
Abteilungsleitung 2 – Tiergesundheit, Tierschutz beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Landwirtschaft
und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
beim
Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE)
die Stelle der
Abteilungsleitung 2 – Tiergesundheit, Tierschutz
in Personalunion mit der Leitung des Fachbereichs 2.4 –
Allgemeiner Tierschutz, Gifttiergesetz, Landeshundegesetz. *
(Bes.Gr. B 2 LBesO B NRW bzw. vergleichbares außertarifliches Entgelt)
Dienstort ist Recklinghausen.
Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) nimmt als Landesoberbehörde vielfältige Aufgaben für die Sicherung von Verbraucherinteressen, die Überwachung der Lebensmittelsicherheit, der Tiergesundheit und des Tierschutzes wahr. Darunter fallen auch die Marktüberwachung von Lebensmitteln, Futtermitteln und Verbraucherprodukten wie Kosmetika, Bedarfsgegenständen, Tabak und Tabakerzeugnissen sowie die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign) und Energieverbrauchskennzeichnung. Das LAVE befasst sich mit den Lebens- und Umweltbedingungen des Wildes in Nordrhein-Westfalen, Wildkrankheiten und deren Bekämpfung sowie Wildschadenverhütung und Fragen der Fischgesundheit. Das Landesamt prüft und bewilligt Förderanträge auf Grundlage einer Vielzahl von Förderprogrammen für Unternehmen und Organisationen, aber auch für Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts.
Aufgabenschwerpunkte der Tätigkeit:
Die Aufgaben der Abteilung 2 umfassen die Tiergesundheit, den Tierschutz, Tierversuchsangelegenheiten und die Tierarzneimittelüberwachung. Hierbei obliegen der Abteilung u.a. Zulassungen von Betrieben gemäß EU-Tiergesundheitsrechtsakt und Tierische Nebenprodukte-Recht, die Koordinierung von Überwachungs-, Bekämpfungs- und Tilgungsprogrammen von Tierseuchen, die Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen, die Überwachung von Tierarzneimittel und Tierimpfstoffe herstellenden Betrieben sowie verschiedene Aufgaben im allgemeinen Tierschutz, im Zusammenhang mit dem Gifttiergesetz und dem Landeshundegesetz.
Die erforderlichen Kontrolltätigkeiten übernimmt das LAVE entweder in alleiniger Verantwortung oder gemeinsam mit den Kreisordnungsbehörden. Sie berät das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie die Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsämter und Untersuchungseinrichtungen.
Die Abteilungsleitung ist insbesondere für die Personalführung, das Budget sowie die konzeptionelle und organisatorische Steuerung der fachlichen Bearbeitung in den Fachbereichen der Abteilung zuständig. Sie entwickelt diese durch neue Impulse und Förderung der interdisziplinären Vernetzung weiter.
Die Abteilungsleitung leitet gleichzeitig einen Fachbereich der Abteilung 2.
* Für interne Bewerberinnen und Bewerber aus der Abteilung 2 ist mit der Abteilungsleitung 2 die Weiterführung ihrer Fachbereichsleitung der Abteilung 2 verbunden.
Eine teilweise Änderung der Aufgabenzuordnung im Rahmen einer Organisationsumstrukturierung bleibt vorbehalten.
Fachliches Anforderungsprofil:
- Ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Veterinärmedizin,
- nachgewiesene langjährige Kenntnisse in der Veterinärverwaltung,
- nachgewiesene Führungserfahrung.
- Für die Übernahme der Fachbereichsleitung 2.4 sind zusätzlich langjährige Erfahrungen in der Überwachung der europäischen und nationalen Tierschutzgesetzgebung sowie die Anerkennung als Fachtierarzt für Tierschutz erforderlich.
Von Vorteil ist die Laufbahnbefähigung für den tierärztlichen Dienst in der Veterinärverwaltung.
Die Stellenausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte, die mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 16 LBesO A NRW bekleiden sowie an vergleichbare, unbefristete Tarifbeschäftigte, die mindestens ein außertarifliches Entgelt analog der Besoldungsgruppe A 16 LBesO A NRW erhalten. Mit der Besetzung der Funktion ist die Übernahme der Fachbereichsleitung des Fachbereichs 2.4 – Allgemeiner Tierschutz, Gifttiergesetz, Landeshundegesetz oder die Weiterführung einer Fachbereichsleitung in der Abteilung 2 des LAVE verbunden.
Das mit der Funktion verbundene Amt der Besoldungsgruppe B 2 LBesO B NRW wird, bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen, zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe für die Dauer von zwei Jahren übertragen (§ 21 LBG).
§ 21 LBG wird für Beschäftigte analog angewandt. Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes wird der Differenzbetrag ihres bisherigen tariflichen oder außertariflichen Entgelts zur Besoldungsgruppe A 16 für die Dauer der Wahrnehmung der leitenden Funktion auf Probe für die Dauer von zwei Jahren als Zulage gewährt.
Bei Bewerberinnen und Bewerbern außerhalb des öffentlichen Dienstes erfolgt die Eingruppierung bzw. die Gewährung des außertariflichen Entgelts unter Berücksichtigung der Dauer vergleichbarer Tätigkeiten in der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (ehem. höherer Dienst), entsprechend der Regelung für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes.
Persönliches Anforderungsprofil:
- Die Leitung der Abteilung stellt hohe Anforderungen an die Persönlichkeit, die Führungsfähigkeit, das Leitungsvermögen und das Engagement der Bewerberin bzw. des Bewerbers.
- Ausgeprägte Kooperations- und Integrationsbereitschaft, die Fähigkeit zu innovativem, konzeptionellem Denken gehören ebenso zu den Voraussetzungen wie Verhandlungsgeschick, Organisationstalent sowie eine hohe soziale Kompetenz für einen motivierenden Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
- Erwartet wird zudem ein sicheres und gewandtes Auftreten in der Öffentlichkeit und vor Medienvertretungen. Die aktive Beteiligung an der Weiterentwicklung des gesamten LAVE in fachlicher und organisatorischer Hinsicht wird vorausgesetzt.
Wir bieten Ihnen:
- Eine neue berufliche Herausforderung mit verantwortungsvollen und vielseitigen Aufgaben,
- hohe Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege durch flexible Arbeitszeiten und der Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung und Teilnahme an mobiler Arbeit,
- eine Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL) für Tarifbeschäftigte,
- Angebote im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements für Ihre Gesundheitsförderung,
- ein attraktives Fortbildungsangebot für Führungskräfte.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Außerdem sehen wir uns der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßen deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen aller Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Frau Rose-Luther (02361/305-3456) und für personalrechtliche Rückfragen steht Ihnen Frau Biro (0211/3843-1228) zur Verfügung.
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung möglichst ausschließlich per E-Mail (bewerbung@mlv.nrw.de)
bis zum 31.12.2025 an das
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
- Personalreferat I B.2 -
Kennziffer: 01B2-52
Stadttor 1
40219 Düsseldorf.
Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen chronologisch abgelegt in einer PDF-Datei. Der E-Mail sind zudem der Personalbogen und die Datenschutzerklärung beizufügen (s. Anlagen).
Art des Abschlusses
- Abschluss Hochschule / Duales Studium / Berufsakademie
Berufserfahrung
- Mit Berufserfahrung (1 bis 3 Jahre)
