
Justizhelfer/ -in (m/w/d) der Entgeltgruppe 4 TV-L mit der Möglichkeit der späteren Verbeamtung
Bei der Staatsanwaltschaft Bochum sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine oder mehrere Stellen für Justizhelfer/-in (m/w/d) der Entgeltgruppe 4 TV-L mit der Möglichkeit einer späteren Verbeamtung in Vollzeit zu besetzen.
Wir bieten:
- sicherer und abwechslungsreicher Arbeitsplatz
- Vergütung gemäß Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
- Arbeiten in einem der neuesten und modernsten Justizgebäude in NRW
- vielfältige und abwechslungsreiche Aufgaben
- Umgang mit moderner IT-Technik
- gute Zusammenarbeit im netten Team
- geregelte und flexible Arbeitszeiten
- gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Qualifizierungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
- zentrale Lage (innenstadtnah, sehr gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, 5 Gehminuten vom Hauptbahnhof)
- Möglichkeit zum Parken im behördeneigenen Parkhaus
- eigene Kantine
Bei Vorliegen der Voraussetzungen kommt nach einer Bewährungszeit von mindestens 18 Monaten und dem erfolgreichen Abschluss eines achtwöchigen Ausbildungslehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz NRW eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis in Betracht.
Aufgabenbereich u. a.:
- Mitarbeit in der Bearbeitung der Post
- Digitalisierung der Eingangspost und Akten
- Akten- und Schriftguttransporte, Botengänge
- Mitarbeit in der Kopier- und Scan-Stelle
- Fahr- und Hausdienstgeschäfte
- bei absehbarer Übernahme in das Beamtenverhältnis zudem Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit
- die Mithilfe bei hausinternen Umzügen
- Unterstützung des lokalen IT-Services (u.a. Transport und Aufbau von PCs und Druckern)
- Erledigung von Aufgaben nach Einzelzuweisung.
Weitergehende Informationen finden Sie im Internet unter: https://www.justiz-karriere.nrw/berufe/staatsanwaltschaften-und-gerichte/justizhelfer
Ein eintägiges Probearbeiten ist möglich.
Qualifikationen:
- Volljährigkeit zum Zeitpunkt der Bewerbung
- mind. Hauptschulabschluss oder gleichwertig anerkannter Bildungsstand
- abgeschlossene Berufsausbildung erwünscht
- PC-Grundkenntnisse (Office-Anwendungen), darüberhinausgehende IT-Kenntnisse sind sehr erwünscht
- neben der beamtenrechtlich erforderlichen uneingeschränkten gesundheitlichen Eignung ein hohes Maß an körperlicher Fitness
- höfliches, sicheres Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit
- hohes Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft, Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Fähigkeit zum selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten
- ein hohes Maß an Flexibilität und Hilfsbereitschaft
- Führerschein Klasse B (wenn möglich BE, C1)
- Bereitschaft zur Fortbildung/Qualifikation
- Bereitschaft zum Tragen der Uniform.
Bewerber/-innen müssen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis
- die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art.116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzen
- Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
- über die erforderliche gesundheitliche Eignung verfügen; für Schwerbehinderte bedeutet dies den Nachweis des für den Justizwachtmeisterdienst erforderlichen Mindestmaßes. Die gesundheitliche Eignung wird im Verlauf des Einstellungsverfahrens durch eine amtsärztliche Untersuchung überprüft.
Da die Altersgrenze für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei 42 Jahren (Schwerbehinderte: bei 45 Jahren) liegt und zuvor eine Bewährung im Beschäftigtenverhältnis nach dem TV-L sowie ein erfolgreicher Abschluss des Ausbildungslehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz NRW erforderlich ist, soll das Alter bei der Einstellung nicht älter als 40 Jahre sein (Schwerbehinderte: 43 Jahre).
Auswahlverfahren:
Bewerber/-innen, die im Lauf des Auswahlverfahrens, das einen schriftlichen Aufgabenteil und ein Vorstellungsgespräch beinhaltet, in die engere Wahl gezogen werden, müssen zum Abschluss des Auswahlverfahrens einen auf die Stelle abgestimmten Sporttest ablegen. Bewerber, die den Test nicht bestehen, können nicht eingestellt werden.
Der Test stellt besondere Anforderungen an Schnell- und Maximalkraft, Ausdauer und Koordinationsvermögen. Aktive sportliche Betätigung und daraus resultierende körperliche Fitness sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme. Daher ist bereits mit der Bewerbung darzulegen, dass die erforderliche sportliche Fitness vorliegt. Für weitere Details fragen Sie uns.
Weitere Infos im Internet unter:
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person der Mitbewerber liegende Gründe überwiegen.
Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht. Ebenso wendet die Ausschreibung sich auch an Menschen jeglicher geschlechtlicher Identität sowie an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Ihre Bewerbung richten Sie mit
- tabellarischem Lebenslauf
- Geburtsurkunde (Kopie)
- Kopien der Zeugnisse über Schul- und Berufsabschluss, Arbeitszeugnis und sonstigen Unterlagen über die bisherige Tätigkeit sowie mit den ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucken:
- Angaben zur Bewerbung um Einstellung als Justizhelfer/-in
- Erklärung zu Schulden und Vorstrafen
- Haftungsausschlusserklärung für die Teilnahme am Sporttest
bitte schriftlich oder per E-Mail bis zum 29.05.2026 an:
- Leitende Oberstaatsanwältin in Bochum
Josef-Neuberger-Straße 1
44787 Bochum - E-Mail: bewerbung@sta-bochum.nrw.de
Art des Abschlusses
- (qualifizierender) Hauptschulabschluss
- Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss
