
Informations- und Kommunikationstechnikerin / Informations- und Kommunikationstechniker (w/m/d)
Büscherstraße 2-6, 45131 Essen, Deutschland
Teilzeit
Mit Berufserfahrung (1 bis 3 Jahre)
Beim Polizeipräsidium Essen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Informations- und Kommunikationstechnikerin / Informations- und Kommunikationstechniker (w/m/d) zu besetzen.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Eingruppierung erfolgt nach EG 10 TV-L.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung.
Das sind schwerpunktmäßig Ihre Aufgaben:
- Planung, Installation und Inbetriebnahme von Telekommunikations-, Video-, Audio- und Sicherheitstechnik
- Wartung und Betrieb der Telekommunikations-, Video-, Audio- und Sicherheitstechnik
- Beratung der Fachdienststellen in Themen der Telekommunikations-, Video-, Audio- und Sicherheitstechnik
- Teilnahme an der technischen Rufbereitschaft außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
Diese Voraussetzungen müssen Sie mitbringen:
- abgeschlossenes Fachhochschulstudium in den Bereichen Kommunikations- und Informationstechnik oder Elektrotechnik/Nachrichtentechnik oder
- abgeschlossene Ausbildung zur staatlich geprüften Technikerin / zum staatlich geprüften Techniker Fachrichtung Elektrotechnik (Information/Kommunikation) oder
- abgeschlossene Berufsausbildung einschließlich Vorläuferberufe als
- Informationselektronikerin/Informationselektroniker oder
- IT-System-Elektronikerin/IT-System-Elektroniker oder
- Elektronikerin/Elektroniker Fachrichtung Informations- und Systemtechnik
- einschlägige Berufserfahrung in Wartung und Betrieb von Telekommunikationsanlagen von mindestens einem Jahr
- Fahrerlaubnis Klasse B
Das ist wünschenswert:
- Fundierte Fachkenntnisse in den Bereichen Telekommunikationstechnik, Netzwerktechnologien, Audiotechnik, Sicherungssysteme und Videotechnik
Interesse geweckt?
Für Ihre aussagekräftige Bewerbung nutzen Sie bitte das Bewerbungsportal:
Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:
- ein Anschreiben
- ein aktueller Lebenslauf
- Nachweis des geforderten Studiums / der geforderten Ausbildung
- vorhandene Arbeitszeugnisse
- Nachweis der gültigen Fahrerlaubnis
- ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i.S.d. § 2 SGB IX.
Unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Art des Abschlusses
- Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss
- Meister / Techniker
- Abschluss Hochschule / Duales Studium / Berufsakademie
Berufserfahrung
- Mit Berufserfahrung (1 bis 3 Jahre)