
Haustechnikerin/Haustechniker im Hausmeisterdienst (w/m/d)
Büscherstraße 2-6, 45131 Essen, Deutschland
Installation, Reparatur und Wartung
Beim Polizeipräsidium Essen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Haustechnikerin/Haustechniker im Hausmeisterdienst (w/m/d) zu besetzen.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt nach EG 5 TV-L.
Es handelt sich hierbei um eine unbefristete Vollzeitstelle.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung.
Dies sind schwerpunktmäßig Ihre Aufgaben:
- Regelmäßige Kontrolle und Wartung technischer und sanitärer Einrichtungen und Anlagen der zugewiesenen Liegenschaften
- Durchführung kleinerer Reparaturarbeiten (z. B. defekte Teile auswechseln, Heizkörper entlüften, Bodenbeläge reparieren)
- Reinigung und Pflege der Grünanlagen, Wege und Höfe
- Wahrnehmung der Räum- und Streupflicht bzw. Kontrolle des Winterdienstes durch Dritte
- Durchführung kleinerer Transportarbeiten und der Umzüge
- Unterstützung der Facharbeiter bei Streich-, Maler- oder Verlegearbeiten
- Begleitung und Kontrolle von Fremdfirmen
Diese Voraussetzungen müssen Sie mitbringen:
- erfolgreich abgeschlossene mindestens dreijährige handwerkliche Berufsausbildung
- gültige Fahrerlaubnis der Klasse B
Das ist wünschenswert:
- Bereitschaft zur Leistung einsatzbedingter Überstunden, zur Arbeit an Wochenenden und Feiertagen, sowie Teilnahme an Rufbereitschaft
- Gültige Fahrerlaubnis der Klasse C1
- Kenntnisse im Umgang mit gängigen MS-Office-Anwendungen
Weitere wichtige Hinweise entnehmen Sie bitte der vollständigen Stellenanzeige im Bewerbungsportal.
Interesse geweckt?
Für Ihre aussagekräftige Bewerbung nutzen Sie bitte das Bewerbungsportal.
Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:
- ein Anschreiben
- ein aktueller Lebenslauf
- Nachweis der geforderten Berufsausbildung
- vorhandene Arbeitszeugnisse
- Nachweis der gültigen Fahrerlaubnis
- ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i. S. d. § 2 SGB IX.
Unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Art des Abschlusses
- Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss