Drinnen Regeln für draußen vermitteln? Mehr als Schließer oder Wärter sein? Als Quereinsteiger in eine hochdotierte Ausbildung mit gesicherter Zukunft? Dann bewirb Dich bei der Justiz NRW! Die Einstellung erfolgt in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. Zudem besteht die Möglichkeit der Übernahme in das Beamtenverhältnis. Hierfür muss u. a. die Bereitschaft bestehen, den zweijährigen Vorbereitungsdienst in der Laufbahn des Allgemeinen Vollzugsdienstes, Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen zu absolvieren. Der Vorbereitungsdienst muss bis zum 40. Lebensjahr begonnen werden (§ 14 Abs. 3 LBG NRW). 1. Behörde: Die Justizvollzugsanstalt Rheinbach ist eine Anstalt des geschlossene Vollzuges und zuständig für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen an männlichen Erwachsenen. Aktuell bietet die JVA Rheinbach eine Belegungsfähigkeit von 613 Haftplätzen. 2. Art der Stelle: Im Bereich des Krankenpflegedienstes ist eine Vollzeitstellen zu besetzen. Sofern die persönlichen sowie die beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht die Möglichkeit einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis. 3. Vergütung / Besoldung: Entgeltgruppe KR 7 TV-L. Sofern eine Ausbildung im Beamtenverhältnis angestrebt wird, erhalten Sie nach der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf Anwärterbezüge nach der Landesbesoldungsordnung A NRW. Diese richten sich nach der Besoldungsgruppe des späteren Eingangsamtes (hier: A7). I. d. R. erhalten die Anwärter/innen neben den Anwärterbezügen einen Anwärtersonderzuschlag, welcher zuletzt 70% des Anwärtergrundbetrages betragen hat und für die gesamte Dauer der Ausbildung gewährt wird. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.jvs.nrw.de/behoerde/bsng/30_info_bewerber/index.php 4. Aufgaben / Tätigkeiten: Der Krankenpflegedienst der Justizvollzugsanstalt Rheinbach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt examinierte Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Krankenschwestern und Krankenpfleger. Der Krankenpflegedienst stellt die umfassende medizinische Betreuung, Beratung und Behandlung der Inhaftierten sicher. Er ist im Früh-, Spät- und Tagdienst sowie an Wochenenden und Feiertagen tätig. Zu den Aufgaben gehören unter anderem: Organisation der Sprechstunden Umsetzung ärztlicher Anordnungen Aufbereiten von Medizinprodukten nach erfolgter Fachweiterbildung Ausgabe von Medikamenten und Betäubungsmitteln Substitution von Drogenabhängigen Inhaftierten Diagnostische Tätigkeiten Wundversorgung Organisation betriebsärztlicher Untersuchungen Führen der Gesundheitsakten und der umfangreichen EDV Die Arbeit in einer JVA ist sehr abwechslungsreich und bietet täglich neue spannende Herausforderungen. Der Umgang mit Inhaftierten erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und fachlicher Kompetenz. Was wir bieten: die Option, falls die Voraussetzungen erfüllt sind, zur Übernahme in das Beamtenverhältnis ein umfangreiches Fortbildungsangebot, wie z. B die Fachweiterbildung zur Aufbereitung von Medizinprodukten einen außergewöhnlichen und interessanten Arbeitsplatz, mit engagierten und kollegialen Mitarbeiter*innen enge Zusammenarbeit mit allen Funktionsbereichen einer Justizvollzugsanstalt, wie z. B. des Allgemeinen Vollzugsdienstes, der Fachdienste, des Werkdienstes und der Verwaltung Mitarbeit und Unterstützung bei Ermittlungsersuchen der Polizei und Staatsanwaltschaften Durchführung forensisch-diagnostischer Maßnahmen Was wir erwarten: ob Sie nun frisch Ihr Examen bestanden haben oder eine erfahrene Pflegefachkraft sind spielt in erster Linie keine Rolle, wir erwarten lediglich von Ihnen die Bereitschaft, neues zu lernen und Ihren Horizont erweitern zu wollen wir erwarten ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit sowie Selbstkontrolle und Durchsetzungsvermögen wichtig ist uns Ihre interkulturelle und soziale Kompetenz Hier finden Sie weitere Informationen auch zur Gestaltung des zweijährigen Vorbereitungsdienst: https://www.justiz.nrw.de/Karriere/berufsbilder/justizvollzug/avd_voll-zug/index.php 5. Einstellungsvoraussetzungen: Bewerberinnen und Bewerber als Mitarbeiterin / Mitarbeiter im Krankenpflegedienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: dreijährige Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung mit staatlichem Gesundheits- und Krankenpflegeexamen Für die Ausbildung zum Beamten / zur Beamtin im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) kann zugelassen werden, wer Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse lebt, in charakterlicher, geistiger, körperlicher und gesundheitlicher Hinsicht für die Laufbahn geeignet ist, mindestens Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Zeitpunkt der Einstellung das 20. Lebensjahr vollendet hat, bei Berufung in das Beamtenverhältnis in der Regel das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ferner wird Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft sowie Belastbarkeit erwartet. 6. Bewerbungsgesuche / -unterlagen: Bewerbungen sind bis spätestens 30.11.2024, unter Beifügen der nachstehend genannten Unterlagen, an die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Rheinbach, Aachener Straße 47, 53359 Rheinbach, zu richten (poststelle@jva-rheinbach.nrw.de). Urkunden und Zeugnisse sind als Kopien einzureichen. Die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen ist Voraussetzung für die Einladung zum Auswahlverfahren bzw. Eignungsfeststellungsverfahren. Bewerbungsanschreiben tabellarischer Lebenslauf Geburtsurkunde in Ablichtung Schulzeugnisse, Fachschul- und Lehrzeugnisse, Arbeitszeugnisse Erklärung Vorstrafen Erklärung wirtschaftliche Verhältnisse Bzgl. des Eignungsfeststellungsverfahren für eine Verbeamtung: Nach erfolgreicher Teilnahme an dem Sporttauglichkeitstest wird das Eignungsfeststellungsverfahren an zwei aufeinander folgenden Tagen stattfinden. In schriftlichen und mündlichen Tests, sowie in Gesprächen mit erfahrenen Vollzugsbediensteten soll Ihre Eignung für diesen Beruf festgestellt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Für etwaige Rückfragen stehen Ihnen Herr Stegbauer (02226/86-182) und Herr Dahmen (02226/86-182) gerne zur Verfügung.