
Hauptdezernentin / Hauptdezernent (m/w/d) für das Dezernat 20 - Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen
Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit über 2.000 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt- und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen uns als verantwortungsvolle Dienstleistende, die staatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen.
Sie wollen einen aufregenden Beruf mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten? Dann werden auch Sie Teil unseres Teams!
Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 20 – Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen - am Dienstort Arnsberg
eine Hauptdezernentin oder einen Hauptdezernenten (m/w/d)
(Besoldungsgruppe A 15 LBesO A NRW / Entgeltgruppe 15 EGO TV-L)
Ihre fachlichen Aufgaben
- Leitung des Gesamtdezernats: In Ihrer Verantwortung liegt die ortsübergreifende Leitung des Gesamtdezernats und die Wahrnehmung der Vorgesetztenfunktion für ca. 100 Beschäftigte des Dezernates 20 an insgesamt 11 Standorten. Daneben haben Sie auch eigene Dezernentinnen- oder Dezernentenaufgaben.
- Koordination: Sie koordinieren das Einrichtungsmanagement inklusive der Haushalts- und Vergabeangelegenheiten sowie die Abstimmung der Zusammenarbeit mit externen Partnern. Dazu gehören u. a. Standortkommunen und zuständige Polizeibehörden einschließlich der Polizei-Verbindungsstelle der Bezirksregierung. Ein besonderer Fokus liegt auf der rechtlichen Bewertung und Koordination komplexer juristischer Fragestellungen aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Zwingende Anforderungsmerkmale
Diese Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte des Geschäftsbereichs des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, die folgende Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung erfüllen:
- Befähigung zum Richteramt,
- ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 LBesO A NRW,
- Ausübung einer Führungsfunktion für die Dauer von mindestens vier Jahren,
- nachgewiesene Rotation von mindestens einem Jahr in eine Behörde bzw. Einrichtung außerhalb der Stammbehörde gemäß dem Rahmenkonzept zur Personalentwicklung des Ministeriums des Innern Nordrhein-Westfalen i. d. F. v. 22.12.2022.
Bewerben können sich auch Beschäftigte des Geschäftsbereichs des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, die sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit einer Eingruppierung mindestens in die Entgeltgruppe 15 EGO TV-L bzw. TVöD befinden und die im Übrigen die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen.
Um eine an den rechtlichen Grundsätzen der Bestenauslese orientierte Auswahlentscheidung treffen zu können, wird für Tarifbeschäftigte eine Leistungsbewertung erstellt, die einen Vergleich mit Beamtinnen und Beamten ermöglicht.
Anforderungsprofil (beschreibend)
Die mit der Funktion verbundenen Aufgaben erfordern:
- eine durch herausgehobene dienstliche Beurteilung nachgewiesene überdurchschnittliche Ausprägung der sozialen Kompetenz und der Führungskompetenz,
- mindestens dreijährige Erfahrung in Führungsfunktion in einem für Asyl zuständigen Dezernat,
- mindestens einjährige Erfahrung im Bereich Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen,
- nachgewiesene tiefgehende Kenntnisse der maßgeblichen Asylprozesse und deren Koordinierung,
- den Nachweis des Einsatzes in mindestens zwei unterschiedlichen Arbeitsbereichen,
- ein überdurchschnittliches Maß an Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, Eigeninitiative, Einsatzbereitschaft, Überzeugungskraft und eine ausgeprägte Konfliktfähigkeit,
- Erfahrung in der (stellv.) Wahrnehmung der Funktion einer Dezernatsleitung,
- Bereitschaft zur digitalen Transformation von Verwaltungsprozessen.
Wir bieten Ihnen
- Spannende Themen! Bezirksregierung Arnsberg
- Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf! Sie können Privates und Berufliches durch flexible Arbeitszeitmodelle und Home-Office in ein ausgewogenes und gesundes Gleichgewicht bringen.
- Familienfreundlichkeit! Sie erfahren in unterschiedlichen Lebenssituationen Unterstützung – FAMILIE wird hier großgeschrieben, dafür sind wir zertifiziert!
- Individuelle Entwicklung! Sie profitieren von einem umfangreichen Fortbildungsangebot mit jährlich über 1000 Seminaren u. a. in der Fortbildungsakademie des Landes NRW.
- Gesundes Arbeiten! Sie fördern Ihre Gesundheit durch die attraktiven Angebote unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Wollen Sie Teil unseres Teams werden?
Dann richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 08.02.2026 (Eingang bei der Bezirksregierung Arnsberg) unter Nennung der Kennziffer „11-HD 20“ per E-Mail an die
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 11
59821 Arnsberg
Funktionspostfach: bewerbungen11@bra.nrw.de.
Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Abteilungsdirektor Dr. Andreas Hohlfeld, Bezirksregierung Arnsberg, Tel.: 02931/82-2020 zur Verfügung.
Für Fragen hinsichtlich des Bewerbungsverfahrens wenden Sie sich bitte an Herrn Leitenden Regierungsdirektor Florian Frey, Bezirksregierung Arnsberg Tel.: 02931/82-2100.
Ihrer Bewerbung legen Sie bitte diejenigen Unterlagen bei, die gemäß der Bewerbungscheckliste erforderlich sind. Sie finden diese Checkliste auf der Seite https://www.bra.nrw.de/-696 im Downloadbereich.
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen lediglich in Kopie ein, da wir diese nicht zurücksenden.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens bei der Bezirksregierung Arnsberg automatisiert weiterverarbeiten, speichern und übermitteln.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich unter Beachtung der dienstlichen Anforderungen möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher sind wir an der Bewerbung von entsprechend qualifizierten Frauen besonders interessiert. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.
Wir begrüßen die Bewerbung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen nach Maßgabe des SGB IX.
Kulturelle Vielfalt ist uns in der Landesverwaltung wichtig, daher freuen wir uns ebenfalls über Bewerbungen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Wir freuen uns auf Sie!
Art des Abschlusses
- (qualifizierender) Hauptschulabschluss
