
Funktion der Leitung Fachpolitik (w/m/d) bei der Vertretung des Landes NRW bei der Europäischen Union in Brüssel
Bei der zum Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen gehörenden
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union in Brüssel
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Bereich „Umwelt, Naturschutz und Verkehr“ die Funktion der Leitung Fachpolitik (w/m/d) mit dem Schwerpunkt „Mobilität“ im Wege der Abordnung zu besetzen. Die Tätigkeit in der Landesvertretung ist auf 3 Jahre befristet, eine einmalige Verlängerung der Abordnung auf bis zu insgesamt 5 Jahre ist bei Bewährung in der Tätigkeit möglich.
Dienstort ist während der Abordnung Brüssel und danach Düsseldorf.
Die Landesvertretung in Brüssel ist die Schnittstelle zwischen den EU-Institutionen, europäischen Interessenvertretungen, dem Landtag sowie der Staatskanzlei und den Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen und dient einer wirksamen Vertretung der Landesinteressen auf europäischer Ebene.
Aufgabe der Leitung Fachpolitik ist es, im Bereich Mobilität, Verkehr und transeuropäische Netze die Arbeit der EU-Institutionen zu verfolgen, ständige Kontakte zu allen relevanten Stellen in Brüssel und in Nordrhein-Westfalen zu halten sowie Kontakte und Gesprächstermine in Brüssel herzustellen und zu begleiten, den Informationsfluss zwischen den europäischen Institutionen und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr zu gewährleisten sowie wichtige politische und administrative Entwicklungen zu beobachten und zu analysieren.
Zu den Aufgaben gehört ferner
- die fachliche Vorbereitung von Terminen des Ministerpräsidenten, des Ministers für Umwelt, Naturschutz und Verkehr bzw. des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei sowie der jeweiligen Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre in Brüssel,
- die Organisation von Veranstaltungen/Fachkonferenzen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium,
- die Betreuung von spezifischen Zielgruppen und Besuchergruppen in Brüssel, die Vermittlung von Gesprächspartnerinnen und -partnern und Referentinnen und Referenten aus den europäischen Institutionen.
Was bringen Sie mit?
Folgende fachliche Anforderungen müssen Sie erfüllen:
- abgeschlossenes Hochschulstudium, bevorzugt in einer natur- oder ingenieurwissenschaftlichen oder vergleichbaren Fachrichtung;
- gute Kenntnisse der europäischen Institutionen und der Entscheidungsprozesse innerhalb der Europäischen Union;
- nachgewiesene Kenntnisse im Bereich Mobilität;
- nordrhein-westfälische und weitergehende Kontakte und Netzwerke im Politikfeld Mobilität, Verkehr, transeuropäische Netze, Schienenverkehr oder Dekarbonisierung des Verkehrssektors sind wünschenswert.
Darüber hinaus ist Verwaltungserfahrung, insbesondere in der Ministerialverwaltung, von Vorteil.
Daneben erwarten wir insbesondere folgende übergreifende Kompetenzen:
- ausgeprägtes intellektuelles Potenzial, d.h. Kreativität, strategisches Denkvermögen und Offenheit für übergreifende und neue Themen
- hohe schriftliche und mündliche Kommunikationskompetenz
- sehr gut ausgeprägte Kooperationskompetenz
Für die Tätigkeit in Brüssel sind Fremdsprachenkenntnisse von hoher Bedeutung. Als Zugangsvoraussetzung müssen mindestens Sprachkenntnisse der Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens in englischer Sprache sowie ausbaufähige Kenntnisse der französischen Sprache nachgewiesen werden. Diese sind binnen der ersten sechs Monate des Einsatzes in der Landesvertretung mindestens auf das Niveau B 2 aufzubauen.
Weiterhin sind die Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen sowie ein hohes Maß an Eigeninitiative und Engagement auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten Voraussetzung.
Was wir bieten:
- einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz,
- flexible Arbeitszeiten, gute Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben – auch durch Möglichkeiten zur Arbeit im Homeoffice
- moderne technische Ausstattung
- attraktives Umfeld der Dienststelle mit guter Anbindung an den ÖPNV
- gutes Arbeitsklima mit attraktiven Gemeinschaftsangeboten
Nach den Voraussetzungen der §§ 73 LBesG NRW in Verbindung mit §§ 52 ff. BBesG werden Auslandsdienstbezüge gewährt. Auch Schulbeihilfe kann im Einzelfall gewährt werden. Bei einem Umzug ins Ausland werden nach den einschlägigen Vorschriften zusätzlich die Umzugskosten erstattet und ggf. Trennungsentschädigung gewährt.
Hier noch einige rechtliche Rahmenbedingungen und Hinweise
- Die ausgeschriebene Position ermöglicht eine Besoldung von A 13 bis A 16 LBesO A bzw. eine entsprechende tarifliche Vergütung.
- Mit einem dreijährigen Einsatz in der Landesvertretung werden alle Verwendungsanforderungen des § 29 LVO NRW für die Übernahme einer Führungsaufgabe erfüllt.
- In der Staatskanzlei werden Stellenbesetzungen grundsätzlich auch in Teilzeit vorgenommen, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.
Unsere Leitlinien im Auswahlverfahren
Leistung, Befähigung und fachliche Eignung sind ausschlaggebend für die Besetzung.
Die eingehenden Bewerbungen werden einer Vorauswahl unterzogen.
In das Auswahlverfahren werden Elemente des "Assessment-Center-Verfahrens" integriert. Dies bedeutet, dass Bewerberinnen / Bewerber bei einer persönlichen Vorstellung im Rahmen von Arbeitsprobe, Rollenspiel und Interview in Situationen hineingestellt werden, die im Hinblick auf die zukünftigen Aufgaben charakteristisch sind. Die Bewerberinnen/Bewerber sollen dabei zeigen, wie professionell sie in künftigen Berufssituationen handeln.
Uns ist es ein wichtiges Anliegen, die Gleichstellung von Frau und Mann voranzubringen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen - und diesen gleichgestellte behinderte Menschen - vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigt.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Wie können Sie sich bewerben?
Eine Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 02.07.2025 vorzugsweise per Mail an:
oder das Personalreferat des
Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, 40190 Düsseldorf
Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:
1. ein Anschreiben,
2. ein aktueller Lebenslauf,
3. Abschlusszeugnisse, durch die das Vorliegen der geforderten Ausbildung nachgewiesen wird,
4. Arbeitszeugnisse
5. eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte
(wenn Sie im öffentlichen Dienst tätig sind oder waren),
6. ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i.S.d. § 2 SGB IX.
Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bei Bewerbungen per Mail geben Sie bitte in der Betreffzeile Ihrer Mail „Az.: 33/25“ an. Die Unterlagen sind in einem Dokument zusammenzufassen und ausschließlich im PDF-Format zu übersenden. Die PDF-Datei darf eine Größe von max. 20 MB haben. Bitte beachten Sie, dass die Mailkommunikation unverschlüsselt, das heißt über nicht gesichertem Weg, erfolgt.
Bei Übersendung auf dem Postweg: Bitte übersenden Sie keine Originale, sondern ausschließlich Kopien der o.a. Unterlagen, da wir diese nicht zurücksenden. Bitte verwenden Sie auch keine Bewerbungsmappen, sondern heften Ihre Unterlagen lediglich zusammen.
Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich und gemäß der geltenden Datenschutzvorschriften behandelt. Sie werden ausschließlich zur Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens verwendet. Es haben nur berechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang zu Ihren Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden bis zum vollständigen Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens gespeichert. Danach werden Ihre Daten gelöscht. Rückfragen im Zusammenhang mit dem Datenschutz beantwortet Ihnen der Datenschutzbeauftragte des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Herr Grabowski (Tel.: 0211/4566-584; E-Mail: Datenschutz@munv.nrw.de).
Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen zur Verfügung:
a)
im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr:
Herr Dr. Dirk Künzel (Tel. 0211/4566-227)
b)
im Personalreferat der Staatskanzlei:
Frau Sabrine Ahmadou-Balghot (Tel. 0211/837-1204)
c)
in der Landesvertretung
Herr Rainer Steffens (Tel. 00322/7391-747) und
Frau Susanne Metzler (Tel. 00322/7391-729)
Art des Abschlusses
- Abschluss Hochschule / Duales Studium / Berufsakademie