
Justizbeschäftigte / Justizbeschäftigter in der Serviceeinheit (w/m/d)
Bei dem Amtsgericht Essen sind ab sofort mehrere befristete Stellen mit der Option auf Dauerbeschäftigung
als Justizbeschäftigte/r (m/w/d) in der Laufbahngruppe 1, 2.
zu besetzen. Die Arbeitszeit beträgt derzeit wöchentlich 39 Stunden und 50 Minuten. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Flexible Arbeitszeit ist obligatorisch.
Bei den Stellen handelt sich um eine Tätigkeit als Beschäftigte/r in einer Serviceeinheit nach Nr. 2 Teil II Abschnitt 12.1 der Entgeltordnung zum TV-L. Die Tätigkeit beinhaltet alle Aufgaben, die nach Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Geschäftsstelle obliegen (insbesondere nach der Geschäftsstellenordnung – GStO –) oder im Interesse des Geschäftsbetriebes übertragen werden.
Hierzu zählen als Aufgabenprofil insbesondere
- Bearbeitung des Postein- und –ausgangs
- Anlegen und Führen von Registern und Gerichtsakten
- Fristenkontrolle (Berechnung, Notierung, Überwachung)
- Gewährung von Akteneinsicht
- Erteilung von Auskünften
- Fertigung von langem und kurzem Schreibwerk, von beglaubigten Schriftstücken sowie von Protokollen
- Führung von Statistiken
- Aufgabenorientierte Nutzung von Informations- und Kommunikationstechniken (insbesondere IT-Fachverfahren)
- Wahrnehmung von richterassistierenden Tätigkeiten.
Die Beschäftigten in der Serviceeinheit erledigen ihre Aufgaben einschließlich des Schreib- und Protokolldienstes grundsätzlich in ganzheitlicher Bearbeitungs-weise. Sie arbeiten gesamtverantwortlich im Team und sorgen selbstständig für eine effiziente Erledigung ihrer Aufgaben.
Daneben wird ein regelmäßiger Einsatz als Protokollkraft in gerichtlichen Hauptverhandlungen (Straf- und Ordnungswidrigkeitssachen) erwartet.
Die Bewerberin/ der Bewerber sollte eine hohe Kommunikations- und Einsatzbereitschaft sowie Teamfähigkeit haben, sich gut mündlich ausdrücken können und dabei stets freundlich, sicher und sachlich auftreten. Ferner sind gute Kenntnisse im Umgang mit dem Computer gefordert.
Die Ausschreibung richtet sich in erster Linie an Bewerber/innen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Justizangestellte/r, Justizfachangestellte/r, Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellte/r oder an Bewerber/innen mit einer vergleichbaren Berufsausbildung. Auch die Bewerbungen von Steuerfachangestellten sind ausdrücklich erwünscht.
Die Besetzung der Stellen kann auch im Jobsharing mit zwei Teilzeitkräften erfolgen.
Die Vergütung erfolgt je nach Voraussetzungen zunächst nach der Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine spätere Höhergruppierung bei entsprechender Eignung und Qualifizierung ist möglich und vorgesehen (max. bis Entgeltgruppe 9a TV-L).
Die Stellen sind gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG zunächst bis zum 31.12.2026 befristet. Die Ausschreibung richtet sich daher vornehmlich an Bewerber/innen, die nicht bereits in einem Beschäftigungsverhältnis mit einer Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen stehen bzw. standen. Abhängig von Leistung, Befähigung und Eignung sowie vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist eine dauerhafte Übernahme vorgesehen.
Die praktische Einarbeitung findet im Rahmen dieses tariflichen Arbeitsverhältnisses als Justizbeschäftigte/r statt.
Vielfalt und Chancengleichheit gehören zu unserer Personalpolitik. Wir begrüßen daher ausdrücklich Bewerbungen von Menschen aller Religionen und Weltanschauungen, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identitäten sowie von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Die Justiz des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierzu sind u.a. mit dem Abschluss von Dienstvereinbarungen zur Flexiblen Arbeitszeit und zur Mobilen Arbeit Maßnahmen ergriffen worden, die die Arbeitsbedingungen im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungen sind bis zum 11.03.2026 unter Beifügung der üblichen Bewerbungsunterlagen an den
Präsidenten des Amtsgerichts Essen
Zweigertstr. 52
45130 Essen
zu richten.
Für Rückfragen steht
Frau Justizamtfrau Ochmann
Tel.: (02 01) 8 03 19 18
zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Mit Abgabe einer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten während des laufenden Bewerbungsverfahrens elektronisch gespeichert werden. Sofern Sie nicht ausdrücklich widersprechen, bleiben Ihre Daten für einen eventuellen späteren Gebrauch für die Dauer eines Jahres nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und werden erst dann automatisch gelöscht. Im Falle eines Widerspruchs erfolgt die Löschung gemäß den gesetzlichen Löschungsfristen bereits zwei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.
