
Abordnungsstelle zur Wahrnehmung einer Tätigkeit als Leitung der Fachstelle Islamische Religionspädagogik - FAIR
Abordnungsstelle zur Wahrnehmung einer Tätigkeit als Leitung der Fachstelle Islamische Religionspädagogik - FAIR
Einsatz im Wege der Abordnung - (kein Beförderungsamt, keine Höhergruppierung)
Bewerben können sich unbefristet beschäftigte Lehrerinnen und Lehrer, die schulformunabhängig im Angestellten- oder Beamtenverhältnis des Landes NRW tätig sind.
Bewerbungen von Funktionsstelleninhaberinnen und -inhabern (Schulleitungsmitgliedern) sind nicht möglich.
Es handelt sich um ein landesweites Angebot für Fortbildungen für Lehrkräfte des Islamischen Religionsunterrichts und die Stärkung des interreligiösen Dialogs.
FAIR deckt im Bereich des § 11 (1) ADO das Fortbildungsangebot für Islamische Religionslehrkräfte.
Die Leitung nimmt alle organisatorischen und fachlichen Aufgaben und Planungen wahr, wie z.B. die Jahresplanung der Fortbildungen, Aufsicht über die und Koordination der Moderatorinnen und Moderatoren.
Aufgaben
- Die Leitung ist Kommunikations- und Vernetzungspartner für alle an FAIR Beteiligten.
- Die Leitung vertritt FAIR nach außen.
- Die Leitung verantwortet die Haushaltsmittel sowie die diesbezügliche Kooperation mit PI Villigst.
- Die Leitung übernimmt Verwaltungsaufgaben von FAIR in Abstimmung mit der BR Arnsberg.
Die künftige Leitung von FAIR sollte möglichst bereits Erfahrungen im Bereich Aus- bzw. Fortbildung im Fach Islamische Religionslehre sowie zwingend Erfahrungen als Fachberatung in einer Bezirksregierung aufweisen.
Die Aufgabe kann grundsätzlich auch im Wege der Teilzeitbeschäftigung wahrgenommen werden, mindestens im Umfang einer halben Stelle. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden Frauen nach den Maßgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbenden liegende Gründe überwiegen.
Wir begrüßen die Bewerbung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen nach Maßgabe des SGB IX.
Die Bewerbung von Personen mit Einwanderungsgeschichte, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt.
Zeitpunkt der Besetzung: Nächstmöglicher Zeitpunkt
Die Abordnung erfolgt zunächst für ein Schuljahr, eine Verlängerung um weitere Schuljahre ist erwünscht.
Ansprechperson für fachbezogene Auskünfte zu der zu besetzenden Stelle ist Frau Bartsch, Telefonnummer: 02931/82-3274 sowie für Verfahrensfragen Frau Neuhaus, Telefonnummer: 02931/ 82-2104.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte unter folgendem Link bis zum 26.07.2026 über unser online-Bewerbungsportal ein:
Hinweis: Im Rahmen der online-Bewerbung werden Ihnen u.a. einige Fragen zu Ihrem bisherigen beruflichen Werdegang gestellt. Bitte halten Sie außerdem Ihren Lebenslauf sowie ein Motivationsschreiben als PDF-Dokumente mit jeweils maximal 10 MB bereit.
