
Apothekerinnen / Apotheker als Pharmaziedezernetinnen oder Pharmaziedezernenten (m/w/d) für das Dezernat 24 im Bereich Aufgaben nach dem Arzneimittelgesetz
Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit mehr als 2.000 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen uns als verantwortungsvolle Dienstleistende, die staatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen.
Sie wollen einen aufregenden Beruf mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten? Dann werden auch Sie Teil unseres Teams!
Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 24 am Dienstort in Arnsberg mehrere
Apothekerinnen / Apotheker (m/w/d) als Pharmaziedezernentinnen / Pharmaziedezernenten im Bereich Aufgaben nach dem Arzneimittelgesetz
(Besoldungsgruppe A 13-14 LBesO A NRW bzw. Entgeltgruppe 13-14 der EGO zum TV-L)
Die ausgeschriebenen Stellen sind unbefristet.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann eine Einstellung im Beamtenverhältnis in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 LBesO A NRW ebenso wie eine statusgleiche Übernahme von verbeamteten Bewerbenden bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 LBesO A NRW erfolgen.
Die Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis erfolgt in der EG 13 der EGO zum TV-L. Bewerbende, die bereits in der EG 14 der EGO zum TV-L bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden.
Entwicklungsmöglichkeiten sind vorhanden.
Ihre Aufgaben
Wir suchen Sie zur Mitwirkung an der Durchsetzung des Arzneimittelgesetzes im Regierungsbezirk Arnsberg im Fachbereich medizinische und pharmazeutische Angelegenheiten.
Ihre Hauptaufgaben umfassen:
- Überwachungsaufgaben nach dem Arzneimittelgesetz:
Sie nehmen Überwachungsaufgaben nach dem Arzneimittelgesetz wahr und überwachen dabei insbesondere Arzneimittelhersteller, Großhändler, Blut- und Gewebeeinrichtungen, Sponsoren von klinischen Prüfungen sowie Vertriebsunternehmen. Im Rahmen dieser Tätigkeit wird eine Ausbildung zur GxP-Inspektorin oder zum GxP-Inspektor (mehrjährig) erfolgen. - Durchführung von Inspektionen:
Sie führen GxP-Inspektionen im Regierungsbezirk im Rahmen der Regelüberwachung, der Erlaubniserteilung oder anlassbezogen durch. Ebenso führen Sie GMP-Inspektionen in Staaten außerhalb der Europäischen Union bei Arzneimittel- und Wirkstoffherstellern durch. Zudem führen Sie Prüfungen und ggf. Inspektionen im Zusammenhang mit Anzeigen einer erlaubnisfreien Herstellung von Arzneimitteln durch. - Weitere Tätigkeiten:
Sie bearbeiten Arzneimittelzwischenfälle sowie Anfragen zu pharmazeutischen Fragestellungen und arbeiten in nationalen und ggf. internationalen Fachgremien und Arbeitsgruppen.
Ihr fachliches Profil
Bewerbende müssen mindestens über folgende Voraussetzung verfügen:
- Eine Approbation als Apothekerin oder Apotheker.
Wünschenswert wären darüber hinaus:
- Gute Kenntnisse der GxP- Vorschriften,
- gute Kenntnisse des Arzneimittelrechts,
- möglichst mehrjährige praktische Berufserfahrung überwiegend in der Herstellung, Qualitätskontrolle oder Qualitätssicherung in der pharmazeutischen Industrie,
- die Qualifikation nach § 15 AMG bzw. die Qualifikation als GMP-Inspektorin oder Inspektor, alternativ praktische Berufserfahrung in der pharmazeutischen Überwachung,
- fundierte Kenntnisse und sicherer Umgang mit den wichtigsten MS Office-Anwendungen (insbesondere MS Word, Excel, Powerpoint und Outlook) sowie eine Affinität zu Computersystemen und
- gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift.
Ihr persönliches Profil
Die Tätigkeit ist im größeren Umfang mit Dienstreisen verbunden. Ein Führerschein der Klasse B bzw. Fahrdienst durch eine Arbeitsassistenz im Sinne des SGB IX ist erforderlich.
Die Bereitschaft zur Teilnahme an Dienstreisen zur Überwachung von Betriebsstätten in außereuropäischen Staaten wird vorausgesetzt.
Zwingend erforderlich ist das Interesse und die Bereitschaft zum Absolvieren einer Ausbildung zur GxP-Inspektorin oder zum GxP-Inspektor.
Weiterhin handelt es sich bei der Aufgabenstellung um eine interessante Tätigkeit in der Arzneimittelüberwachung in einem multiprofessionellen Team. Sie erfordert eine offene und kooperative Einstellung und Bereitschaft zur Teamarbeit.
Daher sollten folgende Eigenschaften zu Ihren Stärken zählen:
- Sie verfügen über eine hohe Verantwortungsbereitschaft und Belastbarkeit.
- Sie verfügen über ein sicheres Auftreten und Verhandlungsgeschick.
- Sie arbeiten engagiert, ergebnisorientiert, strukturiert und selbständig.
- Sie haben die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit.
Wir bieten Ihnen
- Spannende Themen! Arzneimittel | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)
- Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf! Sie können Privates und Berufliches durch flexible Arbeitszeitmodelle und Home-Office in ein ausgewogenes und gesundes Gleichgewicht bringen.
- Familienfreundlichkeit! Sie erfahren in unterschiedlichen Lebenssituationen Unterstützung – FAMILIE wird hier großgeschrieben, dafür sind wir zertifiziert!
- Individuelle Entwicklung! Sie profitieren von einem umfangreichen Fortbildungsangebot mit jährlich über 1000 Seminaren u. a. in der Fortbildungsakademie des Landes NRW.
- Gesundes Arbeiten! Sie fördern Ihre Gesundheit durch die attraktiven Angebote unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Wollen Sie ein Teil unseres Teams werden?
Dann reichen Sie Ihre vollständige Bewerbung bitte unter folgendem Link bis zum 01.03.2026 über unser online-Bewerbungsportal ein:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100535246
Bei Fragen zu fachlichen Inhalten stehen Ihnen Frau Dr. Lackner (Tel.: 02931 82 2374) und bei Fragen zum Bewerbungsverfahren Herr Lemke (Tel.: 02931 82 2112) zur Verfügung.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens bei der Bezirksregierung Arnsberg automatisiert weiterverarbeiten, speichern und übermitteln.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher sind wir an der Bewerbung von entsprechend qualifizierten Frauen besonders interessiert. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.
Wir begrüßen die Bewerbung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen nach Maßgabe des SGB IX.
Kulturelle Vielfalt ist uns in der Landesverwaltung wichtig, daher freuen wir uns ebenfalls über Bewerbungen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Wir freuen uns auf Sie!
Art des Abschlusses
- (qualifizierender) Hauptschulabschluss
- Abschluss Hochschule / Duales Studium / Berufsakademie
Berufserfahrung
- Mit Berufserfahrung (1 bis 3 Jahre)
