilungen, Beantwortung von Medienanfragen, Abgabe von Statements und Interviews · Vorbereitung und Durchführung von Pressekonferenzen und Presseterminen · Bewertung von Sachverhalten hinsichtlich Medienrelevanz · Entwurf von Grußworten, Reden und Präsentationen der Behördenleitung · Auswertung, Dokumentation und Analyse relevanter Medien · Einsatzbegleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über OTS und Social-Media-Kanäle · Entwicklung und Umsetzung von Inhalten und crossmedialen Kommunikationskonzepten · Aufbau und Betreuung sowie konzeptionelle Weiterentwicklung der Social-Media-Kanäle · Mitarbeit bei der polizeilichen Intranet – und Internetredaktion · Mitarbeit bei der Erstellung von Printmedien · Betreuung von Besuchergruppen Erfolgssichernde Kompetenzmerkmale · Kommunikationsfähigkeit sowie die sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift · Selbstsicherheit und sicheres Auftreten · Teamfähigkeit · Innovationsfähigkeit und Flexibilität · Ergebnisorientierung · Stresstoleranz und Konfliktfähigkeit · Bereitschaft zur Fortbildung, zur Ableistung flexibler Arbeitszeiten sowie Dienst am Wochenende Hinweise Bewerbungen von Menschen aller Geschlechter sind ausdrücklich erwünscht. Uns liegt die berufliche Entwicklung von Frauen besonders am Herzen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte Menschen sowie Menschen mit einer Migrationsgeschichte. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,83 Wochenstunden. Eine Besetzung der Stelle in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, sofern die Arbeitszeitanteile vollumfänglich bedient werden können. Sofern die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kann die Bewerbung - unabhängig von der Berufserfahrung sowie sonstigen Qualifikationen - nicht berücksichtigt werden. Wir weisen darauf hin, dass bestimmte Bereiche von Behörden und öffentlichen Einrichtungen als besonders sicherheitsempfindlich eingestuft sind. Es gilt daher, diese Bereiche besonders vor Angriffen von außen zu schützen. Jede Person, die Zugang zu solchen Einrichtungen hat, muss vertrauenswürdig und zuverlässig sein. Um dies zu überprüfen, müssen Personen mit Zugang zu besonders schützenwerten Einrichtungen eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen. Wir bitten daher mit Übersendung Ihrer Bewerbung auch um Ihre ausdrückliche Zustimmung zu einer Sicherheitsüberprüfung über unsere polizeilichen Informationsdienste. Gesetzliche Grundlage für Sicherheitsüberprüfungen in Nordrhein-Westfalen ist das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SÜG NRW). Weiterhin werden die gesundheitlich-körperliche Eignung für berufsfeldtypische Aufgaben sowie die Bereitschaft zum Dienst bei besonderen Einsatzlagen der Polizei auch außerhalb der Regelarbeitszeit vorausgesetzt. Der zentrale Einsatzort ist Mönchengladbach. Verfahren Ihre schriftliche Bewerbung übersenden Sie bitte ausschließlich als pdf-Dokument bis zum 02.04.2025 per E-Mail (Betreff: SB Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) an Stellenbesetzung.Moenchengladbach@polizei.nrw.de Nach Möglichkeit bitten wir um die Übersendung der Bewerbungsunterlagen in einer pdf-Datei. Der Bewerbung sind mindestens beizufügen: 1. ein Anschreiben unter Angabe der „wünschenswerten Voraussetzungen“, die Sie erfüllen 2. ein aktueller Lebenslauf 3. ein Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung und Qualifikationen, entsprechend der Vorgaben der formalen Voraussetzungen 4. Arbeitszeugnisse, die die einschlägige Berufserfahrung belegen Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige Bewerbungen Berücksichtigung finden können. Sofern Sie bereits bei einer Behörde arbeiten, ist in der Bewerbung das Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären. Die Auswahlentscheidung wird gegebenenfalls auf Grundlage eines strukturierten Interviews erfolgen. Informationsmöglichkeiten: Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Brandtner (℡ 02161/29-10200) zur Verfügung. Zum Auswahlverfahren kann Frau Weikum (℡ 02161/29-17104) Auskunft erteilen. Datenschutzhinweise für Stellenausschreibungen des Polizeipräsidiums Mönchengladbach – Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)– Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung: 1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist das Polizeipräsidium Mönchengladbach, Krefelder Straße 555, 41066 Mönchengladbach Sie erreichen die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n unter: Polizeipräsidium Mönchengladbach Datenschutzbeauftragter, Krefelder Straße 555, 41066 Mönchengladbach oder per E-Mail: datenschutz.moenchengladbach@polizei.nrw.de 2. Welche Daten verarbeiten wir und aus welchen Quellen stammen diese? Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten. Diese Daten entstammen aus den von Ihnen zugesandten Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate). 3. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage? Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) zu verschiedenen Zwecken. Grundsätzlich kommen als Zwecke der Verarbeitung in Betracht: Die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO), zur Wahrung einer Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO i. V. m § 18 DSG NRW) und aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO). Mit dem Zusenden der Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeiten dürfen. 4. Wer bekommt meine Daten? Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich vom Polizeipräsidium Mönchengladbach verwendet und dort erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung des Bewerbungsprozesses betraut sind. 5. Wie lange werden meine Daten gespeichert? Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Bewerbungsprozesses. Wenn es im Anschluss des Bewerbungsverfahrens zu einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis kommt, werden die Daten in die Personalakte überführt. Ansonsten endet der Bewerbungsprozess mit dem Zugang einer Absage beim Bewerber. Spätestens 3 Monate nach Zugang der Absage werden die Daten datenschutzrechtlich unbedenklich vernichtet. Dies gilt nicht, soweit die Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im konkreten Fall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Dauer eines Rechtsstreits) erforderlich ist. 6. Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beschränkt werden diese Rechte aufgrund der §§ 11 – 13 DSG NRW. Zur Ausübung der vorgenannten Rechte können Sie sich an die im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ genannten Stellen wenden. Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO erfolgt, können Sie dieser Verarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in Art. 21 DS-GVO widersprechen. Weitere Hinweise zu Ihrem Widerspruchsrecht finden Sie am Ende dieser Datenschutzhinweise in der „Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO“. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO), wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs. Die für unsere Behörde zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). 7. Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten? Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung von Daten. Im Rahmen Ihrer Bewerbung sollen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Bewerbung erforderlich sind. Ohne diese Daten werden wir jedoch Ihre Aufnahme in den Bewerbungsprozess ablehnen müssen. 8. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall? Unserer Entscheidungsfindung im Rahmen des Bewerbungsprozesses beruht nicht auf einer automatisierten Verarbeitung gemäß Artikel 22 DS-GVO. 9. Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung genutzt? Ihre Daten werden nicht zu einer Profilbildung (Profiling) genutzt. Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte zu analysieren oder vorherzusagen. Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Das Recht auf Widerspruch gegenüber einer öffentlichen Stelle besteht weiterhin gemäß § 14 DSG NRW nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst an die in den Datenschutzhinweisen im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ - genannten Stellen gerichtet werden.
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