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Befristete Sachbearbeitung (m/w/d) in der  Kriminaltechnischen Untersuchungsstelle (EG 9b TV-L)

Befristete Sachbearbeitung (m/w/d) in der Kriminaltechnischen Untersuchungsstelle (EG 9b TV-L)

locationKrefelder Str. 555, 41066 Mönchengladbach, Deutschland
Mit Berufserfahrung (1 bis 3 Jahre)

Im Kriminalkommissariat 23 der Direktion Kriminalität ist ab sofort eine befristete Teilzeitstelle (58 %) im Rahmen der Elternzeitvertretung, voraussichtlich bis zum 01.09.2028 als

Sachbearbeitung (m/w/d) in der
Kriminaltechnischen Untersuchungsstelle
(EG 9b TV-L)

zu besetzen.

Das Polizeipräsidium Mönchengladbach ist eine Kreispolizeibehörde mit ca. 840 Beschäftigten, davon ca. 700 Beamtinnen und Beamte.

Eine flexible und familienorientierte Personalpolitik ermöglicht den Beschäftigten eine gute Balance von Beruf und Familie. Umfangreiche Angebote wie eine individuelle und flexible Arbeitszeitgestaltung, Telearbeitsplätze und ein vielfältiges Gesundheitsmanagement tragen hierzu bei. Durch die gute Infrastruktur mit zwei Hauptbahnhöfen und vier angrenzenden bzw. durchquerenden Bundesautobahnen ist Mönchengladbach von den Ballungszentren Düsseldorf, Köln und dem Ruhrgebiet innerhalb kürzester Zeit zu erreichen.

Organisatorische Anbindung

Die o.g. Stelle ist der Leitung des Kriminalkommissariats 23 (KK 23) unterstellt. Der Dienstort ist Mönchengladbach.

Das Sachgebiet KK 23 ist für folgende Themenbereiche zuständig:

Erkennungsdienst, Kriminaltechnische Untersuchung, Kriminallabor, Daktyloskopie, Fotolabor

Aufgabenbereiche:

Laborarbeiten:

  • Sichtbarmachen, Sichern und Bewerten von Spuren mit Hilfe unterschiedlicher chemischer, physikalischer und optischer Methoden

Spurensicherung

  • Eigenverantwortliche Sichtbarmachung, Sicherung sowie Prüfung und Bewertung tatrelevanter Spuren
  • Asservierung der verschiedensten Spuren
  • Dokumentation der Tatorte z.B. durch Fertigen von Spurensicherungsberichten oder Tatortskizzen
  • Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen
  • Unterstützung bei Leichenschauen sowie Teilnahme an Obduktionen

Kriminaltechnische Bearbeitung von Betäubungsmitteln und unbekannten Stoffen


Formale Voraussetzungen

Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als

  • Chemisch-Technische*r-Assistent*in
  • Biologisch-Technische*r-Assistent*in
  • Chemielaborant*in

oder

Erfolgreich abgeschlossenes Bachelor-Studium im Bereich der angewandten Naturwissenschaften (B.Sc.) z. B. Forensic Science, Crime Science

und

eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B

Wünschenswerte Voraussetzungen

  • mehrjährige und einschlägige Berufserfahrung

Erfolgssichernde Kompetenzmerkmale

  • Planungs- und Koordinationsfähigkeit
  • Kriminalistisches/kriminologisches Denk- und Urteilsvermögen
  • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
  • Körperliche Belastbarkeit (z.B. Knien, Bücken, Heben, Tragen (ggf. unter Verwendung von Hilfsmitteln), auch unter Zwangshaltung)
  • Grundkenntnisse der gängigen Office-Programme
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen, die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlich sind
  • Hohe psychische Belastbarkeit insbesondere bei der Teilnahme an Leichenschauen oder Obduktionen
  • Bereitschaft zum Dienst auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie zur Durchführung von Rufbereitschaften

Wir bieten Ihnen

  • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im öffentlichen Dienst,
  • gute Verkehrsanbindung,
  • öffentliche Kantine mit wechselndem Frühstücks- und Mittagsangebot,
  • die Möglichkeit zur Teilnahme an internen und externen Fort- und Weiterbildungen,
  • 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche, zusätzlich 24.12 und 31.12 frei,
  • ein 2-wöchiges Ferienprogramm für Kinder zwischen 6-12 Jahren in den Sommerferien (anteilig kostenpflichtig).

Hinweise:

Bewerbungen von Menschen aller Geschlechter sind ausdrücklich erwünscht.

Uns liegt die berufliche Entwicklung von Frauen besonders am Herzen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sowie Menschen mit einer Migrationsgeschichte.

Wir weisen darauf hin, dass bestimmte Bereiche von Behörden und öffentlichen Einrichtungen als besonders sicherheitsempfindlich eingestuft sind. Es gilt daher, diese Bereiche besonders vor Angriffen von außen zu schützen.

Jede Person, die Zugang zu solchen Einrichtungen hat, muss vertrauenswürdig und zuverlässig sein. Um dies zu überprüfen, müssen Personen mit Zugang zu besonders schützenwerten Einrichtungen eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen.

Wir bitten daher mit Übersendung Ihrer Bewerbung auch um Ihre ausdrückliche Zustimmung zu einer Sicherheitsüberprüfung über unsere polizeilichen Informationsdienste.

Gesetzliche Grundlage für Sicherheitsüberprüfungen in Nordrhein-Westfalen ist das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SÜG NRW).

Weiterhin werden die gesundheitlich-körperliche Eignung für berufsfeldtypische Aufgaben sowie die Bereitschaft zum Dienst bei besonderen Einsatzlagen der Polizei auch außerhalb der Regelarbeitszeit vorausgesetzt.

Der zentrale Einsatzort ist Mönchengladbach.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt bei dieser Teilzeitstelle 23 Stunden und 54 Minuten.

Verfahren:

Ihre schriftliche Bewerbung reichen Sie bitte bis zum 10.08.2026 über das Jobportal Polizei NRW ein.

Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:

  1. ein Nachweis über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung/Tätigkeit entsprechend der formellen Voraussetzungen
  2. ein Anschreiben unter Angabe der „wünschenswerten Voraussetzungen“, die Sie erfüllen und ggfls. dazu vorhandene Nachweise
  3. ein aktueller Lebenslauf
  4. Zustimmung zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung

Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige Bewerbungen Berücksichtigung finden können.

Sofern Sie bereits bei einer Behörde arbeiten, ist in der Bewerbung das Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

Die Auswahlentscheidung wird auf Grundlage eines strukturierten Interviews erfolgen.

Informationsmöglichkeiten:

Für weitere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen Herr EKHK Ritz (02161/29-12300), zur Verfügung.

Zum Auswahlverfahren kann Frau Barbee (02161/29-17113) Auskunft erteilen.

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Datenschutzhinweise für Stellenausschreibungen des Polizeipräsidiums Mönchengladbach

– Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)–

Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung:

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist das

  • Polizeipräsidium Mönchengladbach, Krefelder Straße 555, 41066 Mönchengladbach

Sie erreichen die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n unter:

2. Welche Daten verarbeiten wir und aus welchen Quellen stammen diese?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten. Diese Daten entstammen aus den von Ihnen zugesandten Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate).

3. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) zu verschiedenen Zwecken. Grundsätzlich kommen als Zwecke der Verarbeitung in Betracht:

Die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO), zur Wahrung einer Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO i. V.m § 18 DSG NRW) und aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO).

Mit dem Zusenden der Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeiten dürfen.

4. Wer bekommt meine Daten?

Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich vom Polizeipräsidium Mönchengladbach verwendet und dort erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung des Bewerbungsprozesses betraut sind.

5. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Bewerbungsprozesses. Wenn es im Anschluss des Bewerbungsverfahrens zu einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis kommt, werden die Daten in die Personalakte überführt. Ansonsten endet der Bewerbungsprozess mit dem Zugang einer Absage beim Bewerber. Spätestens 3 Monate nach Zugang der Absage werden die Daten datenschutzrechtlich unbedenklich vernichtet. Dies gilt nicht, soweit die Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im konkreten Fall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Dauer eines Rechtsstreits) erforderlich ist.

6. Welche Datenschutzrechte habe ich?

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beschränkt werden diese Rechte aufgrund der §§ 11 – 13 DSG NRW. Zur Ausübung der vorgenannten Rechte können Sie sich an die im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ genannten Stellen wenden.

Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO erfolgt, können Sie dieser Verarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in Art. 21 DS-GVO widersprechen. Weitere Hinweise zu Ihrem Widerspruchsrecht finden Sie am Ende dieser Datenschutzhinweise in der „Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO“.

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO), wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs. Die für unsere Behörde zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW).

7. Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Bereitstellung von Daten. Im Rahmen Ihrer Bewerbung sollen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Bewerbung erforderlich sind.

Ohne diese Daten werden wir jedoch Ihre Aufnahme in den Bewerbungsprozess ablehnen müssen.

8. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?

Unserer Entscheidungsfindung im Rahmen des Bewerbungsprozesses beruht nicht auf einer automatisierten Verarbeitung gemäß Artikel 22 DS-GVO.

9. Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung genutzt?

Ihre Daten werden nicht zu einer Profilbildung (Profiling) genutzt. Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte zu analysieren oder vorherzusagen.

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen.

Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Das Recht auf Widerspruch gegenüber einer öffentlichen Stelle besteht weiterhin gemäß § 14 DSG NRW nicht, soweit an der Verarbeitung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, oder eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst an die in den Datenschutzhinweisen im Abschnitt „Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?“ - genannten Stellen gerichtet werden.

Art des Abschlusses

  • Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss
  • Abschluss Hochschule / Duales Studium / Berufsakademie

Berufserfahrung

  • Mit Berufserfahrung (1 bis 3 Jahre)

Bilder

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