
Beschäftigte / Beschäftigter im allgemeinen Vollzugsdienst bei der Mutter-Kind-Einrichtung (m/w/d)
Bei der Mutter-Kind-Einrichtung des Justizvollzugskrankenhauses des Landes Nordrhein-Westfalen in Fröndenberg ist eine Stelle als
„Beschäftigte/r im allgemeinen Vollzugsdienst“ (m/w/d) zu besetzen.
Die Mutter-Kind-Einrichtung beim Justizvollzugskrankenhaus NRW (MKE) ist die einzige Einrichtung des offenen Vollzuges für 16 inhaftierte Mütter und insgesamt 20 Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren in Nordrhein-Westfalen. Die Einrichtung ist einerseits eine Justizvollzugsanstalt für zu Haftstrafen verurteilte Frauen und andererseits für die Unterbringung der Kinder eine Einrichtung der stationären Jugendhilfe. Grundlage dieser Hilfe zur Erziehung sind die §§ 27 ff, 34 und 19 SGB VIII.
Einstellungsvoraussetzung für die oben ausgeschriebene Stelle ist eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Erzieher*in, zum/zur Heilerziehungspfleger*in oder zum/zur Kinderpfleger*in mit Weiterbildung zur (sozial)pädagogischen Fachkraft.
Die Einstellung erfolgt zunächst befristet im Beschäftigtenverhältnis. Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist beabsichtigt; insofern muss die Bereitschaft bestehen, die zweijährige Ausbildung für Beamte im allgemeinen Vollzugsdienst (Laufbahngruppe 1.2) zu absolvieren.
Nähere Informationen zum Berufsbild und zu den Einstellungsvoraussetzungen der Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes können dem nachfolgend aufgeführten Link entnommen werden: https://www.justiz.nrw.de/Karriere_neu/berufsbilder_2019/berufe_im_justizvollzug/12beamter_im_allgemeinen_vollzugsdienst/index.php
Die angehängten Erklärungen und den Fragebogen fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung bei.
Art des Abschlusses
- Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss