Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalensucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sachbearbeiterin/ einen Sachbearbeiter (w/m/d) für die Bereiche E-Government Basisdienste und Kommunikationsinfrastruktur (bis Besoldungsgruppe A 11 LBesO A NRW bzw. bis Entgeltgruppe 11 TV-L) UNSER MINISTERIUMDas Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen trägt im Besonderen dazu bei, dass Städte und Gemeinden sich weiterentwickeln und die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in unseren 396 Städten und Gemeinden sowie 31 Kreisen in Nordrhein-Westfalen auch in der Zukunft gewahrt bleibt und die Digitalisierung zum Wohle der Menschen eingesetzt wird.Wir unterstützen diejenigen vor Ort, die Heimat in Nordrhein-Westfalen tagtäglich gestalten. Neben dem Gemeindefinanzausgleich und anderer kommunaler Rechtsgrundlagen sind wir für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau, die Städtebauförderung und die Erarbeitung einer Digitalagenda und Datenstrategie für Nordrhein-Westfalen zuständig sowie die oberste Bauaufsichts-, Kommunalaufsichts- und Denkmalbehörde in Nordrhein-Westfalen. IHR REFERATDas Referat 223 „E-Government Infrastruktur“ ist verantwortlich für die Bereitstellung der E-Government Infrastruktur der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen, bestehend aus der Kommunikationsinfrastruktur und den E-Government Basisdiensten.Zu der Kommunikationsinfrastruktur, die von IT.NRW im Auftrag des Referats betrieben wird, gehört das Landesverwaltungsnetz, die zentralen Netzübergänge zum Internet und zum Bund-Länder-Verbindungsnetz und damit verbundene Dienste wie zentrale E-Mail-Dienste, Telearbeitsgrunddienste und Videokonferenzsysteme. Aufgabe des Referats ist die strategische Weiterentwicklung der Kommunikationsinfrastruktur sowie die Beauftragung und Steuerung von IT.NRW zur Bereitstellung der Dienste.Die E-Government Basisdienste bilden die fachunabhängige oder fachübergreifende Grundinfrastruktur zur Umsetzung von E-Government Angeboten im Sinne des E-Government-Gesetzes NRW bzw. des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Hierzu gehören Grunddienste für E-Payment, Signaturen, elektronische Identifizierung und elektronische Zugänge, Zusammenarbeitsplattformen wie NRW-Connect intern und extern, die CMS-Lösung nrwGOV sowie Portallösungen wie das Portal meineverwaltung.nrw. Aufgabe des Referats 223 ist die Bereitstellung dieser Dienste durch Beauftragung der IT-Dienstleister der Landesverwaltung sowie die strategische und fachliche Weiterentwicklung der Basisdienste.