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Justizhelfer/-in (m/w/d)

Justizhelfer/-in (m/w/d)

locationAm Stadtgraben 10, 48143 Münster, Deutschland
Mit Berufserfahrung (1 bis 3 Jahre)

Justizhelfer/-in (m/w/d) - Entgeltgruppe 4 TV-L

Bei dem Landgericht Münster sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei befristete Stellen als

Justizhelfer/-in (m/w/d) - Entgeltgruppe 4TV-L

zu besetzen.

Die Stellen sind (zunächst) auf zwei Jahre befristet mit der Möglichkeit der anschließenden Verlängerung.

Die Einstellung erfolgt als Justizhelfer/-in der Entgeltgruppe 4 TV‑L. Das monatliche Anfangsgehalt – ohne Berufserfahrung – beträgt im Regelfall 2.849,24 EUR brutto (Stand: 01.02.2025).

Es erfolgt keine Übernahme in das Beamtenverhältnis.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierzu sind u. a. mit dem Abschluss von Dienstvereinbarungen zur Flexiblen Arbeitszeit und zur Telearbeit Maßnahmen ergriffen worden, die die Arbeitsbedingungen im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern.

Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.

Vielfalt und Chancengleichheit gehören zu unserer Personalpolitik. Wir begrüßen daher ausdrücklich Bewerbungen von Menschen aller Religionen und Weltanschauungen, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identitäten sowie von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

Tätigkeitsbeschreibung:

Der Einsatz erfolgt grundsätzlich nach der Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst. Hierzu gehören insbesondere die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden, z. B. im Rahmen der Eingangskontrolle, aber auch Aufgaben wie die Bearbeitung der ein- und ausgehenden Post, das Erteilen von Auskünften oder der Aktentransport innerhalb des Hauses.

Anforderungen:

Sicherheits- und Ordnungsaufgaben erfordern neben einer uneingeschränkten gesundheitlichen Eignung ein hohes Maß an körperlicher Fitness, ein sicheres Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit. Daneben werden zudem Verantwor­tungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit erwar­tet.

Aktive sportliche Betätigung und daraus resultierende körperliche Fitness sind Voraussetzung für eine er­folgreiche Bewerbung. Aus diesem Grunde ist bereits mit der Bewerbung darzulegen, dass die erforderliche sportliche Fitness vorliegt, z. B. indem Sie Ihre sportlichen Aktivitäten schildern, den Nachweis eines „Deutschen Sportabzeichens“ vorlegen oder Ähnliches.

Darüber hinaus ist bei Einstellung ein Führungszeugnis vorzulegen.

Rahmenbedingungen

Die Arbeitszeit beträgt derzeit regulär 39 Std. 50 Min./Woche. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich.

Für das Arbeitsverhältnis gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 4 TV-L.

Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Land Nordrhein-Westfalen standen, können nicht berücksichtigt werden.

Nächste Schritte

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte per E-Mail (spätestens bis zum: 11.02.2026) mit Lebenslauf, beglaubigten Zeugnisabschriften und Unterlagen über Ihre bisherige Tätigkeit an:

Präsident des Landgerichts

verwaltung@lg-muenster.nrw.de

zu 3230 LG Mstr. LB 1.1 – 2025.19

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Landgericht Münster, Frau Kintrup

Tel.: (0251) 494 2604

E-Mail: eva.kintrup@lg-muenster.nrw.de

Berufserfahrung

  • Mit Berufserfahrung (1 bis 3 Jahre)

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