
Justizhelfer/-in (m/w/d) - Entgeltgruppe 4 TV-L
Bei dem Landgericht Münster sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei befristete Stellen
als Justizhelfer/-in (m/w/d) - Entgeltgruppe 4 TV-L
zu besetzen.
Die Stellen sind (zunächst) auf ca. zwei Jahre befristet. Eine Verlängerung ist gegebenenfalls anschließend möglich.
Die Einstellung erfolgt als Justizhelfer/-in der Entgeltgruppe 4 TV‑L. Das monatliche Anfangsgehalt beträgt im Regelfall 2.949,24 EUR brutto (Stand: 01.04.2026).
Es erfolgt keine Übernahme in das Beamtenverhältnis.
Gleichwohl soll die Bewerberin/der Bewerber bei der Einstellung nicht älter als 37 Jahre sein (schwerbehinderte Menschen nicht älter als 40 Jahre).
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierzu sind u. a. mit dem Abschluss von Dienstvereinbarungen zur Flexiblen Arbeitszeit und zur Telearbeit Maßnahmen ergriffen worden, die die Arbeitsbedingungen im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.
Vielfalt und Chancengleichheit gehören zu unserer Personalpolitik. Wir begrüßen daher ausdrücklich Bewerbungen von Menschen aller Religionen und Weltanschauungen, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identitäten sowie von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Tätigkeitsbeschreibung:
Der Einsatz erfolgt nach der Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst. Hierzu gehören insbesondere die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden, die Wahrnehmung des Dienstes in den Terminen und Sitzungen, die Vorführung von Gefangenen und die Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude.
Anforderungen:
Zusammengefasst:
- nicht älter als 37 (bzw. 40) Jahre
- Hauptschulabschluss oder gleichwertig
- körperliche Fitness (Deutsches Sportabzeichen, Bescheinigung eines Vereins oder eigene Glaubhaftmachung)
- deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz
- Eintritt für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
- eintragungsloses Führungszeugnis (vor Einstellung vorzulegen)
- gesundheitliche Eignung (gemäß amtsärztlicher Untersuchung vor Einstellung)
Erläuterung:
Sicherheits- und Ordnungsaufgaben erfordern neben einer uneingeschränkten gesundheitlichen Eignung ein hohes Maß an körperlicher Fitness, ein sicheres Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit. Daneben werden zudem Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit erwartet.
Ein erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand bildet die Mindestanforderung an einen Schulabschluss.
Die Bewerberin/der Bewerber muss
- die deutsche Staatsangehörigkeit, die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen) oder eines vertraglich verbundenen Drittstaats (Schweiz) innehaben
- Gewähr dafür bieten, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
- über die erforderliche gesundheitliche Eignung verfügen (siehe oben); für schwerbehinderte Menschen bedeutet dies den Nachweis des für den Justizwachtmeisterdienst erforderlichen Mindestmaßes.
Bewerberinnen und Bewerber, die im Lauf des Auswahlverfahrens, das einen schriftlichen Aufgabenteil und ein Vorstellungsgespräch beinhaltet, in die engere Wahl gezogen werden, müssen zum Abschluss des Auswahlverfahrens einen auf die Anforderungen des Justizwachtmeisterdienstes abgestimmten Sporttest ablegen. Bewerber:innen, die den Test nicht bestehen, können nicht eingestellt werden.
Eine Beschreibung des Sporttests finden Sie hier.
Der Sporttest stellt besondere Anforderungen an die Schnell- und Maximalkraft, die Ausdauer und das Koordinationsvermögen der Bewerberinnen und Bewerber. Aktive sportliche Betätigung und daraus resultierende körperliche Fitness sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme.
Aus diesem Grunde ist bereits mit der Bewerbung darzulegen, dass die erforderliche sportliche Fitness vorliegt, z. B. indem Sie ein aktuelles „Deutsches Sportabzeichen“ (nicht älter als ein Jahr) bzw. für Menschen mit Behinderung ein „Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung“ vorlegen.
Liegt kein Deutsches Sportabzeichen vor, reichen Sie bitte eine Bescheinigung eines Sportvereins/Sportverbandes über Art und Umfang Ihrer sportlichen Aktivitäten ein oder schildern Ihre sportlichen Aktivitäten selbst.
Darüber hinaus ist vor der Einstellung die gesundheitliche Eignung durch eine amtsärztliche Untersuchung festzustellen und ein Führungszeugnis vorzulegen.
Rahmenbedingungen
Die Arbeitszeit beträgt derzeit regulär 39 Std. 50 Min./Woche. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich.
Für das Arbeitsverhältnis gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 4 TV-L.
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Land Nordrhein-Westfalen standen, können nicht berücksichtigt werden.
Nächste Schritte
Ihre Bewerbung richten Sie bitte per E-Mail spätestens bis zum 04.09.2026 mit
- Lebenslauf (einschl. Kontaktdaten),
- Zeugnisabschriften,
- Unterlagen über Ihre bisherige Tätigkeit
- sowie mit den ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucken I - III:
- Angaben zur Bewerbung um Einstellung als Justizhelfer/-in
- Erklärung zu Schulden und Vorstrafen und
- Haftungsausschlusserklärung für die Teilnahme am justizspezifischen Sporttest
an:
Präsident des Landgerichts
zu 3230 LG Mstr. LB 1.1 – 2026.12
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Landgericht Münster, Frau Kintrup
Tel.: (0251) 494 2604
E-Mail: eva.kintrup@lg-muenster.nrw.de
Hinweis: Bitte geben Sie eine Behinderung oder eine sonstige Einschränkung (z. B. Rechtschreibschwäche), die zu Schwierigkeiten mit dem schriftlichen Einstellungstest oder dem Sporttest führen könnte, bereits in Ihren Bewerbungsunterlagen an. Nur so können wir auf Ihre Bedürfnisse entsprechend eingehen.
So geht es weiter:
Wenn Sie nach Auswertung aller Bewerbungen und Test- bzw. Gesprächsergebnisse jeweils in die engere Auswahl kommen, läuft das Einstellungsverfahren wie folgt ab:
- Einladung zu einem schriftlichen Einstellungstest im Landgericht Münster
- Einladung zu einem Einstellungsinterview im Landgericht Münster
- Einladung zum justizspezifischen Sporttest (s. o.) in einer Justizvollzugsanstalt
Erst danach kann die weitere Einstellung geprüft werden (amtsärztliche Untersuchung, eintragungsloses Führungszeugnis etc.).
Art des Abschlusses
- (qualifizierender) Hauptschulabschluss
