
Abteilungsleitung I im Ministerium der Justiz NRW – Ministerialdirigentin / Ministerialdirigent (BesGr. B 7 LBesO B NRW)
Im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen ist zum 1. September 2026 die Funktion
der Leiterin oder des Leiters der Abteilung I
(Haushalt, Liegenschaften, Organisation)
neu zu besetzen. Das mit der Funktion verbundene Amt einer Ministerialdirigentin / eines Ministerialdirigenten (Besoldungsgruppe B 7 LBesO B NRW) wird zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe (§ 21 LBG NRW) übertragen.
Aufgabenbeschreibung:
Der Aufgabenbereich der Abteilung I des Ministeriums der Justiz umfasst einen Querschnitt von Justizverwaltungssachen in den Bereichen „Haushalt, Liegenschaften und Organisation“. Die Abteilung, in der rund 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind, besteht aus sechs Referaten.
Ein zentraler Aufgabenschwerpunkt ist die Aufstellung, Verhandlung und Bewirtschaftung des Personal- und Sachhaushalts für den gesamten Geschäftsbereich der Justiz. Durch eine sachgerechte Verwendung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel ist die Funktionsfähigkeit der Justiz in allen Bereichen jederzeit zukunftssicher zu gewährleisten. Inverstieren, Priorisieren und Konsolidieren – dies werden auch in den kommenden Haushaltsjahren gleichermaßen wesentliche Leitlinien sein, an denen diese höchst verantwortungsvolle Aufgabe auszurichten sein wird. Bei alledem wird eine nachhaltig bedarfsgerechte, gute personelle Ausstattung in allen Dienstzweigen ein Kernanliegen der Justiz bleiben. Zukunftsweisende Fortentwicklungen im Haushalts- und Rechnungswesen, die Fortschreibung des Personalbedarfsberechnungssystems PEBB§Y sowie die Umsetzung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand sind weitere bedeutende Herausforderungen, die in diesem Aufgabenspektrum anstehen.
Die Liegenschaftsangelegenheiten der Justiz bilden den zweiten zentralen Aufgabenschwerpunkt der Abteilung. Durch die Finanzierung und Begleitung bedeutender Bauprojekte stellt das Ministerium sicher, dass die Justizeinrichtungen des Landes – Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugs- sowie Aus- und Fortbildungseinrichtungen – bedarfsgerecht und funktional untergebracht werden. Mit dem Justizvollzugsmodernisierungsprogramm und dem Stärkungspakt Justizvollzug stehen wichtige Großprojekte auf der Agenda, um einen zeitgemäßen, humanen und sicheren Justizvollzug auch für die Zukunft zu gewährleisten. Von gleichermaßen hoher Bedeutung sind zahlreiche Projekte für Gerichte und Staatsanwaltschaften, um nachhaltige, moderne Standorte zu erhalten oder neu zu schaffen. Das Aufgabenfeld umfasst dabei auch die Überprüfung bestehender und Entwicklung neuer, moderner Raumkonzepte. Mehr denn je steht ein ökonomisch und ökologisch verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen im Fokus. Die Angelegenheiten des Klimaschutzes, des Kraftfahrzeug- und des Vergabewesens runden das Aufgabenspektrum entsprechend ab.
Ein dritter Aufgabenschwerpunkt betrifft die Organisation der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Die Entwicklung und Modernisierung der Justiz sind Teil eines ständigen Verbesserungsprozesses und werden bewusst als Daueraufgaben wahrgenommen. Ziel ist stets die Optimierung bestehender Organisationsstrukturen, wobei sowohl die Aufbauorganisation als auch die Ablauforganisation in den Blick genommen werden. Wie andere moderne „Dienstleistungsunternehmen“ soll auch die Justiz kompetent, schnell und effizient arbeiten, um ihren verfassungsmäßigen Auftrag zu erfüllen und die Rechtsgewährung in unserem Land sicher zu stellen. Datenerhebung und -evaluation und insoweit vor allem das Controlling und die Justizstatistik sind dabei elementare Grundlagen für entsprechende Optimierungsprozesse. Zu den insoweit anstehenden Herausforderungen zählen – nur exemplarisch – neben der Strukturreform der Arbeitsgerichtsbarkeit auch Projekte zur Verbesserung der organisatorischen und technischen Unterstützung der Staatsanwaltschaften sowie allgemein zur zukunftsorientierten Organisation vor allem des Unterstützungsbereichs in einem zunehmend digitalisierten Arbeitsumfeld. Schließlich ist die Etablierung krisenfester Strukturen, die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung sowie der Schutz der Mitarbeitenden ein Aufgabenschwerpunkt von zunehmend hohem Stellenwert.
Der Leitung der Abteilung I obliegt auf allen diesen Feldern die Verantwortung für die strategische und logistische Steuerung. Sie berät die Hausspitze unter Berücksichtigung aller Justizinteressen und stellt insoweit auch eine bedeutsame Schnittstelle zur Politik dar.
Anforderungsprofil:
Für die Leitung der Abteilung I kommen nur Bedienstete in Betracht, die über mehrjährige Erfahrungen in einer Leitungsfunktion einer obersten Landesbehörde, insbesondere als Gruppen- oder stellvertretende/r Abteilungsleiter/in, und über profunde Kenntnisse in klassischen Querschnittsaufgaben der Justizverwaltung, insbesondere etwa in den Bereichen Organisation, Controlling, Haushalt, Bau und Justizvollzugsmodernisierung, verfügen.
Unverzichtbar für die Abteilungsleitung I sind zu dem umfassende Erfahrungen
- in der Planung, Steuerung und Einführung komplexer Verfahren der Justizverwaltung, insbesondere aus den Bereichen "Haushalt, Liegenschaften oder Organisation",
- in der Planung und Begleitung größerer Baumaßnahmen, dabei auch insbesondere der Zusammenarbeit mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes.
Sie/Er
- erkennt die Auswirkungen von Einzelmaßnahmen auf die Gesamtorganisation und entwickelt Veränderungsstrategien und erzielt für diese Akzeptanz,
- zeichnet sich durch ausgeprägte Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich sowie den Personalvertretungen aus,
- ist in der Lage, die Interessen der Justiz des Landes in Zusammenarbeit mit anderen Landesressorts, den Justizverwaltungen anderer Länder, dem Bundesministerium der Justiz und den Justizministerien anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vertreten,
- denkt und handelt strategisch und organisationsbezogen,
- verfügt über Führungskompetenz in der digitalen Welt,
- ist entschlussfreudig und durchsetzungsfähig; besitzt hohe Leistungsfähigkeit und übernimmt von sich aus Verantwortung,
- ist in der Lage, die Diversität ihrer/seiner Mitarbeitenden konstruktiv und gewinnbringend zu fördern und zu nutzen,
- führt kollegial, kommunikativ und integrativ,
- nutzt Konflikte konstruktiv, sucht konsensfähige Lösungen,
- reflektiert und überprüft selbstkritisch eigenes Handeln und Denken und
- erfüllt die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen.
Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen, kann aber auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden. Eine flexible Arbeitszeitgestaltung, auch in den Nachmittagsstunden, wird in diesem Fall vorausgesetzt (Job-Sharing).
Berufserfahrung
- Mit Berufserfahrung (1 bis 3 Jahre)
